Betreff
Produkthaushalt 2004
hier: Bericht über die Auswertung des Budgets 250 - Soziales, Produktbereich Soziale Sicherung
Vorlage
SV-7-0150
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I. – IV.

 

1. Allgemeines

Der hier vorgelegte Bericht umfasst die Auswertung des Rechnungsergebnisses 2004.

Das Ergebnis  berücksichtigt die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes inkl. Personal- und Sachausgaben. Eine Gesamtübersicht, unterteilt nach den einzelnen Produkten des Produktbereichs 050 – Soziale Sicherung, ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

 

 

2. Budgetrahmen Produkthaushalt Soziales (inkl. Personal- und Sachausgaben)

Nach der Veranschlagung 2004 ergab sich folgendes Bild:

 

Verwaltungshaushalt                                     

Ausgaben in Höhe von                                                                        31.454.111 €

Einnahmen in Höhe von                                                                        9.446.280 €

Zuschussbedarf in Höhe von                                                              22.007.831 €

 

Vermögenshaushalt

Ausgaben in Höhe von                                                                             604.500 €

Zuschussbedarf in Höhe von                                                                   604.500 €

 

Zuschussbedarf insgesamt                                                                22.612.331 €

 

 

 

3. Rechnungsergebnis 2004

Nach dem Rechnungsergebnis 2004 erhöht sich der Zuschussbedarf im Produktbereich 050 – Soziale Sicherung um einen Betrag in Höhe von

 

718.959,58 €

 

 

 

4. Anmerkungen zu den einzelnen Produkten (ohne Personal- und Sachkosten):

 

 

Produkt 050.001.001 – Leistungen an Hilfebedürftige (Lebensunterhalt)

Die Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen zeigt, dass bei diesem Produkt eine Verbesserung in Höhe von 217.654 € erreicht wurde. Dieses entspricht einer prozentualen Abweichung von 5,03 %.

Der Betrag unterteilt sich in Mindereinnahmen i.H.v. 57.475 € und Minderausgaben von 275.130 €. Zwei Gründe sind hierfür ursächlich:

 

-      Fallzahlen:

       Bei den laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt a.E. (HHSt.: 4100.730000) ist eine Minderausgabe i.H.v. 644.803 € zu verzeichnen.

     In den Monaten Januar bis Dezember 2004 erhielten insgesamt 50.792 Hilfeempfänger lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt a.E.. Das sind durchschnittlich 4.233 Hilfeempfänger pro Monat.

     Dem Haushaltsansatz 2004 für die lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt a.E. sind 52.143 Hilfeempfängermonate zugrundegelegt worden. Das sind durchschnittlich 4.345 Hilfeempfänger pro Monat. Der Vergleich zeigt, dass die Zahl der Hilfeempfänger bis einschließlich Dezember 2004 unter den Prognosen für das Jahr 2004 lag.

 

-      Nettoausgaben je Fall:

Bei der Aufstellung des Haushaltes 2004 ist von durchschnittlichen Ausgaben der lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt a.E. je Hilfeempfänger und Monat i.H.v. 175,50 € ausgegangen worden. Eine Gegenüberstellung des Rechnungsergebnisses 2004 (8.525.197 €) und der diesjährigen Hilfeempfängermonate bisher (50.792) ergibt jedoch lediglich eine durchschnittliche Ausgabe von 167,85 € pro Hilfeempfänger und Monat.

Die durchschnittlichen Ausgaben für lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt a.E. lagen somit unter den bei der Veranschlagung zugrundegelegten Werten für das Haushaltsjahr 2004.

 

Bei der Haushaltsstelle 4100.162000 (Erstattung von Sozialhilfeträgern) ist eine Mehreinnahme i.H.v. 512.564 € zu verzeichnen.

Dem steht jedoch eine Mehrausgabe i.H.v. rd. 459.420 € im Rahmen der Erstattung an andere Sozialhilfeträger (HHSt.: 4100.672000) gegenüber. Die Haushaltsansätze 2004 waren aufgrund der Kündigung des § 107 BSHG ggü. 2003 um 300.000 € gekürzt worden. Insgesamt führt dies jedoch zu einer Verbesserung i.H.v. 53.144 €.

 

Aufgrund der Minderausgaben im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt fallen auch entsprechend die Beteiligung der Gemeinden und die damit zusammenhängenden Einnahmen bei der Haushaltsstelle 4100.172000 (Anteil Gemeinden) geringer aus. Allein bei dieser Haushaltsstelle ergibt sich für das Jahr 2004 eine Mindereinnahme i.H.v. 436.956 €.

 

 

Produkt 050.001.002 – Hilfe für arbeitslose Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger

Nach der Auswertung der Maßnahmen im Rahmen des Kreis- und Landesprogramms ergibt sich für dieses Produkt eine Budgetverbesserung i.H.v. rd. 222.130 €. Das entspricht einer prozentualen Abweichung von 7,78 %.

