Betreff
Sachstand "Kommunale Präventionsketten"
Vorlage
SV-9-1082
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussvorschlag für den Jugendhilfeausschuss:

 

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wird mit der Beratung zu den Kommunalen Präventionsketten beauftragt.

Begründung:

 

I.-IV.   

 

Der Kreis Coesfeld hat sich Ende 2016 zusammen mit den elf Städten und Gemeinden erfolgreich für die Teilnahme an der Landesinitiative "Kein Kind zurücklassen! für ganz Nordrhein-Westfalen" beworben. Ziel der Initiative (seit Oktober 2017 unter dem Titel: „Kommunale Präventionsketten“) ist es, durch den Aufbau eines kommunalen Präventionsnetzwerkes das gelingende Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu begleiten und zu fördern. Dabei geht es nicht darum, ein neues, weiteres Netzwerk zu bilden. Ziel ist es vielmehr, bestehende Netzwerke, Angebote sowie die Akteure so zusammenzuführen, dass ein untereinander abgestimmtes Handeln im Rahmen einer integrierten kommunalen Gesamtstrategie möglich wird.

 

Die Landesregierung und die von ihr eingesetzte Landeskoordinierungsstelle beim Institut für soziale Arbeit (ISA e.V.) verfolgen mit der Umsetzung des Qualitätsrahmens drei wesentliche Handlungsstränge:

 

1.  Kommunales Präventionsleitbild

Vorbeugendes Handeln wird von der Kommune als gesamtkommunale Querschnittsaufgabe verstanden. Dies wird durch die Verabschiedung eines Leitbildes dokumentiert, das Ziele und Handlungsgrundsätze der kommunalen Präventionspolitik verdeutlicht und von freien Trägern, Verbänden, den Städten und Gemeinden sowie der Zivilgesellschaft mitgetragen wird.

 

Rund 30 Führungskräfte und Fachpromotoren aus den Bereichen Bildung, Integration, Jugend, Gesundheit und der freien Wohlfahrtspflege haben im Mai 2017 am Planungsworkshop teilgenommen. Vertreten waren u.a. Bürgermeister*innen, die stellvertretende Vorsitzende des Kreisverbandes der Hebammen, die Frühförderstellen, Planungsfachkräfte sowie Vertreter*innen freier Träger der Jugendhilfe.

Auf der Grundlage des Kurzkonzeptes aus der Interessenbekundung erarbeiteten verschiedenen Arbeitsgruppen erste Visionen einer Präventionskette und verständigten sich auf erste Themenschwerpunkte. Bereits im Planungsworkshop haben die Teilnehmenden eine tiefengestaffelte Steuerungsstruktur bestehend aus einer Steuerungsgruppe auf Leitungsebene und einer Planungsgruppe auf Fachkräfteebene beschlossen. Die Zusammensetzung der Gremien ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

In bisher insgesamt acht Sitzungen haben sich die beiden Gremien intensiv mit der Formulierung eines kommunalen Präventionsleitbildes, strategischer Ziele und der Erarbeitung eines Zielsystems auseinandergesetzt. In einem nächsten Schritt ist das Präventionsleitbild kreisweit zu verankern und das weitere Vorgehen zur Umsetzung der Maßnahmen und Zielerreichung mit den Städten und Gemeinden abzustimmen.

 

 

 

 

2.  Lückenschluss Präventionskette

Auf der Basis einer gesamtkommunalen Steuerung und einer integrierten Planung wird die Präventionskette entlang der Bildungsbiographie eines Kindes aufgebaut, unter Berücksichtigung allgemeiner Präventionsstandards und Beachtung des Präventionsleitbildes. 

 

Kreiskarte (4.6-Bild 1) von TUBS
[CC-BY-SA-3.0 (
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons

 

 
Frühe Hilfen und Prävention als strategische und fachliche Haltung und die damit verbundene Vernetzung unterschiedlicher Leistungssysteme für Familien, werden als dauerhafter Prozess im Kreis Coesfeld verstanden. Seit 2009 wird der Aufbau einer präventiven Versorgungs- und Angebotsstruktur mit der Beteiligung relevanter Leistungserbringer ressortübergreifend geleistet.

 

Das Leitziel ist hierbei, alle Familien bereits in der Lebensphase rund um die Geburt bzw. in den ersten drei Lebensjahren des Kindes und im Vorfeld einer krisenhaften Entwicklung zu erreichen und zu unterstützen.

In diesem Sinne möchte der Kreis Coesfeld die Weiterentwicklung der kommunalen Präventionsketten verstehen und gestalten. Ziel ist es, Ressourcen zu bündeln, Parallelstrukturen zu vermeiden, präventive Leistungen wirkungsorientiert zu steuern und Wirkungen nachzuweisen.

