Beschlussvorschlag:
Der Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes auf Finanzierung einer
Fachstelle gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Kreis Coesfeld wird
aufgrund des bestehenden vielschichtigen Angebotes an Beratung und Hilfen
abgelehnt.
Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Kooperation mit den weiteren
Akteuren (u.a. Kommunen, Jugendämtern, Runder Tisch gegen Gewalt an Frauen und
Kindern, Kreispolizeibehörde, Kommunale Präventionsketten, Schulsozialarbeit
etc.) sich zum Themenkomplex „Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ weiter zu
vernetzen und die Bedarfe zu prüfen, ob hier künftig ggf. bestehende Angebote
angepasst und fortentwickelt werden müssen.
Begründung:
I.
Problem
Der Deutsche
Kinderschutzbund Kreisverband Coesfeld e.V. beantragte mit Datum vom 17.11.2016
die Finanzierung einer Fachstelle gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen im
Kreis Coesfeld. Dieser Antrag sah insbesondere Krisenintervention sowie
psychosoziale Beratung von Betroffenen sowie Angehörigen und Freunden vor.
Daneben sollten Menschen, die beruflich mit Gewalt an Kindern und Jugendlichen
konfrontiert sind, Rat und Unterstützung erhalten. Mit Datum vom 16.05.2017
wurde der Antrag um das Thema Mobbing und Gewalt in digitalen Medien ergänzt.
Nach Beratungen im
Jugendhilfeausschuss, Unterausschuss Jugendhilfeplanung und Kreisausschuss
wurde der Antrag in der Kreistagssitzung am 13.12.2017 aufgrund des bestehenden
Angebotes an Beratung und Hilfen abgelehnt. Es wird auf die Sitzungsvorlagen
SV-9-0815/1, SV-9-0974 sowie entsprechende Niederschriften verwiesen.
Mit Datum vom
27.05.2019 hat der Deutsche Kinderschutzbund Kreisverband Coesfeld e.V. nun
einen neuen Antrag auf Einrichtung einer Fachstelle gestellt. Der neue Antrag
sieht vor, dass zwei Fachkräfte mit einem Stundenumfang von jeweils 28,25
Stunden/Woche in allen 11 Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld offene
Sprech- und Beratungszeiten in Schulen, Jugendtreffs und/oder Vereinen
anbieten. Bei Bedarf könnten begrenzt auch außerhalb von regulären
Sprechstunden Beratungstermine vereinbart werden. Das Angebot soll sich an
junge Menschen bis 27 Jahre richten, die von Gewalt betroffen sind oder bei
denen der Verdacht besteht, dass sie Gewalt erleben oder erlebt haben. Ferner
soll auch Bezugs- und Vertrauenspersonen der Kinder und Jugendlichen sowie
Fachkräften (Lehrer/-innen, Schulsozialarbeiter/-innen, Mitarbeiter/-innen von
Beratungsstellen) und Bürgerinnen und Bürgern, die Fragen zum Thema haben, Beratung
angeboten werden. Um Familien mit jüngeren Kindern zu erreichen, sollen Flyer
in Kitas ausgelegt werden.
Die praktische
Umsetzung ist so vorgesehen, dass es monatlich zwei feste Beratungstermine pro
Stadt oder Gemeinde geben soll. Durchschnittlich sollen pro Gemeinde vier feste
und vier flexible Beratungsstunden zur Verfügung stehen. Dafür werden 40,75
Stunden Fahrtzeiten monatlich kalkuliert. Hinzu kommen 22 Stunden pro Woche,
die für Teamsitzungen, Büroarbeit, Vernetzung, Supervision und Fortbildung
vorgesehen sind.
Unter dem
15.08.2019 hat der Kreisverband Coesfeld ergänzend mitgeteilt, dass er nun eine
Kooperationsvereinbarung mit der Kinderklinik der Christophorus-Kliniken GmbH
Coesfeld abgeschlossen habe. Diese Vereinbarung beinhalte, dass die telefonische
Erreichbarkeit des Kinderschutztelefons des DKSB KV Coesfeld außerhalb der
Dienstzeiten der Fachstelle durch Mitarbeiter*innen der Kinderklinik übernommen
wird. Damit werde eine 24-stündige Erreichbarkeit für von Gewalt betroffene
Kinder, Jugendliche und ihrer Familien im Kreis Coesfeld gewährleistet.
Abschließend wird
darauf hingewiesen, dass auch der Ortsverband Münster den Antrag des
Ortsverbandes Coesfeld unterstütze.
II.
