Beschlussvorschlag:
Der teilweisen
Inanspruchnahme einer Allee am Merodenweg für die Erschließung wird zugestimmt;
die beantragte naturschutzrechtliche Befreiung wird erteilt.
Begründung:
Die Stadt Dülmen hat den Bebauungsplan „Dülmen-Nord, Teil I“ für die
Schaffung von neuen Gewerbeflächen ausgewiesen. Die Erschließung dieses
Gewerbegebietes erfolgt durch die zentrale innere Planstraße 1 im Bereich des
bisherigen Merodenweges.
Durch die Erschließung ist eine Allee betroffen, die im Alleenkataster
der Landes NRW unter der Kennung AL-COE-0073 „Stiel-Eichen- und Berg-Ahornallee
zwischen der Münsterstraße und Karthaus“ geführt wird. Die Gesamtlänge der
Allee wird im Kataster mit einer Länge von 1.203 m geführt. Innerhalb des
Geltungsbereiches ist die Allee ca. 150 m lang. Hieran schließt sich eine
ca. 180 m lange einseitige Baumreihe an.
Der Baumbestand entlang des Merodenwegs besteht überwiegend aus Spitz-
und Bergahorn. Gemäß dem vorliegenden Baumgutachten weisen die Bäume eine Reststandzeit
von mehr als 50 Jahren auf. Durch die Anlage eines größeren Wendekreises im
nördlichen Bereich des Erschließungsgebietes sowie durch die Aufweitungen zu
den beiden Querstraßen kommt es zu einer Beseitigung von insgesamt 24 Bäumen.
Für die Beseitigung des bisherigen Baumbestandes ist die Erteilung
einer Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz erforderlich. Der Antrag
auf Befreiung wurde von der Stadt Dülmen mit Schreiben vom 23.10.2018 gestellt.
Eine Befreiung kann gemäß § 67
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) auf Antrag erteilt werden, wenn
- dies aus
Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher
sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder
- die
Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung
führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und
Landschaftspflege vereinbar ist.
Das öffentliche Interesse besteht im vorliegenden Fall an der
Erschließung von Gewerbeflächen, die durch den rechtskräftigen Bebauungsplan
„Dülmen Nord, Teil I“ ausgewiesen sind. Für den Ausbau des Merodenwegs gemäß
der Konzeption des Bebauungsplanes ist eben die Beseitigung des Baumbestandes
in den betroffenen Bereichen notwendig.
Demgegenüber steht das öffentliche Interesse an der Erhaltung nach
§ 41 LNatSchG geschützten Allee. Bei der Gewichtung dieser
entgegenstehenden Interessen ist zu beachten, dass es sich bei dem betroffenen
Baumbestand um verhältnismäßig jungen Baumbestand verhält. Gemäß dem
vorliegenden Baumgutachten handelt es sich um Berg- und Spitzahorne mit einer Höhe
von 8-12 m und einer Kronenbreite zwischen 5-10 m. Der
Stammdurchmesser beträgt zwischen 18- und 38 cm.
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde durch die untere
Naturschutzbehörde auf den Schutzstatus der Allee hingewiesen. Die Stadt Dülmen
hat im Zuge der Aufstellung den Baumbestand angemessen berücksichtigt und als
Ersatz für die Beseitigung von Straßenbäumen insgesamt 41 neue Anpflanzungen
festgesetzt, davon 27 zur erstmaligen Herstellung und Weiterführung der Allee
bis zur Münsterstraße.
Vor diesem Hintergrund ist die untere Naturschutzbehörde der
Auffassung, dass die Befreiungsgründe zu 1. herangezogen werden können.
Im Rahmen des Befreiungsantrages wurde mit Schreiben vom 18.01.2019
auch das Landesbüro der Naturschutzverbände beteiligt. Die anerkannten
Naturschutzverbände könnten zu dem Antrag Stellung nehmen. Zum Zeitpunkt der
Versendung der Unterlagen lag noch keine Stellungnahme vor. In der Sitzung des
Beirates wird über mögliche eingebrachte Einwendungen berichtet.