Betreff
Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes e.V. Kreisverband Coesfeld auf Einrichtung einer Fachstelle gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-1436
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes auf Finanzierung einer Fachstelle gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Kreis Coesfeld wird aufgrund des bestehenden vielschichtigen Angebotes an Beratung und Hilfen abgelehnt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Kooperation mit den weiteren Akteuren (u.a. Kommunen, Jugendämtern, Runder Tisch gegen Gewalt an Frauen und Kindern, Kreispolizeibehörde, Kommunale Präventionsketten, Schulsozialarbeit etc.) sich zum Themenkomplex „Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ weiter zu vernetzen und die Bedarfe zu prüfen, ob hier künftig ggf. bestehende Angebote angepasst und fortentwickelt werden müssen.

Begründung:

 

I.    Problem

Der Deutsche Kinderschutzbund Kreisverband Coesfeld e.V. beantragte mit Datum vom 17.11.2016 die Finanzierung einer Fachstelle gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Kreis Coesfeld. Dieser Antrag sah insbesondere Krisenintervention sowie psychosoziale Beratung von Betroffenen sowie Angehörigen und Freunden vor. Daneben sollten Menschen, die beruflich mit Gewalt an Kindern und Jugendlichen konfrontiert sind, Rat und Unterstützung erhalten. Mit Datum vom 16.05.2017 wurde der Antrag um das Thema Mobbing und Gewalt in digitalen Medien ergänzt.

 

Nach Beratungen im Jugendhilfeausschuss, Unterausschuss Jugendhilfeplanung und Kreisausschuss wurde der Antrag in der Kreistagssitzung am 13.12.2017 aufgrund des bestehenden Angebotes an Beratung und Hilfen abgelehnt. Es wird auf die Sitzungsvorlagen SV-9-0815/1, SV-9-0974 sowie entsprechende Niederschriften verwiesen.

 

Mit Datum vom 27.05.2019 hat der Deutsche Kinderschutzbund Kreisverband Coesfeld e.V. nun einen neuen Antrag auf Einrichtung einer Fachstelle gestellt. Der neue Antrag sieht vor, dass zwei Fachkräfte mit einem Stundenumfang von jeweils 28,25 Stunden/Woche in allen 11 Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld offene Sprech- und Beratungszeiten in Schulen, Jugendtreffs und/oder Vereinen anbieten. Bei Bedarf könnten begrenzt auch außerhalb von regulären Sprechstunden Beratungstermine vereinbart werden. Das Angebot soll sich an junge Menschen bis 27 Jahre richten, die von Gewalt betroffen sind oder bei denen der Verdacht besteht, dass sie Gewalt erleben oder erlebt haben. Ferner soll auch Bezugs- und Vertrauenspersonen der Kinder und Jugendlichen sowie Fachkräften (Lehrer/-innen, Schulsozialarbeiter/-innen, Mitarbeiter/-innen von Beratungsstellen) und Bürgerinnen und Bürgern, die Fragen zum Thema haben, Beratung angeboten werden. Um Familien mit jüngeren Kindern zu erreichen, sollen Flyer in Kitas ausgelegt werden.

 

Die praktische Umsetzung ist so vorgesehen, dass es monatlich zwei feste Beratungstermine pro Stadt oder Gemeinde geben soll. Durchschnittlich sollen pro Gemeinde vier feste und vier flexible Beratungsstunden zur Verfügung stehen. Dafür werden 40,75 Stunden Fahrtzeiten monatlich kalkuliert. Hinzu kommen 22 Stunden pro Woche, die für Teamsitzungen, Büroarbeit, Vernetzung, Supervision und Fortbildung vorgesehen sind.

 

Unter dem 15.08.2019 hat der Kreisverband Coesfeld ergänzend mitgeteilt, dass er nun eine Kooperationsvereinbarung mit der Kinderklinik der Christophorus-Kliniken GmbH Coesfeld abgeschlossen habe. Diese Vereinbarung beinhalte, dass die telefonische Erreichbarkeit des Kinderschutztelefons des DKSB KV Coesfeld außerhalb der Dienstzeiten der Fachstelle durch Mitarbeiter*innen der Kinderklinik übernommen wird. Damit werde eine 24-stündige Erreichbarkeit für von Gewalt betroffene Kinder, Jugendliche und ihrer Familien im Kreis Coesfeld gewährleistet.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass auch der Ortsverband Münster den Antrag des Ortsverbandes Coesfeld unterstütze.