 

Ursache hierfür sind überplanmäßige Rückerstattungen bzgl. der Kreisprogramme aus Vorjahren (HHSt.: 4100.249100) und Minderausgaben bei den Haushaltsstellen Hilfe zur Arbeit (Hilfe zum Lebensunterhalt) und Hilfe zur Arbeit – BSHG (Kreisprogramm).

Saisonale und strukturelle Schwankungen im regionalen Arbeitsmarkt führten zu deutlichen Einbrüchen im Bereich der Vermittlungen unter Gewährung eines Lohnkostenzuschusses. Ebenso führte die Reduzierung von Landes- und ESF-Zuschüssen zu einer Nichtrealisierung von einzelnen Maßnahmen, so dass es auch in diesem Bereich zu unerwarteten Einsparungen von Eigenanteilen gekommen ist.

 

 

Produkt 050.001.003 – Leistungen für Pflegebedürftige

 

Verwaltungshaushalt

Im Bereich der Leistungen für Pflegebedürftige wird deutlich, dass für den Verwaltungshaushalt eine Budgetverschlechterung in Höhe von 1.343.582 € zu verzeichnen ist. Das entspricht einer prozentualen Abweichung allein im Verwaltungshaushalt von 16,14 %.

 

Im Bereich der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen ist eine erhebliche Zunahme der Fallzahlen zu verzeichnen. Außerdem waren im Rahmen der Dezemberabrechnung 2003 mit dem LWL, die Anfang Juli 2004 vorgenommen wurde, noch rd. 295.000 € aus dem laufenden Haushalt zu begleichen, da der in 2003 gebildete Haushaltsausgaberest zur Deckung der Kosten nicht ausreichte.

 

Im Rahmen der Gewährung von Pflegewohngeld ist ebenfalls eine Fallzahlsteigerung festzustellen. Die durch die Änderung des Landespflegegesetzes erwarteten Einspareffekte (Vermögenseinsatz) sind deutlich geringer als bei der Ansatzplanung unterstellt. Hier ergeben sich Mehrausgaben von rd. 245.000 €.

 

Demgegenüber sind Minderausgaben im Bereich der häuslichen Pflege und bei der Hilfe zur Pflege in Tageseinrichtungen in Höhe von rd. 156.000 € zu verzeichnen.

 

Auf der Einnahmeseite ergibt sich bei diesem Produkt insgesamt eine Mindereinnahme i.H.v. 43.296 €, die vor allem durch Kostenbeitrag, Aufwendungsersatz i.E. und sonstige Ersatzleistungen i.E. verursacht werden.

 

Bei der Haushaltsstelle 4110.251110 – Kostenbeitrag, Aufwendungsersatz i.E. ist eine Mindereinnahme von 65.445 € festzustellen.

Diese Haushaltsstelle wurde im laufenden Haushaltsjahr erstmalig eingerichtet. Für die Ansatzplanung wurden die Ergebnisse der Abrechnungen mit dem LWL zugrundegelegt.

Vertragliche Ansprüche der Heimbewohner (Wohnrecht, etc.) wurden bisher auf den Kreis Coesfeld übergeleitet und die Entschädigungszahlungen Dritter auf dieser Haushaltsstelle verbucht. Seit Mitte des Jahres wurde die Verwaltungspraxis dahingehend geändert, dass die vertraglichen Ansprüche vom Kreis beziffert und die Heimbewohner aufgefordert wurden ihre vertraglichen Ansprüche selber durchzusetzen. Eine Überleitung der Ansprüche erfolgt in der Regel nicht mehr.

Dies hat zur Folge, dass sich die Einnahmen reduzierten und sich auch voraussichtlich in den Folgejahren weiter reduzieren werden.

 

Vermögenshaushalt

Im Bereich der Leistungen für Pflegebedürftige wird deutlich, dass im Vermögenshaushalt bei der Förderung ambulanter Pflegedienste (HHSt.: 4700.988000 und 4110.988000) eine Budgetverbesserung in Höhe von 36.883 € zu verzeichnen ist.

 

 

Produkt 050.001.004 – Leistungen für behinderte Menschen

Bei den Leistungen an Behinderte ist eine prozentuale Veränderung gegenüber der Veranschlagung von 11,8 % festzustellen. Die Budgetverbesserung beträgt 161.456 €.

 

Bei der Haushaltstelle 4120.730700 (sonstige Leistungen a.E.) ergeben sich Minderausgaben von rd. 108.037 €. Aus dieser Haushaltstelle werden u.a. die relativ hohen Kosten für den behindertengerechten Umbau von Wohnungen und Eigenheimen übernommen. Aufgrund stark schwankender Antragszahlen in eine Ansatzplanung in diesem Bereich schwer möglich.

