Betreff
MobiTicket-Sozialticket 2018; hier: Antragstellung und Anpassungsbedarfe 2018
Vorlage
SV-9-0972
Aktenzeichen
01-81-ÖPNV
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

  1. Unter der Voraussetzung, dass das Land NRW Fördermittel bereitstellt, wird das Sozialticket auch im Jahr 2018 weitergeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, fristgerecht einen Förderantrag zu stellen.

 

  1. Abhängig von der Höhe der bereitgestellten Fördermittel werden die Eigenanteile der Bezugsberechtigten angepasst.

 

  1. Abhängig von der Höhe der Landesfördermittel wird die Verwaltung ermächtigt, die Höhe des Eigenanteils auf bis zu 70 % des vollen Fahrkartenpreises anzupassen.

Begründung:

 

I. – III. Problem, Lösung, Alternativen

 

Am 23.09.2015 hat der Kreistag des Kreises Coesfeld den Beschluss zur Einführung eines Sozialtickets gefasst. Das Verfahren wurde mit der Bezeichnung MobiTicket  zum 01.01.2016 in allen Münsterlandkreisen eingeführt. Aufgrund der anfangs relativ schwachen Nachfrage wurde der räumliche Geltungsbereich des MobitTckets erweitert und seit Oktober 2016 auch Fahrkarten in den Preisstufen 3 und 4 einbezogen. Die nachstehenden Tabellen zeigen die Entwicklung der Nachfrage nach dem Sozialticket im Kreis Coesfeld.

 

 

Der Kreis Coesfeld hat für das Jahr 2017 Landesfördermittel in Höhe von 234.000 € erhalten.

Insgesamt waren in 2016 rund 80.400 Euro zur Zahlung des Unterschiedsbetrages zwischen Ticketpreis und Eigenanteil des Nutzers erforderlich. Restmittel aus dem Förderjahr 2016, hier rund 154.000 Euro, konnten bis zum 30.06.2017 verausgabt werden.

Für das Jahr 2017 wurden wiederum Landesfördermittel in Höhe von 234.000 Euro beantragt und bewilligt. Entsprechend standen dem Kreis Coesfeld für das Jahr 2017 inkl. der Restmittel aus 2016 insgesamt rund 388.000 Euro an Fördermitteln für das Sozialticket zur Verfügung. Rund 39.000 Euro wurden mit Ablauf des Förderzeitraumes 2016 (30.06.2017) nicht beansprucht und an das Land zurück überwiesen.

Für die Monate Juni – Dezember 2017 stehen noch 234.000 Euro für die Abrechnung des Unterschiedsbetrages zur Verfügung. Pro Monat werden von der RVM zurzeit knapp 30.000 Euro in Rechnung gestellt. Mit Berücksichtigung einer gewissen Steigerung der Nachfrage ergibt sich ein erforderlicher Betrag von rund 234.000 Euro. Die dem Kreis Coesfeld bewilligten Fördermittel würden demnach für das Jahr 2017 ausreichen, eigene Haushaltsmittel würden nicht beansprucht.

Die Förderrichtlinie des Landes NRW ist gültig bis zum 01.01.2018. Bis heute gibt es noch keine neue Förderrichtlinie für ein Sozialticket, die neue Landesregierung in NRW hat bislang noch nicht über die weitere Förderung des Sozialtickets entschieden. Entsprechend ist noch kein neuer Förderantrag gestellt worden. Die Bezirksregierung hat darauf hingewiesen, dass aufgrund der Befristung der o.g. Förderrichtlinie ab Januar 2018 keine Sozialtickets mehr ausgegeben werden dürfen.

Würde man annehmen, dass das Verfahren wie in 2017 auch in 2018 weiterläuft, dann würde der Bedarf für den Unterschiedsbetrag für den Kreis Coesfeld den bisherigen Förderbetrag deutlich übersteigen.

In den Münsterland-Kreisen Steinfurt und Warendorf reichen die Fördermittel voraussichtlich schon 2017 nicht mehr aus, um den Unterschiedsbetrag zu decken. Für das Jahr 2017 müssten z.B. im Kreis Steinfurt Mittel in Höhe von geschätzt 235.000 € aus dem Kreishaushalt bereitgestellt werden. Es wird deshalb aktuell von der Verwaltung vorgeschlagen, die Eigenanteile der Bezugsberechtigten zu erhöhen.

Szenarien für die Weiterentwicklung des Sozialtickets

Die RVM hat zusammen mit den vier Münsterlandkreisen verschiedene Szenarien für die Weiterentwicklung des Sozialtickets entwickelt. Diese Weiterentwicklung betrifft die Anpassung der Eigenanteile. In der nachfolgenden Tabelle sind verschiedene Modelle dargestellt.

 

Im Modell 1 ist vorgesehen, die Eigenanteile der bevorzugten Fahrkartenarten überproportional anzuheben, um den Fehlbetrag so gering wie möglich zu halten.

Im Modell 2 wird der Eigenanteil bei allen Fahrkartenarten durchgängig auf 50% festgelegt.

Die nachstehende Tabelle zeigt die prognostizierte Entwicklung der Eigen- und Kreisanteile der verschiedenen Modelle unter der Voraussetzung, dass auch im Jahr 2018 Fördermittel in Höhe von 234.000 Euro vom Land bereitgestellt werden.

Die RVM hat mitgeteilt, dass nach erfolgter Einnahmenaufteilung in der Tarifgemeinschaft Münsterland ca. 35% der Eigenanteile als auch 35% der Fördermittel bei der RVM verbleiben (Anspruch der RVM). Die verbleibenden 65% der Fahrkarteneinnahmen beanspruchen die anderen Partner der Tarifgemeinschaft (Eisenbahn- und Busunternehmen).

 

 

Entsprechend liegen die geschätzten Einnahmen der RVM aus dem Sozialticket (Eigenanteil + Unterschiedsbetrag) im Modell 1 und 2 über dem durch den Kreis zu erstattenden Fehlbetrag und reduzieren die Ausgleichsleistungen, die der Kreis Coesfeld für den Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) an die RVM aufbringen muss.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Folgekosten können zurzeit nicht exakt beziffert werden. Sie sind abhängig vom gewählten Szenario und der Höhe der Landesfördermittel.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs.1 KrO NW.