Lösung
Das Konzept sieht erhebliche
Minderzeiten von fast 40 % vor, wie sie beispielsweise im Bereich der
ambulanten Hilfen zur Erziehung im Rahmen der mit sämtlichen
Kooperationspartnern abgeschlossenen Leistungs-, Qualitäts- und
Entgeltvereinbarungen nicht akzeptiert würden. Hier gilt, dass maximal 33 %
Minderzeiten (damit sind Zeiten für z.B. Vor- und Nachbereitung, Dokumentation,
Erstellung von Entwicklungsberichten, Teambesprechungen, Supervision,
Fortbildungen und Kollegiale Fallberatung gemeint) abrechnungsfähig sind. Im
Bereich der ambulanten Hilfen wird erwartet, dass mindestens 67% der zur Verfügung
stehenden Zeit für direkte Klientenkontakte (Face-To-Face) eingesetzt werden.
Da im Rahmen der Arbeit einer Fachstelle weniger Dokumentationspflichten
bestehen, erscheinen die angesetzten Minderzeiten sehr hoch.
Eine Befragung von
294 im Kreis Coesfeld tätigen Fachkräften aus Kindertageseinrichtungen,
Schulen, Jugendtreffs sowie Kinderärzten im Zusammenhang mit der letzten
Antragstellung im Jahr 2017 hat ergeben, dass es mit den 3
Erziehungsberatungsstellen, der DRK Kinderschutzambulanz, den Beratungsstellen
Frauen e.V. und Zartbitter, den Angeboten der Regionalen Schulberatungsstelle
sowie den Leistungen der Jugendämter im Kreis Coesfeld eine gut ausgebaute
Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Angehörige gibt, die von Gewalt
betroffen sind. Die Träger bieten auch Beratung für Fachkräfte, Multiplikatoren
sowie Bezugs- und Vertrauenspersonen an.
An der damaligen
Befragung beteiligten sich viele Lehrer/-innen und Schulsozialarbeiter/-innen.
Hier ergab sich, das 95,5 % der Befragten selbst Kontakt mit den Familien aufnehmen,
wenn sie feststellen, dass ein Kind oder eine Jugendliche/ein Jugendlicher
Probleme hat. Insgesamt 53 % der Befragten bezogen in diesem Fall eine insoweit
erfahrene Fachkraft ein. 52 % nutzten das Instrument der Beratung in
anonymisierter Form beim Jugendamt. 26 % vermittelten Kontakt zur
Schulsozialarbeit und 23 % zum Beratungslehrer (Mehrfachnennungen waren möglich).
Fast 91 % der
Befragten gaben an, bei Bedarf an die Erziehungsberatungsstellen vermitteln zu
wollen, 68 % an Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, 71 % an den Allgemeinen
Sozialen Dienst des Jugendamtes, 60 % an die Regionale Schulberatungsstelle,
51% an Kinder- und Jugendärzte und 56 % an die Ärztliche Kinderschutzambulanz
(auch hier waren Mehrfachnennungen möglich).
Ebenfalls wurde
die Frage gestellt: „Welche Unterstützung aus Sicht des Kindes bzw. jungen
Menschen wäre Ihrer Meinung nach in Fällen von Gewalterfahrung hilfreich (über
das vorhandene Unterstützungsangebot hinaus)?“ Hier gaben 37 % an, keine
weiteren Vorschläge zu haben. 12 % regten an, auf ortsnahe Angebote mehr
aufmerksam zu machen und 11 % wünschten mehr
Präventionskurse/Präventionsmaterial für Kinder und Jugendliche. Lediglich 5 %
wünschten offene Sprechstunden in Schulen.
Das
Befragungsergebnis lässt zunächst keinen weiteren Bedarf an offenen
Sprechstunden für Kinder und Jugendliche vermuten.
Die
Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes bietet neben den drei Standorten
im Kreisgebiet regelmäßige monatliche Sprechstunden in 35 Familienzentren (teilweise
Verbünde aus mehreren Einrichtungen) sowie eine regelmäßige offene Sprechstunde
in Nottuln und online-Beratung an (kostenlose und vertrauliche online- und
telefonische Beratung wird auch vom Verein Nummer gegen Kummer e.V. angeboten).
Die übrigen
offenen Sprechstunden in Rosendahl, Appelhülsen, Senden, Nordkirchen und
Herbern wurden zwischenzeitlich in die Familienzentren verlegt. Die Beratung
hier wird nicht nur von Eltern der jeweiligen Kindertageseinrichtung in
Anspruch genommen.