 

II.            Lösung

Das Konzept sieht erhebliche Minderzeiten von fast 40 % vor, wie sie beispielsweise im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung im Rahmen der mit sämtlichen Kooperationspartnern abgeschlossenen Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen nicht akzeptiert würden. Hier gilt, dass maximal 33 % Minderzeiten (damit sind Zeiten für z.B. Vor- und Nachbereitung, Dokumentation, Erstellung von Entwicklungsberichten, Teambesprechungen, Supervision, Fortbildungen und Kollegiale Fallberatung gemeint) abrechnungsfähig sind. Im Bereich der ambulanten Hilfen wird erwartet, dass mindestens 67% der zur Verfügung stehenden Zeit für direkte Klientenkontakte (Face-To-Face) eingesetzt werden. Da im Rahmen der Arbeit einer Fachstelle weniger Dokumentationspflichten bestehen, erscheinen die angesetzten Minderzeiten sehr hoch.

 

Eine Befragung von 294 im Kreis Coesfeld tätigen Fachkräften aus Kindertageseinrichtungen, Schulen, Jugendtreffs sowie Kinderärzten im Zusammenhang mit der letzten Antragstellung im Jahr 2017 hat ergeben, dass es mit den 3 Erziehungsberatungsstellen, der DRK Kinderschutzambulanz, den Beratungsstellen Frauen e.V. und Zartbitter, den Angeboten der Regionalen Schulberatungsstelle sowie den Leistungen der Jugendämter im Kreis Coesfeld eine gut ausgebaute Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Angehörige gibt, die von Gewalt betroffen sind. Die Träger bieten auch Beratung für Fachkräfte, Multiplikatoren sowie Bezugs- und Vertrauenspersonen an.

 

An der damaligen Befragung beteiligten sich viele Lehrer/-innen und Schulsozialarbeiter/-innen. Hier ergab sich, das 95,5 % der Befragten selbst Kontakt mit den Familien aufnehmen, wenn sie feststellen, dass ein Kind oder eine Jugendliche/ein Jugendlicher Probleme hat. Insgesamt 53 % der Befragten bezogen in diesem Fall eine insoweit erfahrene Fachkraft ein. 52 % nutzten das Instrument der Beratung in anonymisierter Form beim Jugendamt. 26 % vermittelten Kontakt zur Schulsozialarbeit und 23 % zum Beratungslehrer (Mehrfachnennungen waren möglich).

 

Fast 91 % der Befragten gaben an, bei Bedarf an die Erziehungsberatungsstellen vermitteln zu wollen, 68 % an Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, 71 % an den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes, 60 % an die Regionale Schulberatungsstelle, 51% an Kinder- und Jugendärzte und 56 % an die Ärztliche Kinderschutzambulanz (auch hier waren Mehrfachnennungen möglich).

 

Ebenfalls wurde die Frage gestellt: „Welche Unterstützung aus Sicht des Kindes bzw. jungen Menschen wäre Ihrer Meinung nach in Fällen von Gewalterfahrung hilfreich (über das vorhandene Unterstützungsangebot hinaus)?“ Hier gaben 37 % an, keine weiteren Vorschläge zu haben. 12 % regten an, auf ortsnahe Angebote mehr aufmerksam zu machen und 11 % wünschten mehr Präventionskurse/Präventionsmaterial für Kinder und Jugendliche. Lediglich 5 % wünschten offene Sprechstunden in Schulen.

 

Das Befragungsergebnis lässt zunächst keinen weiteren Bedarf an offenen Sprechstunden für Kinder und Jugendliche vermuten.

 

Die Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes bietet neben den drei Standorten im Kreisgebiet regelmäßige monatliche Sprechstunden in 35 Familienzentren (teilweise Verbünde aus mehreren Einrichtungen) sowie eine regelmäßige offene Sprechstunde in Nottuln und online-Beratung an (kostenlose und vertrauliche online- und telefonische Beratung wird auch vom Verein Nummer gegen Kummer e.V. angeboten).

 

Die übrigen offenen Sprechstunden in Rosendahl, Appelhülsen, Senden, Nordkirchen und Herbern wurden zwischenzeitlich in die Familienzentren verlegt. Die Beratung hier wird nicht nur von Eltern der jeweiligen Kindertageseinrichtung in Anspruch genommen.

