Betreff
Erteilung einer Befreiung für die Überplanung einer gesetzlich geschützten Allee am Merodenweg in Dülmen
Vorlage
SV-9-1293
Aktenzeichen
70.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der teilweisen Inanspruchnahme einer Allee am Merodenweg für die Erschließung wird zugestimmt; die beantragte naturschutzrechtliche Befreiung wird erteilt.

 

Begründung:

 

Die Stadt Dülmen hat den Bebauungsplan „Dülmen-Nord, Teil I“ für die Schaffung von neuen Gewerbeflächen ausgewiesen. Die Erschließung dieses Gewerbegebietes erfolgt durch die zentrale innere Planstraße 1 im Bereich des bisherigen Merodenweges.

 

Durch die Erschließung ist eine Allee betroffen, die im Alleenkataster der Landes NRW unter der Kennung AL-COE-0073 „Stiel-Eichen- und Berg-Ahornallee zwischen der Münsterstraße und Karthaus“ geführt wird. Die Gesamtlänge der Allee wird im Kataster mit einer Länge von 1.203 m geführt. Innerhalb des Geltungsbereiches ist die Allee ca. 150 m lang. Hieran schließt sich eine ca. 180 m lange einseitige Baumreihe an.

 

Der Baumbestand entlang des Merodenwegs besteht überwiegend aus Spitz- und Bergahorn. Gemäß dem vorliegenden Baumgutachten weisen die Bäume eine Reststandzeit von mehr als 50 Jahren auf. Durch die Anlage eines größeren Wendekreises im nördlichen Bereich des Erschließungsgebietes sowie durch die Aufweitungen zu den beiden Querstraßen kommt es zu einer Beseitigung von insgesamt 24 Bäumen.

 

Für die Beseitigung des bisherigen Baumbestandes ist die Erteilung einer Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz erforderlich. Der Antrag auf Befreiung wurde von der Stadt Dülmen mit Schreiben vom 23.10.2018 gestellt.

 

Eine Befreiung kann gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) auf Antrag erteilt werden, wenn

  1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder
  2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.

 

Das öffentliche Interesse besteht im vorliegenden Fall an der Erschließung von Gewerbeflächen, die durch den rechtskräftigen Bebauungsplan „Dülmen Nord, Teil I“ ausgewiesen sind. Für den Ausbau des Merodenwegs gemäß der Konzeption des Bebauungsplanes ist eben die Beseitigung des Baumbestandes in den betroffenen Bereichen notwendig.

 

Demgegenüber steht das öffentliche Interesse an der Erhaltung nach § 41 LNatSchG geschützten Allee. Bei der Gewichtung dieser entgegenstehenden Interessen ist zu beachten, dass es sich bei dem betroffenen Baumbestand um verhältnismäßig jungen Baumbestand verhält. Gemäß dem vorliegenden Baumgutachten handelt es sich um Berg- und Spitzahorne mit einer Höhe von 8-12 m und einer Kronenbreite zwischen 5-10 m. Der Stammdurchmesser beträgt zwischen 18- und 38 cm.

 

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde durch die untere Naturschutzbehörde auf den Schutzstatus der Allee hingewiesen. Die Stadt Dülmen hat im Zuge der Aufstellung den Baumbestand angemessen berücksichtigt und als Ersatz für die Beseitigung von Straßenbäumen insgesamt 41 neue Anpflanzungen festgesetzt, davon 27 zur erstmaligen Herstellung und Weiterführung der Allee bis zur Münsterstraße.

 

Vor diesem Hintergrund ist die untere Naturschutzbehörde der Auffassung, dass die Befreiungsgründe zu 1. herangezogen werden können.

 

Im Rahmen des Befreiungsantrages wurde mit Schreiben vom 18.01.2019 auch das Landesbüro der Naturschutzverbände beteiligt. Die anerkannten Naturschutzverbände könnten zu dem Antrag Stellung nehmen. Zum Zeitpunkt der Versendung der Unterlagen lag noch keine Stellungnahme vor. In der Sitzung des Beirates wird über mögliche eingebrachte Einwendungen berichtet.

 

Anlagen:

Lageplan mit Darstellung der beabsichtigten Baumfällungen

Baumgutachten

Bebauungsplan (nur verfügbar im Kreistags-Informations-System)