Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag für den
Jugendhilfeausschuss:
Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wird mit der Beratung zu den Kommunalen Präventionsketten beauftragt.
Begründung:
I.-IV.
Der
Kreis Coesfeld hat sich Ende 2016 zusammen mit den elf Städten und Gemeinden
erfolgreich für die Teilnahme an der Landesinitiative "Kein Kind
zurücklassen! für ganz Nordrhein-Westfalen" beworben. Ziel der Initiative
(seit Oktober 2017 unter dem Titel: „Kommunale Präventionsketten“) ist es,
durch den Aufbau eines kommunalen Präventionsnetzwerkes das gelingende
Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu begleiten und zu fördern. Dabei geht
es nicht darum, ein neues, weiteres Netzwerk zu bilden. Ziel ist es vielmehr,
bestehende Netzwerke, Angebote sowie die Akteure so zusammenzuführen, dass ein
untereinander abgestimmtes Handeln im Rahmen einer integrierten kommunalen
Gesamtstrategie möglich wird.
Die
Landesregierung und die von ihr eingesetzte Landeskoordinierungsstelle beim
Institut für soziale Arbeit (ISA e.V.) verfolgen mit der Umsetzung des
Qualitätsrahmens drei wesentliche Handlungsstränge:
1. Kommunales Präventionsleitbild
Vorbeugendes Handeln wird von der
Kommune als gesamtkommunale Querschnittsaufgabe verstanden. Dies wird durch die
Verabschiedung eines Leitbildes dokumentiert, das Ziele und Handlungsgrundsätze
der kommunalen Präventionspolitik verdeutlicht und von freien Trägern,
Verbänden, den Städten und Gemeinden sowie der Zivilgesellschaft mitgetragen
wird.
Rund 30
Führungskräfte und Fachpromotoren aus den Bereichen Bildung, Integration,
Jugend, Gesundheit und der freien Wohlfahrtspflege haben im Mai 2017 am
Planungsworkshop teilgenommen. Vertreten waren u.a. Bürgermeister*innen, die
stellvertretende Vorsitzende des Kreisverbandes der Hebammen, die
Frühförderstellen, Planungsfachkräfte sowie Vertreter*innen freier Träger der
Jugendhilfe.
Auf
der Grundlage des Kurzkonzeptes aus der Interessenbekundung erarbeiteten
verschiedenen Arbeitsgruppen erste Visionen einer Präventionskette und
verständigten sich auf erste Themenschwerpunkte. Bereits im Planungsworkshop
haben die Teilnehmenden eine tiefengestaffelte Steuerungsstruktur bestehend aus
einer Steuerungsgruppe auf Leitungsebene und einer Planungsgruppe auf
Fachkräfteebene beschlossen. Die Zusammensetzung der Gremien ist der Anlage 1
zu entnehmen.
In
bisher insgesamt acht Sitzungen haben sich die beiden Gremien intensiv mit der
Formulierung eines kommunalen Präventionsleitbildes, strategischer Ziele und
der Erarbeitung eines Zielsystems auseinandergesetzt. In einem nächsten Schritt
ist das Präventionsleitbild kreisweit zu verankern und das weitere Vorgehen zur
Umsetzung der Maßnahmen und Zielerreichung mit den Städten und Gemeinden
abzustimmen.
2. Lückenschluss Präventionskette
Auf der Basis einer gesamtkommunalen
Steuerung und einer integrierten Planung wird die Präventionskette entlang der
Bildungsbiographie eines Kindes aufgebaut, unter Berücksichtigung allgemeiner
Präventionsstandards und Beachtung des Präventionsleitbildes.
Kreiskarte (4.6-Bild 1) von TUBS
Frühe
Hilfen und Prävention als strategische und fachliche Haltung und die damit
verbundene Vernetzung unterschiedlicher Leistungssysteme für Familien, werden
als dauerhafter Prozess im Kreis Coesfeld verstanden. Seit 2009 wird der Aufbau
einer präventiven Versorgungs- und Angebotsstruktur mit der Beteiligung
relevanter Leistungserbringer ressortübergreifend geleistet.
[CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia
Commons
Das
Leitziel ist hierbei, alle Familien bereits in der Lebensphase rund um die
Geburt bzw. in den ersten drei Lebensjahren des Kindes und im Vorfeld einer
krisenhaften Entwicklung zu erreichen und zu unterstützen.
In
diesem Sinne möchte der Kreis Coesfeld die Weiterentwicklung der kommunalen
Präventionsketten verstehen und gestalten. Ziel ist es, Ressourcen zu bündeln,
Parallelstrukturen zu vermeiden, präventive Leistungen wirkungsorientiert zu
steuern und Wirkungen nachzuweisen.
