Betreff
Kennzahlen-Vergleich der KGSt zu den erzieherischen Hilfen - Ergebnisse des Berichtsjahres 2017
Vorlage
SV-9-1209
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.  Problem

 

Seit Dezember 2006 beteiligt sich das Kreisjugendamt am Kennzahlen-Vergleichsring der KGSt zu den erzieherischen Hilfen in Kreisen des Landes NRW.

Im Jugendhilfeausschuss wurden regelmäßig zentrale Ergebnisse des Vergleichsrings vorgestellt; zuletzt am 05.12.2017 (SV-9-0960).

Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung der Aufgabe der Berichterstattung über das letzte Auswertungsjahr nach.

II.  Ergebnisse

 

In der Anlage ist die inzwischen bekannte Aufstellung wichtiger Kennzahlen (jetzt in der Entwicklung 2013 bis 2017) beigefügt.

 

Besonders folgende Punkte des interkommunalen Vergleichs sind hervorzuheben:

 

·        Falldichte

Im Auswertungsjahr 2017 liegt die Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung

– HzE – (Kennzahl K 4.0) im Kreisjugendamtsbezirk bei 3,22 % und damit unter dem Vorjahresniveau von 3,46 %.

Der Wert unterschreitet damit auch den Median des Vergleichsrings (3,83 %).

 

·        Verhältnis von ambulanten zu stationären Hilfen

Ein Kernziel der Steuerung ist, den Anteil der ambulanten Hilfen - bei möglichst gleichbleibenden Falldichten - zu erhöhen.

Das Verhältnis zwischen ambulanter und stationärer HzE gibt die Kennzahl K 12.1 („Quotient: auf eine stationäre HzE kommen ... ambulante HzE“) wieder.

Im Kreisjugendamtsbezirk ist die Zahl der ambulanten Hilfen je stationärer Hilfe (1,36) gegenüber dem Vorjahr (1,44) erneut gesunken.

Diese rückläufige Entwicklung bei den ambulanten Hilfen ist seit Jahren sowohl beim Kreisjugendamt als auch beim Vergleichsring (0,99 in 2016 zu 0,96 in 2017) feststellbar.

·        Fallbelastung im ASD / PKD und in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe

Die Personalkennzahl (Kennzahl K13.4b) des ASD / PKD liegt mit 62,69 Fällen pro Personalstelle unter der aus dem Auswertungsjahr 2016 (73,60).

Auch im Vergleichsring liegt die Fallbelastung 2017 im ASD/PKD unter der des Vorjahres (68,22 zu jetzt 60,36).           
Im Gegensatz hierzu ist die Fallbelastung im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe deutlich von bisher 235,40 auf 295,34 Fälle pro Personalstelle gestiegen. Eine solche Entwicklung lässt sich für den Vergleichsring nicht feststellen. Hier ist die Belastung von 202,70 in 2016 auf 194,23 Fälle in 2017 gesunken.

 

 

 

 

·        Kostenentwicklung

Die Kosten (Kennzahl K4.4 = Zahlungen an Dritte und Personalkosten) sind im Kreisjugendamtsbezirk in 2017 mit 497,07 € (je Einwohner im Alter von 0 bis 20 Jahren) gegenüber 2016 (463,78 €) gestiegen.

Für den Vergleichsring ist ebenfalls ein Kostenanstieg festzustellen. So stiegen die Kosten von 465,36 Euro in 2016 auf 558,31 Euro in 2017.

Der Wert des Vergleichsrings wird wie in den Vorjahren vom Kreisjugendamt unterschritten.

 

·        Zusammenfassung der Ergebnisse für das Kreisjugendamt

Die Inanspruchnahme-Quote des Kreisjugendamtes ist geringfügig gesunken; weicht aber nicht wesentlich von der Vergleichsringquote ab.

 

Eine Steigerung des Anteils der stationären Hilfen ist wie in den Vorjahren auch für das Jahr 2017 festzustellen. Ein Grund mit für diese Entwicklung ist sicher der erhöhte Bedarf an vollstationären Maßnahmen für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge im Jahr 2017. Das für das Kreisjugendamt ermittelte Verhältnis ist aber nach wie vor besser als das Ergebnis für den Vergleichsring.

 

Sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich ist die Kostenbelastung im Kreisjugendamtsbezirk gestiegen. Im ambulanten Bereich ist der Anstieg nur gering ausgefallen. In beiden Bereichen liegt die Kostenbelastung aber unter der des Vergleichsrings. Im Zusammenhang mit diesem Kostenanstieg muss der allgemeine Preisanstieg wegen steigender Personalkosten bei den Jugendhilfeanbietern berücksichtigt werden.

 

Bei der Fallbelastung fällt der deutliche Anstieg im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe auf. Dabei ist die Entwicklung im Vergleichsring gegenteilig.

Grund für diese Entwicklung ist, dass der Stellenanteil im Jahr 2016 für die dortige Sachbearbeitung 3,57 Vollzeitstellen betrug. Dieser Stellenanteil hat sich im Auswertungsjahr 2017 auf 2,79 Vollzeitstellen reduziert.

 

Insgesamt betrachtet wurden aufgrund der ermittelten Werte die gesetzten Ziele im Auswertungsjahr 2017 erfüllt.

 

III.  Inhalte und Bedeutung des Kennzahlenvergleichs

Bezüglich des Zahlensystems im Vergleichsring wird auf die Berichterstattung der Vorjahre verwiesen.

Ausgehend vom interkommunalen Vergleich sind die Daten des Vergleichsrings wesentliche Grundlage für die interne Steuerung. So bildet die Systematik des Kennzahlenvergleiches die maßgebliche Grundlage für die Ziele, Grund- und Kennzahlen der Produktgruppe 51.20. „Hilfe zur Erziehung“ mit den Produkten 51.20.01 „Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche“, 51.20.02 „Hilfen für junge Volljährige“ und 51.20.03 „Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“.

 

IV.  Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Teilnahme am Kennzahlenvergleich beläuft sich der bisherige Kostenbeitrag nach der Projektvereinbarung vom 20.09.2016 für die Auswertungsjahre 2016 und 2017 auf insgesamt 2.200 € (netto).           
Die Teilnehmerzahl ist 2017 erneut gesunken. Es haben sich lediglich noch sechs Kreise an dem Vergleich beteiligt. Die Fortführung des Vergleichs ist wegen dieser geringen Teilnehmerzahl noch nicht geklärt. Die KGSt wirbt bei den Landkreisen in NRW um eine Teilnahme an dem Vergleichsring. Über die Resonanz ist dem Kreisjugendamt noch nichts bekannt. Eine Projektvereinbarung für die Jahre 2018 und 2019 wurde deshalb bislang nicht abgeschlossen. Das Kreisjugendamt hat sich für die Projektphase 2018/2019 bei der KGSt angemeldet.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.