Beschlussvorschlag:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
Seit Dezember 2006 beteiligt sich das
Kreisjugendamt am Kennzahlen-Vergleichsring der KGSt zu den erzieherischen
Hilfen in Kreisen des Landes NRW.
Im Jugendhilfeausschuss wurden regelmäßig zentrale
Ergebnisse des Vergleichsrings vorgestellt; zuletzt am 05.12.2017 (SV-9-0960).
Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung der Aufgabe
der Berichterstattung über das letzte Auswertungsjahr nach.
II. Ergebnisse
In der Anlage ist die inzwischen bekannte
Aufstellung wichtiger Kennzahlen (jetzt in der Entwicklung 2013 bis 2017)
beigefügt.
Besonders folgende Punkte des interkommunalen
Vergleichs sind hervorzuheben:
·
Falldichte
Im Auswertungsjahr 2017 liegt die Inanspruchnahme
der Hilfen zur Erziehung
– HzE – (Kennzahl K 4.0) im Kreisjugendamtsbezirk
bei 3,22 % und damit unter dem Vorjahresniveau von 3,46 %.
Der Wert unterschreitet damit auch den Median des
Vergleichsrings (3,83 %).
·
Verhältnis von ambulanten zu stationären Hilfen
Ein Kernziel der Steuerung ist, den Anteil der
ambulanten Hilfen - bei möglichst gleichbleibenden Falldichten - zu erhöhen.
Das Verhältnis zwischen ambulanter und stationärer
HzE gibt die Kennzahl K 12.1 („Quotient: auf eine stationäre HzE kommen ...
ambulante HzE“) wieder.
Im Kreisjugendamtsbezirk ist die Zahl der
ambulanten Hilfen je stationärer Hilfe (1,36) gegenüber dem Vorjahr (1,44)
erneut gesunken.
Diese rückläufige Entwicklung bei den ambulanten
Hilfen ist seit Jahren sowohl beim Kreisjugendamt als auch beim Vergleichsring
(0,99 in 2016 zu 0,96 in 2017) feststellbar.
·
Fallbelastung im ASD / PKD und in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
Die Personalkennzahl
(Kennzahl K13.4b) des ASD / PKD liegt mit 62,69 Fällen pro Personalstelle unter
der aus dem Auswertungsjahr 2016 (73,60).
Auch im Vergleichsring liegt die Fallbelastung 2017
im ASD/PKD unter der des Vorjahres (68,22 zu jetzt 60,36).
Im Gegensatz hierzu ist die Fallbelastung im Bereich der Wirtschaftlichen
Jugendhilfe deutlich von bisher 235,40 auf 295,34 Fälle pro Personalstelle
gestiegen. Eine solche Entwicklung lässt sich für den Vergleichsring nicht
feststellen. Hier ist die Belastung von 202,70 in 2016 auf 194,23 Fälle in 2017
gesunken.
·
Kostenentwicklung
Die Kosten (Kennzahl K4.4 = Zahlungen an Dritte und
Personalkosten) sind im Kreisjugendamtsbezirk in 2017 mit 497,07 € (je
Einwohner im Alter von 0 bis 20 Jahren) gegenüber 2016 (463,78 €) gestiegen.
Für den Vergleichsring ist ebenfalls ein
Kostenanstieg festzustellen. So stiegen die Kosten von 465,36 Euro in 2016 auf
558,31 Euro in 2017.
Der Wert des Vergleichsrings wird wie in den
Vorjahren vom Kreisjugendamt unterschritten.
·
Zusammenfassung der Ergebnisse für das Kreisjugendamt
Die Inanspruchnahme-Quote des Kreisjugendamtes ist
geringfügig gesunken; weicht aber nicht wesentlich von der Vergleichsringquote
ab.
Eine Steigerung des Anteils der stationären Hilfen
ist wie in den Vorjahren auch für das Jahr 2017 festzustellen. Ein Grund mit
für diese Entwicklung ist sicher der erhöhte Bedarf an vollstationären Maßnahmen
für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge im Jahr 2017. Das
für das Kreisjugendamt ermittelte Verhältnis ist aber nach wie vor besser als
das Ergebnis für den Vergleichsring.
Sowohl im ambulanten als auch im stationären
Bereich ist die Kostenbelastung im Kreisjugendamtsbezirk gestiegen. Im
ambulanten Bereich ist der Anstieg nur gering ausgefallen. In beiden Bereichen
liegt die Kostenbelastung aber unter der des Vergleichsrings. Im Zusammenhang
mit diesem Kostenanstieg muss der allgemeine Preisanstieg wegen steigender
Personalkosten bei den Jugendhilfeanbietern berücksichtigt werden.
Bei der Fallbelastung fällt der deutliche Anstieg
im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe auf. Dabei ist die Entwicklung im
Vergleichsring gegenteilig.
Grund für diese Entwicklung ist, dass der
Stellenanteil im Jahr 2016 für die dortige Sachbearbeitung 3,57 Vollzeitstellen
betrug. Dieser Stellenanteil hat sich im Auswertungsjahr 2017 auf 2,79
Vollzeitstellen reduziert.
Insgesamt betrachtet wurden aufgrund der
ermittelten Werte die gesetzten Ziele im Auswertungsjahr 2017 erfüllt.
III. Inhalte und Bedeutung des
Kennzahlenvergleichs
Bezüglich des Zahlensystems
im Vergleichsring wird auf die Berichterstattung der Vorjahre verwiesen.
Ausgehend vom interkommunalen
Vergleich sind die Daten des Vergleichsrings wesentliche Grundlage für die
interne Steuerung. So bildet die Systematik des Kennzahlenvergleiches die
maßgebliche Grundlage für die Ziele, Grund- und Kennzahlen der Produktgruppe
51.20. „Hilfe zur Erziehung“ mit den Produkten 51.20.01 „Erzieherische Hilfen
für Kinder und Jugendliche“, 51.20.02 „Hilfen für junge Volljährige“ und
51.20.03 „Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Für die Teilnahme am Kennzahlenvergleich
beläuft sich der bisherige Kostenbeitrag nach der Projektvereinbarung vom
20.09.2016 für die Auswertungsjahre 2016 und 2017 auf insgesamt 2.200 €
(netto).
Die Teilnehmerzahl ist 2017 erneut gesunken. Es haben sich lediglich noch sechs
Kreise an dem Vergleich beteiligt. Die Fortführung des Vergleichs ist wegen
dieser geringen Teilnehmerzahl noch nicht geklärt. Die KGSt wirbt bei den
Landkreisen in NRW um eine Teilnahme an dem Vergleichsring. Über die Resonanz
ist dem Kreisjugendamt noch nichts bekannt. Eine Projektvereinbarung für die
Jahre 2018 und 2019 wurde deshalb bislang nicht abgeschlossen. Das
Kreisjugendamt hat sich für die Projektphase 2018/2019 bei der KGSt angemeldet.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der
Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für
die Entscheidung zuständig.