Die
im Zielsystem (Anlage 2) vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die
Informationsweitergabe und somit die Zugänge von Familien mit Kindern in den
ersten Lebensjahren zu Präventionsangeboten verbessern. Ein weiterer Fokus
liegt auf der sprachlichen, sozialen und emotionalen Persönlichkeitsentwicklung
sowie der Gestaltung von institutionellen Übergängen von Kindern im Alter bis
zum Ende der Grundschulzeit.
3. Sozialräumliches Präventionsmonitoring (SPM)
Das Monitoring bildet die
„evidenzbasierte Grundlage zur Überprüfung und Weiterentwicklung der kommunalen
Präventionspolitik“.
Ziel
des SPM ist die Erstellung eines kommunalscharfen Kennzahlensets, das
Anhaltspunkte für gelingendes Aufwachsen von Kindern und die Lebensbedingungen
von Familien im Kreis herausarbeitet und eine Grundlage für datenbasiertes
kommunales Handeln darstellt.
Innerhalb
der Landesinitiative ist der Kreis Coesfeld als eine von sechs Kommunen für den
Aufbau eines sozialräumlichen Präventionsmonitoring ausgewählt worden.
Unterstützt wird der Prozess von der Landeskoordinierungsstelle des ISA sowie
der Fachstelle für sozialraumorientierte Armutsbekämpfung (FSA).
Beim Aufbau des SPM steht das individuelle Erkenntnis- und Steuerungsinteresse des Kreises Coesfeld im Vordergrund, daher kann das Indikatorenset inhaltsbezogen durch den Kreis Coesfeld gestaltet werden.
Zu
diesem Zweck ist eine Arbeitsgruppe gegründet worden, die sich aus Fachplanern
der Kreisverwaltung (Kreisentwicklung, Gesundheit, Bildung, Soziales, Jugend)
und den Jugendhilfeplanern der Stadtjugendämter zusammensetzt.
Wiederholung
des Planungsworkshops aus Mai 2017:
Die
Teilnehmenden des Planungsworkshops als Auftakt zur Umsetzung der Landesinitiative
im Kreis Coesfeld haben sich darauf verständigt, sich nach etwa einem Jahr in
derselben Konstellation noch einmal zusammen zu finden, um die
Arbeitsergebnisse der Steuerungsgremien und erste Umsetzungsschritte in den
Blick zu nehmen.
Da
auch das Kommunale Integrationszentrum sowie der Kreissportbund für den Kreis
Coesfeld eine große Konferenz für das Jahr 2018 vorgesehen hatten und die
einzuladenden Akteure sich zum großen Teil überschneiden, findet nun eine
gemeinsame Entwicklungskonferenz am 27.09.2018 statt. Unter dem Motto
„Prävention – Integration – Bildung: gemeinsam in Bewegung“ nehmen die
Teilnehmenden ihr eigenes Wertesystem in den Blick, um den Menschen, die hier
aufwachsen, ankommen und leben, wertschätzend, tolerant und offen entgegen zu
treten.
Ein
ergänzender Vorbericht wird das vielfältige Unterstützungsangebot im Kreis
Coesfeld entlang der Lebensbiographie eines Menschen von der Geburt bis in den
Berufseintritt abbilden und mit der Einladung zur Konferenz verschickt.
Fördermittel
zur Umsetzung von Präventionsangeboten:
In der Umsetzung der Initiative „Kommunale Präventionsketten“ ist deutlich geworden, dass die bloße Optimierung der bestehenden kommunalen Angebotslandschaften häufig nicht ausreicht, um für die notwendige Unterstützungsbedarfe von Familien ein Angebot machen zu können.
Die Landesregierung hat daher beschlossen, im Jahr
2018 zusätzliche Landesmittel bereitzustellen, um Lücken in kommunalen
Präventionsketten in solchen Kommunen zu schließen, die am entsprechenden
Landesprogramm teilnehmen.
Die Förderung erfolgt als Projektfinanzierung in Form
einer Festbetragsfinanzierung. Die Summe beträgt pro Kommune oder Kreis bis zu
35.000 Euro (80% Förderung) bei zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von 43.750
Euro. Der anliegende Förderantrag (Anlage 3) wurde fristgerecht zum 15.04.2018
beim Land NRW eingereicht und mit Bescheid vom 14.05.2018 bewilligt.
V.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach
§ 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt ist grundsätzlich der
Jugendhilfeausschuss u.a. für die Entscheidungen im Rahmen der
Jugendhilfeplanung zuständig.
Die Beauftragung der
Unterausschüsse hat themenbezogen durch den jeweiligen Fachausschuss zu
erfolgen.