 

Die im Zielsystem (Anlage 2) vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Informationsweitergabe und somit die Zugänge von Familien mit Kindern in den ersten Lebensjahren zu Präventionsangeboten verbessern. Ein weiterer Fokus liegt auf der sprachlichen, sozialen und emotionalen Persönlichkeitsentwicklung sowie der Gestaltung von institutionellen Übergängen von Kindern im Alter bis zum Ende der Grundschulzeit.

 

3.  Sozialräumliches Präventionsmonitoring (SPM)

Das Monitoring bildet die „evidenzbasierte Grundlage zur Überprüfung und Weiterentwicklung der kommunalen Präventionspolitik“.

 

Ziel des SPM ist die Erstellung eines kommunalscharfen Kennzahlensets, das Anhaltspunkte für gelingendes Aufwachsen von Kindern und die Lebensbedingungen von Familien im Kreis herausarbeitet und eine Grundlage für datenbasiertes kommunales Handeln darstellt.

 

Innerhalb der Landesinitiative ist der Kreis Coesfeld als eine von sechs Kommunen für den Aufbau eines sozialräumlichen Präventionsmonitoring ausgewählt worden. Unterstützt wird der Prozess von der Landeskoordinierungsstelle des ISA sowie der Fachstelle für sozialraumorientierte Armutsbekämpfung (FSA).

 

Beim Aufbau des SPM steht das individuelle Erkenntnis- und Steuerungsinteresse des Kreises Coesfeld im Vordergrund, daher kann das Indikatorenset inhaltsbezogen durch den Kreis Coesfeld gestaltet werden.

Zu diesem Zweck ist eine Arbeitsgruppe gegründet worden, die sich aus Fachplanern der Kreisverwaltung (Kreisentwicklung, Gesundheit, Bildung, Soziales, Jugend) und den Jugendhilfeplanern der Stadtjugendämter zusammensetzt.

 

 

Wiederholung des Planungsworkshops aus Mai 2017:

Die Teilnehmenden des Planungsworkshops als Auftakt zur Umsetzung der Landesinitiative im Kreis Coesfeld haben sich darauf verständigt, sich nach etwa einem Jahr in derselben Konstellation noch einmal zusammen zu finden, um die Arbeitsergebnisse der Steuerungsgremien und erste Umsetzungsschritte in den Blick zu nehmen.

Da auch das Kommunale Integrationszentrum sowie der Kreissportbund für den Kreis Coesfeld eine große Konferenz für das Jahr 2018 vorgesehen hatten und die einzuladenden Akteure sich zum großen Teil überschneiden, findet nun eine gemeinsame Entwicklungskonferenz am 27.09.2018 statt. Unter dem Motto „Prävention – Integration – Bildung: gemeinsam in Bewegung“ nehmen die Teilnehmenden ihr eigenes Wertesystem in den Blick, um den Menschen, die hier aufwachsen, ankommen und leben, wertschätzend, tolerant und offen entgegen zu treten.

Ein ergänzender Vorbericht wird das vielfältige Unterstützungsangebot im Kreis Coesfeld entlang der Lebensbiographie eines Menschen von der Geburt bis in den Berufseintritt abbilden und mit der Einladung zur Konferenz verschickt.

 

Fördermittel zur Umsetzung von Präventionsangeboten:

In der Umsetzung der Initiative „Kommunale Präventionsketten“ ist deutlich geworden, dass die bloße Optimierung der bestehenden kommunalen Angebotslandschaften häufig nicht ausreicht, um für die notwendige Unterstützungsbedarfe von Familien ein Angebot machen zu können.

Die Landesregierung hat daher beschlossen, im Jahr 2018 zusätzliche Landesmittel bereitzustellen, um Lücken in kommunalen Präventionsketten in solchen Kommunen zu schließen, die am entsprechenden Landesprogramm teilnehmen.

Die Förderung erfolgt als Projektfinanzierung in Form einer Festbetragsfinanzierung. Die Summe beträgt pro Kommune oder Kreis bis zu 35.000 Euro (80% Förderung) bei zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von 43.750 Euro. Der anliegende Förderantrag (Anlage 3) wurde fristgerecht zum 15.04.2018 beim Land NRW eingereicht und mit Bescheid vom 14.05.2018 bewilligt.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt ist grundsätzlich der Jugendhilfeausschuss u.a. für die Entscheidungen im Rahmen der Jugendhilfeplanung zuständig.

Die Beauftragung der Unterausschüsse hat themenbezogen durch den jeweiligen Fachausschuss zu erfolgen.