Daneben ist die
Erziehungsberatungsstelle auch in Schulen aktiv. So wurde mit Beginn des
Schuljahres 2018/19 eine monatliche Sprechstunde für Schüler, Eltern und Lehrer
an der Hauptschule in Coesfeld (Kreuzschule) etabliert. Darüber hinaus gibt es
einen regelmäßigen fachlichen Austausch am Pius-Gymnasium Coesfeld sowie eine
Sprechstunde für Eltern und Mitarbeiter der OGS Havixbeck. Einzelne
Veranstaltungen an Schulen wie z.B. die „Jugendbörse“ (Infoabend für Schüler,
Eltern und Lehrer) an der Profilschule Ascheberg im Frühjahr 2019 kommen bei
Bedarf hinzu. Neu im Repertoire ist das Angebot „Elternupdate“ zum Umgang mit
Medien. In Kooperation mit der Suchtberatung und der Fachstelle für Prävention
des Caritasverbandes reagiert hier die Erziehungsberatungsstelle auf die
vielfältigen Fragen von Eltern zu Suchtgefahren, Cybermobbing und der
Etablierung von Medienkompetenz. Mehrere Schulen haben nach der
Auftaktveranstaltung im April 2019 bereits Interesse angemeldet.
Zudem bietet der
Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes regelmäßige Sprechstunden in
Billerbeck, Havixbeck, Nottuln, Senden und Nordkirchen an. Wenden sich junge
Menschen in einer Notlage an das Jugendamt, werden kurzfristig Termine
vereinbart. Dabei können das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche
bestimmen, wo das Gespräch stattfinden soll.
Hieran wird
deutlich, dass bereits verschiedene Institutionen ihre Unterstützung anbieten
und es ein insoweit kreisweites Angebot gibt. Hinweise darauf, dass diese
Angebote aufgrund der fehlenden Mobilität im ländlichen Raum nicht in Anspruch
genommen werden, liegen nicht vor.
Eine Übersicht
über die vorhandenen Unterstützungsangebote auf Kreisebene ist beigefügt.
Der vorliegende
Antrag sieht zwei feste Beratungstermine im Monat pro Gemeinde vor. In einigen
Orten gibt es mehrere Jugendtreffs und auch mehrere Schulen. Würde man die
Sprechstunde in unterschiedlichen Einrichtungen vorhalten, würde dies bedeuten,
dass sich die Intervalle für die einzelne Einrichtung vergrößern. Die
Etablierung des Angebotes würde dadurch erheblich erschwert.
Es stellt sich auch
die Frage, ob ein Kind oder eine Jugendliche/ein Jugendlicher, der akuten
Gesprächsbedarf hat, mehrere Wochen warten kann.
Fraglich ist ferner,
ob sich Kinder und Jugendliche mit ihren sensiblen Anliegen an Personen wenden,
die sie kaum kennen. Naheliegender erscheint eine Kontaktaufnahme zu einer vertrauten
Person, beispielsweise das Lehrpersonal, die Schulsozialarbeiterin/der
Schulsozialarbeiter bzw. Mitarbeiter/-innen in den Jugendtreffs oder Vereinen.
Die
Schulsozialarbeit wurde in den letzten Jahren immer weiter ausgebaut. Allein
der Kreis Coesfeld beschäftigt an seinen Schulen 7 Personen in diesem Bereich.
Neben den Schulsozialarbeiter*innen, hat ein Mitarbeiter des ASD seinen
Arbeitsplatz direkt in der Steverschule (ehem. Astrid-Lindgren-Schule). Die
Schulträger im Kreisgebiet erhalten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket Mittel
in Höhe von ca. 230.000 € (50 %-Finanzierung). Mit der zur Verfügung stehenden
Gesamtsumme von ca. 460.000 € können somit rund 9 Stellen für
Schulsozialarbeiter*innen finanziert werden. Ferner gibt es weitere Stellen für
Schulsozialarbeiter*innen, die allein von den Schulträgern finanziert werden.
Vertrauenslehrer/-innen
und Schulsozialarbeiter/-innen werden intensiv, unter anderem zum Thema
Kinderschutz, geschult. Die Beratung von Berufsgeheimnisträgern (Beratung gem.
§ 8b SGB VIII) wird intensiv genutzt.
Zudem hat das
Kreisjugendamt Coesfeld seit November letzten Jahres eine Projektstelle
„Beratung von Schulen“ eingerichtet, um das Lehrpersonal im Umgang mit
benachteiligten und auffälligen Schülern zu beraten und über Angebote der
Jugendhilfe, auch im Hinblick auf Kinderschutz, zu informieren.