Im Bereich der Frühbetreuung behinderter Kinder a.E. (HHSt. 4120.730600) ergeben sich Minderausgaben von rd. 99.383 €. Die Minderausgaben begründen sich u.a. durch rückläufige Fallzahlen.

Den o.g. Minderausgaben stehen Mehrausgaben von rd. 61.607 € bei den Haushaltsstellen 4120.730200 – Arztbehandlungen – und 4120.730300 – Schulausbildung – gegenüber.

 

 

Produkt 050.001.005 – Leistungen an Kranke, Schwangere und Alte  

Bei diesem Produkt ergibt sich eine Verbesserung in Höhe von rd. 147.895 €. Das entspricht einer prozentualen Abweichung von 11,01 %.

Auf die Schwierigkeit, Ausgaben für Krankenhilfe exakt im voraus zu ermitteln, wird besonders hingewiesen.

 

 

Produkt 050.001.006 – Leistungen an Kriegsopfer und Wehrdienstgeschädigte

Bei diesem Produkt wurde der Zuschussbedarf 2004 i.H.v. 37.220 € um lediglich 936 € überschritten.

 

 

Produkt 050.001.008 – Unterhalt – Einnahmerealisierung

Die Entwicklung im Jahr 2004 zeigt, dass bei diesem Produkt eine Verbesserung in Höhe von 48.816 € zu verzeichnen ist.

Bzgl. der Haushaltsstelle Unterhalt a.E. (4100.243000) sind Gesamteinnahmen i.H.v. 364.874 € für das Jahr 2004 festzustellen, was im Vergleich zum Ansatz 2004 (435.000 €) eine Mindereinnahme in 2004 von 70.126 € bedeutet.

Demgegenüber ergeben sich bezogen auf den Unterhalt i.E. (Haushaltsstelle 4110.253120) für das Jahr 2004 Gesamteinnahmen i.H.v. 233.992 €, so dass in diesem Bereich eine Mehreinnahme i.H.v. 118.992 € für das Jahr 2004 erreicht wurde.

 

 

Produkt 050.004.001 – Leistungen zur Förderung fremder Einrichtungen und Dienste

                                       im sozialen Bereich

Der Zuschussbedarf 2004 wurde um 9.747 € unterschritten. Diese Veränderung ergibt sich durch Minderausgaben bei den Haushaltsstellen KRZ Begegnungsstätte für Gehörlose, KRZ Förderung Familienpflege und Zinszuschuss Altenhilfezentrum Dülmen.

 

 

Produkt 050.005.005 – Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-
                                       minderung

Die Auswertung macht deutlich, dass bei diesem Produkt für das Haushaltsjahr 2004 insgesamt eine Verschlechterung in Höhe von ca. 192.439 € zu verzeichnen ist. Das entspricht einer prozentualen Abweichung von 8,2 %.

Diese Budgetverschlechterung unterteilt sich in Mehreinnahmen i.H.v. 370.684 € und Mehrausgaben i.H.v. 563.123 €.

 

Die Mehreinnahmen sind vor allem dadurch bedingt, dass im Rahmen des auf das Land NRW entfallenden Festbetrages des Bundes nach § 34 WoGG eine über den Erwartungen liegende Erstattung des Landes (HHSt.: 4850.161000) zu verbuchen war. Alleine bei dieser Haushaltsstelle wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 312.785 € eingenommen.

 

Ursächlich für die Entwicklungen im Ausgabenbereich sind hauptsächlich Mehrausgaben im Bereich der Grundsicherungsleistungen a.E. (HH-St.: 4850.781000). Hier ist eine Ausgabe i.H.v. 2.851.800 € zu verzeichnen. Bezogen auf den Haushaltsansatz 2004 (2.275.000 €) ergibt das eine Mehrausgabe von insgesamt 576.800 €.

Im Jahr 2004 haben durchschnittlich 789 Personen Leistungen der Grundsicherung a.E. erhalten. Bei der Planung des Haushalts 2004 ist von durchschnittlich 740 Personen ausgegangen worden. Die Anzahl der Berechtigten liegt somit über den Soll-Zahlen.

Ferner betrugen in 2004 die Durchschnittsausgaben pro Berechtigter und Monat 301,20 €. Die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben wurden jedoch bei der Planung des Haushaltes 2004 lediglich mit 256,32 € beziffert, so dass die Ursache für die Mehrausgaben bei den Leistungen der Grundsicherung neben den erhöhten Fallzahlen auch in den erhöhten Durchschnittsausgaben pro Person und Monat gesehen wird.

 

Bei den Grundsicherungsleistungen i.E. (HH-St. 4850.782000) ist im Gegensatz zu den Leistungen der Grundsicherung a.E. eine Verbesserung i.H.v. 12.299 € festzustellen.

 

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 20.10.1999 (Regelungen und Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.

Anlagen: