Beschlussvorschlag:
- Unter der Voraussetzung, dass das Land NRW Fördermittel
bereitstellt, wird das Sozialticket auch im Jahr 2018 weitergeführt. Die
Verwaltung wird beauftragt, fristgerecht einen Förderantrag zu stellen.
- Abhängig von der Höhe der bereitgestellten Fördermittel werden die
Eigenanteile der Bezugsberechtigten angepasst.
- Abhängig von der Höhe der Landesfördermittel wird die Verwaltung
ermächtigt, die Höhe des Eigenanteils auf bis zu 70 % des vollen
Fahrkartenpreises anzupassen.
Begründung:
I. – III. Problem, Lösung, Alternativen
Am 23.09.2015 hat der Kreistag des Kreises Coesfeld
den Beschluss zur Einführung eines Sozialtickets gefasst. Das Verfahren wurde
mit der Bezeichnung MobiTicket zum
01.01.2016 in allen Münsterlandkreisen eingeführt. Aufgrund der anfangs relativ
schwachen Nachfrage wurde der räumliche Geltungsbereich des MobitTckets
erweitert und seit Oktober 2016 auch Fahrkarten in den Preisstufen 3 und 4
einbezogen. Die nachstehenden Tabellen zeigen die Entwicklung der Nachfrage
nach dem Sozialticket im Kreis Coesfeld.
Der Kreis Coesfeld hat für das Jahr 2017
Landesfördermittel in Höhe von 234.000 € erhalten.
Insgesamt waren in 2016 rund 80.400 Euro zur
Zahlung des Unterschiedsbetrages zwischen Ticketpreis und Eigenanteil des
Nutzers erforderlich. Restmittel aus dem Förderjahr 2016, hier rund 154.000
Euro, konnten bis zum 30.06.2017 verausgabt werden.
Für das Jahr 2017 wurden wiederum
Landesfördermittel in Höhe von 234.000 Euro beantragt und bewilligt. Entsprechend
standen dem Kreis Coesfeld für das Jahr 2017 inkl. der Restmittel aus 2016
insgesamt rund 388.000 Euro an Fördermitteln für das Sozialticket zur
Verfügung. Rund 39.000 Euro wurden mit Ablauf des Förderzeitraumes 2016
(30.06.2017) nicht beansprucht und an das Land zurück überwiesen.
Für die Monate Juni – Dezember 2017 stehen noch
234.000 Euro für die Abrechnung des Unterschiedsbetrages zur Verfügung. Pro
Monat werden von der RVM zurzeit knapp 30.000 Euro in Rechnung gestellt. Mit
Berücksichtigung einer gewissen Steigerung der Nachfrage ergibt sich ein
erforderlicher Betrag von rund 234.000 Euro. Die dem Kreis Coesfeld bewilligten
Fördermittel würden demnach für das Jahr 2017 ausreichen, eigene
Haushaltsmittel würden nicht beansprucht.
Die Förderrichtlinie des Landes NRW ist gültig bis
zum 01.01.2018. Bis heute gibt es noch keine neue Förderrichtlinie für ein
Sozialticket, die neue Landesregierung in NRW hat bislang noch nicht über die
weitere Förderung des Sozialtickets entschieden. Entsprechend ist noch kein
neuer Förderantrag gestellt worden. Die Bezirksregierung hat darauf
hingewiesen, dass aufgrund der Befristung der o.g. Förderrichtlinie ab Januar
2018 keine Sozialtickets mehr ausgegeben werden dürfen.
Würde man annehmen, dass das Verfahren wie in 2017
auch in 2018 weiterläuft, dann würde der Bedarf für den Unterschiedsbetrag für
den Kreis Coesfeld den bisherigen Förderbetrag deutlich übersteigen.
In den Münsterland-Kreisen Steinfurt und Warendorf
reichen die Fördermittel voraussichtlich schon 2017 nicht mehr aus, um den
Unterschiedsbetrag zu decken. Für das Jahr 2017 müssten z.B. im Kreis Steinfurt
Mittel in Höhe von geschätzt 235.000 € aus dem Kreishaushalt bereitgestellt
werden. Es wird deshalb aktuell von der Verwaltung vorgeschlagen, die Eigenanteile
der Bezugsberechtigten zu erhöhen.
Szenarien für die
Weiterentwicklung des Sozialtickets
Die RVM hat zusammen mit den vier
Münsterlandkreisen verschiedene Szenarien für die Weiterentwicklung des
Sozialtickets entwickelt. Diese Weiterentwicklung betrifft die Anpassung der
Eigenanteile. In der nachfolgenden Tabelle sind verschiedene Modelle
dargestellt.
Im Modell 1 ist vorgesehen, die Eigenanteile der
bevorzugten Fahrkartenarten überproportional anzuheben, um den Fehlbetrag so
gering wie möglich zu halten.
Im Modell 2 wird der Eigenanteil bei allen
Fahrkartenarten durchgängig auf 50% festgelegt.
Die nachstehende Tabelle zeigt die prognostizierte
Entwicklung der Eigen- und Kreisanteile der verschiedenen Modelle unter der
Voraussetzung, dass auch im Jahr 2018 Fördermittel in Höhe von 234.000 Euro vom
Land bereitgestellt werden.
Die RVM hat mitgeteilt, dass nach erfolgter
Einnahmenaufteilung in der Tarifgemeinschaft Münsterland ca. 35% der
Eigenanteile als auch 35% der Fördermittel bei der RVM verbleiben (Anspruch der
RVM). Die verbleibenden 65% der Fahrkarteneinnahmen beanspruchen die anderen
Partner der Tarifgemeinschaft (Eisenbahn- und Busunternehmen).
Entsprechend liegen die geschätzten Einnahmen der
RVM aus dem Sozialticket (Eigenanteil + Unterschiedsbetrag) im Modell 1 und 2 über
dem durch den Kreis zu erstattenden Fehlbetrag und reduzieren die
Ausgleichsleistungen, die der Kreis Coesfeld für den Öffentlichen
Dienstleistungsauftrag (ÖDA) an die RVM aufbringen muss.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Folgekosten können zurzeit nicht exakt beziffert werden. Sie sind
abhängig vom gewählten Szenario und der Höhe der Landesfördermittel.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs.1 KrO NW.