Durch die
8a-Vereinbarungen zum Umgang mit Anhaltspunkten für eine mögliche
Kindeswohlgefährdung gibt es ein abgestimmtes Verfahren zwischen Schulen
(einschließlich der OGS), Kindertageseinrichtungen, den freien Trägern und dem
Jugendamt. Die Anzahl der Gefährdungsmeldungen durch Schulen ist rückläufig,
was darauf zurückgeführt wird, dass sich die Schulen früher an das Jugendamt
wenden und man gemeinsam Unterstützungsmöglichkeiten für die Betroffenen auf
den Weg bringt.
Fachkräfte in der
offenen Jugendarbeit sind geschult in der Kommunikation mit jungen Menschen.
Sie kennen das Hilfespektrum und können zielsicher vermitteln.
Auch im
ehrenamtlichen Bereich werden die Themen Gewalt oder sex. Missbrauch thematisiert,
z. B. im Rahmen der Juleica- Schulungen.
Soweit der/die
Betroffene Anonymität wünscht, kommt wahrscheinlich eher eine Kontaktaufnahme
außerhalb der eigenen Schule, des Jugendtreffs oder des Vereins, in dem das
Kind oder der Jugendliche bekannt ist, in Betracht.
Auch im Rahmen der
Kommunalen Präventionsketten, in denen eine Vielzahl von Akteuren aus den
Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Soziales, Schule, Bildung und Gesundheit
mitarbeiten, wurde in den verschiedenen Gremien und Netzwerktreffen kein zusätzlicher
Bedarf an offenen Sprechstunden in Jugendtreffs, Vereinen oder Schulen von den
Teilnehmenden dargelegt.
In akuten
Notsituation können sich Kinder, Jugendliche und ihre Familien jederzeit
telefonisch oder persönlich an das Kreisjugendamt wenden. Außerhalb der
normalen Dienstzeiten ist der Kreisbereitschaftsdienst, der in Kooperation der
drei Jugendämter im Kreis mit der Kiwo Jugendhilfe gGmbH Dülmen sichergestellt
wird, zu erreichen. Hier stehen jederzeit ausgebildete Kinderschutzfachkräfte zur
Verfügung, um im Bedarfsfall unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen
einleiten zu können.
Unabhängig von der
fachlichen Qualifikation der Mitarbeiter*innen des Kinderschutztelefons ist
schon aus rechtlichen Gründen davon auszugehen, dass bei Meldungen, Anrufen
oder Anfragen, die eine unmittelbare Intervention erfordern (z. B.
Inobhutnahme), das zuständige Jugendamt oder ggfls. der Bereitschaftsdienst der
Jugendämter eingeschaltet werden muss, um spontan wirkungsvolle Hilfen
organisieren zu können.
Vor diesem
Hintergrund ist die Etablierung einer zusätzlichen Fachstelle aktuell
entbehrlich. Gleichwohl sollen die bestehenden Akteure und Angebote vertieft
vernetzt werden, um den fachlichen Austausch weiter zu vertiefen und die gute
geleistete Arbeit weiter zu optimieren. Darüber hinaus ist zu beobachten, ob
die bestehenden Angebote künftig fortentwickelt oder angepasst werden müssen.
IV.
Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Der Deutsche
Kinderschutzbund Kreisverband Coesfeld e.V. macht jährliche Personalkosten in
Höhe von 94.817 € geltend. Hinzukommen jährliche Sachkosten in Höhe von
21.756,38 € (inkl. Miete, Nebenkosten) sowie einmalige Sachkosten in Höhe von
4.000 €. Die veranschlagten Sachkosten überschreiten den KGSt-Vergleichswert um
8.156,38 €.
Somit wären
jährlich laufende Kosten in Höhe von 116.574,31 € zu tragen.
Dem Grunde nach könnte auch eine Förderung
aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Familienberatungsstellen (RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport - 212 - 6704.1 vom 17.2.2014) in Betracht kommen. Aber auch
unter Beteiligung des Landesjugendamtes konnte bislang noch nicht geklärt
werden, ob das vorgelegte Konzept des Deutschen Kinderschutzbundes förderfähig
ist.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5
der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss
grundsätzlich für die Entscheidung zuständig. Aufgrund der Auswirkungen auf den
Zuschuss des Produktbereichs 51 – Jugendamt und möglicherweise auf den Hebesatz
der Kreisumlage-Mehrbelastung Jugendamt ist für die Entscheidung der Kreistag
zuständig.
Anlagen:
1. Antrag
des Deutsche Kinderschutzbund Kreisverband
Coesfeld e.V.
2. Anschreiben vom 15.08.2019
3. Stellungnahme des Deutschen Kinderschutzbundes
Ortsverband Münster e. V.
4. Übersicht über die Unterstützungsangebote im Kreis
Coesfeld