Betreff
Radwegführung L550/L834 in Havixbeck (Stift Tilbeck) - Bericht lt. Beschluss Kreisausschuss vom 21.06.2017
Vorlage
SV-9-0895
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I. Problem

In der Sitzung des Kreisausschusses am 21.06.2017 wurde zur SV-9-0809 beschlossen, dass die Eingabe eines Bürgers gem. § 21 Kreisordnung zur Radwegführung an der L 550/L 834 in Havixbeck im Bereich des Stift Tilbeck an den Landrat als gesetzlich zuständiges Organ weitergeleitet wird und in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr am 04.09.2017 über die Entscheidung der Verwaltung berichtet wird.

 

Für Details zur Eingabe gem. § 21 KrO wird auf die SV-9-0809 verwiesen.

II.  Lösung

Zuständig ist hier die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Coesfeld, die wie folgt über die getroffenen Entscheidungen berichtet:

 

In seiner Anregung bezieht sich der Petent auf bauliche Änderungen hinsichtlich der Radwegeführung im Einmündungsbereich der L550/L834 in Havixbeck (am Stift Tilbeck).

 

Dieser Knotenpunkt war im vergangenen Jahr von der Kreispolizeibehörde Coesfeld in einer sogenannten Drei-Jahres-Betrachtung als Unfallhäufungsstelle identifiziert worden. Betrachtungszeitraum waren hierbei die Jahre 2013 bis 2015. In dieser Zeit ereigneten sich insgesamt acht Verkehrsunfälle, wobei in den Jahren 2014 und 2015 in fünf Fällen Radfahrer, bzw. auch Pedelecfahrer beteiligt waren, die zum Teil in der Folge schwer verletzt wurden, in einem Fall sogar tödlich.

 

Es ist auch darauf hinzuweisen, dass dieser Knotenpunkt bereits im Jahr 2008 als Unfallhäufungsstelle identifiziert war. Auch damals gab es in der Betrachtung der Jahre 2006 bis 2008 bereits sechs Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Radfahrern, zum Teil mit Schwerverletzten.

 

Seinerzeit waren nach einem Beschluss der überörtlichen Unfallkommission folgende Maßnahmen vor Ort umgesetzt worden:

 

-       Roteinfärbung der Radfahrerfurt

-       Aufbringung von Rad-Piktogrammen auf der Radfahrerfurt

-       Anordnung von STOP-Zeichen (Zeichen 206) mit einer Haltlinie für den untergeordneten Fahrzeugverkehr; zusätzlich das Zusatzzeichen 1000-32 („Radfahrer kreuzen von links und rechts“)

 

Nach der erneuten Identifizierung der Unfallhäufungsstelle hat die überörtliche Unfallkommission, bestehend aus Vertretern der Kreispolizeibehörde Coesfeld, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger sowie der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Coesfeld, in ihrer Sitzung am 19.04.2016 einvernehmlich den nachfolgend zitierten Beschluss gefasst:

 

„Es wurde vor Ort beraten, dass unter Berücksichtigung der Unfallereignisse eine Verbesserung der Situation somit nur durch bauliche Veränderungen mit einer Änderung der Vorfahrtregelungen für den Radfahrer möglich ist.

 

Im Ergebnis der Beratung wurde dann einvernehmlich beschlossen, dass die Bevorrechtigung der Radfahrer entlang der L843 aufgehoben wird. Dementsprechend ist die vorhandene Furt mit der Roteinfärbung und den Markierungen im Einmündungsbereich  vollständig zu beseitigen. Es ist eine neue Querungsstelle der Radfahrer zu schaffen, die erheblich (mehr als ca. 5 Meter) vom Einmündungsbereich abgesetzt wird (vgl. Ziff. II. der VwV-StVO zu § 9 Abs. 2). Das setzt auch bauliche Veränderungen voraus. Auf der westlichen Seite der L550 ist der Radweg entsprechend neu anzulegen. Die Anbindungen des Radweges an die bisherige Furt müssen beseitigt werden. Ebenso ist die Mittelinsel neu zu gestalten mit einer entsprechend erheblich von der Vorfahrtstraße L843 abgesetzten Querungsstelle für die Radfahrer. Auf der östlichen Seite der L550 ist im Bereich der neuen Querungsstelle eine Verbindung zu dem dort vorhandenen Radweg zu schaffen.

 

Die Radfahrer werden an der neuen Querungsstelle in beiden Fahrtrichtungen durch VZ 205, jeweils in kleiner Form, in der Vorfahrt dem Verkehr auf der L550 untergeordnet.“

 

Es wird darauf hingewiesen, dass auch eine Vertreterin der Gemeinde Havixbeck an der Unfallkommissionssitzung teilgenommen hatte.

 

Der Beschluss wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde gegenüber dem Landesbetrieb Straßenbau NRW nach den Regelungen der Straßenverkehrsordnung verkehrsrechtlich angeordnet und zwischenzeitlich vor Ort entsprechend umgesetzt.

 

Der Petent geht in seiner Anregung davon aus, dass die Maßnahme nur auf den einen tödlichen Verkehrsunfall zurückzuführen ist. Wie bereits dargestellt liegt dem Beschluss der Unfallkommission jedoch eine Häufung von Verkehrsunfällen mit einer Beteiligung von Radfahrern zugrunde.

 

Die nunmehr vorliegende Verkehrsführung entspricht darüber hinaus den geltenden Regelungen der StVO und ist insoweit – entgegen der Auffassung des Petenten - nicht missverständlich; eindeutig ist hier der Radfahrer dem Fahrzeugverkehr untergeordnet.

 

Es ist sicher richtig, dass die neue Verkehrsführung hier für Radfahrer weniger komfortabel ist. Vor dem Hintergrund der beschriebenen Unfalllage ist die Unfallkommission jedoch zu dem Schluss gekommen, dass hier der Verkehrssicherheit und dem Schutz der Radfahrer ein höherer Stellenwert zukommt, als der Leichtigkeit des Radverkehrs. Die Maßnahmen dienen hier insbesondere dem Schutz der Radfahrer vor den meist für sie schweren Folgen bei einem Verkehrsunfall, auch wenn die Radfahrer hier in der Regel nicht Unfallverursacher sind.

 

Die in der Anregung des Petenten enthaltenen konkreten Verbesserungsvorschläge wurden im Detail geprüft, sind aber aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde nicht zielführend, nicht rechtskonform oder aus sonstigen Gründen nicht umsetzbar.

 

Der Sachverhalt wurde auch nochmals vor dem Hintergrund der Anregung in der Jahressitzung der überörtlichen Unfallkommission am 30.06.2017 erörtert. Es wurde auch hier seitens der beteiligten Behörden kein erneuter Handlungsbedarf gesehen. An dem Beschluss und der umgesetzten Maßnahme wird einvernehmlich festgehalten. Nach erneuter Rücksprache mit der Kreispolizeibehörde ist hier auch seit Umsetzung der Maßnahme vor Ort von einer unauffälligen Unfalllage auszugehen, insbesondere ereigneten sich hier keine weiteren Unfälle unter Beteiligung von Radfahrern.

 

III. Alternativen

Keine.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Keine.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Kreisausschuss hat am 21.06.2017 beschlossen, dass im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr über die Entscheidung der Verwaltung berichtet wird. Da hier aber insbesondere Bereiche der Straßenverkehrsbehörde betroffen sind, wird auch im zuständigen Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung entsprechend berichtet.