 

Daneben ist die Erziehungsberatungsstelle auch in Schulen aktiv. So wurde mit Beginn des Schuljahres 2018/19 eine monatliche Sprechstunde für Schüler, Eltern und Lehrer an der Hauptschule in Coesfeld (Kreuzschule) etabliert. Darüber hinaus gibt es einen regelmäßigen fachlichen Austausch am Pius-Gymnasium Coesfeld sowie eine Sprechstunde für Eltern und Mitarbeiter der OGS Havixbeck. Einzelne Veranstaltungen an Schulen wie z.B. die „Jugendbörse“ (Infoabend für Schüler, Eltern und Lehrer) an der Profilschule Ascheberg im Frühjahr 2019 kommen bei Bedarf hinzu. Neu im Repertoire ist das Angebot „Elternupdate“ zum Umgang mit Medien. In Kooperation mit der Suchtberatung und der Fachstelle für Prävention des Caritasverbandes reagiert hier die Erziehungsberatungsstelle auf die vielfältigen Fragen von Eltern zu Suchtgefahren, Cybermobbing und der Etablierung von Medienkompetenz. Mehrere Schulen haben nach der Auftaktveranstaltung im April 2019 bereits Interesse angemeldet.

 

Zudem bietet der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes regelmäßige Sprechstunden in Billerbeck, Havixbeck, Nottuln, Senden und Nordkirchen an. Wenden sich junge Menschen in einer Notlage an das Jugendamt, werden kurzfristig Termine vereinbart. Dabei können das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche bestimmen, wo das Gespräch stattfinden soll.

 

Hieran wird deutlich, dass bereits verschiedene Institutionen ihre Unterstützung anbieten und es ein insoweit kreisweites Angebot gibt. Hinweise darauf, dass diese Angebote aufgrund der fehlenden Mobilität im ländlichen Raum nicht in Anspruch genommen werden, liegen nicht vor.

 

Eine Übersicht über die vorhandenen Unterstützungsangebote auf Kreisebene ist beigefügt.

 

Der vorliegende Antrag sieht zwei feste Beratungstermine im Monat pro Gemeinde vor. In einigen Orten gibt es mehrere Jugendtreffs und auch mehrere Schulen. Würde man die Sprechstunde in unterschiedlichen Einrichtungen vorhalten, würde dies bedeuten, dass sich die Intervalle für die einzelne Einrichtung vergrößern. Die Etablierung des Angebotes würde dadurch erheblich erschwert.

 

Es stellt sich auch die Frage, ob ein Kind oder eine Jugendliche/ein Jugendlicher, der akuten Gesprächsbedarf hat, mehrere Wochen warten kann.

 

Fraglich ist ferner, ob sich Kinder und Jugendliche mit ihren sensiblen Anliegen an Personen wenden, die sie kaum kennen. Naheliegender erscheint eine Kontaktaufnahme zu einer vertrauten Person, beispielsweise das Lehrpersonal, die Schulsozialarbeiterin/der Schulsozialarbeiter bzw. Mitarbeiter/-innen in den Jugendtreffs oder Vereinen.

 

Die Schulsozialarbeit wurde in den letzten Jahren immer weiter ausgebaut. Allein der Kreis Coesfeld beschäftigt an seinen Schulen 7 Personen in diesem Bereich. Neben den Schulsozialarbeiter*innen, hat ein Mitarbeiter des ASD seinen Arbeitsplatz direkt in der Steverschule (ehem. Astrid-Lindgren-Schule). Die Schulträger im Kreisgebiet erhalten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket Mittel in Höhe von ca. 230.000 € (50 %-Finanzierung). Mit der zur Verfügung stehenden Gesamtsumme von ca. 460.000 € können somit rund 9 Stellen für Schulsozialarbeiter*innen finanziert werden. Ferner gibt es weitere Stellen für Schulsozialarbeiter*innen, die allein von den Schulträgern finanziert werden.  

 

Vertrauenslehrer/-innen und Schulsozialarbeiter/-innen werden intensiv, unter anderem zum Thema Kinderschutz, geschult. Die Beratung von Berufsgeheimnisträgern (Beratung gem. § 8b SGB VIII) wird intensiv genutzt.

 

Zudem hat das Kreisjugendamt Coesfeld seit November letzten Jahres eine Projektstelle „Beratung von Schulen“ eingerichtet, um das Lehrpersonal im Umgang mit benachteiligten und auffälligen Schülern zu beraten und über Angebote der Jugendhilfe, auch im Hinblick auf Kinderschutz, zu informieren.

 

Durch die 8a-Vereinbarungen zum Umgang mit Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung gibt es ein abgestimmtes Verfahren zwischen Schulen (einschließlich der OGS), Kindertageseinrichtungen, den freien Trägern und dem Jugendamt. Die Anzahl der Gefährdungsmeldungen durch Schulen ist rückläufig, was darauf zurückgeführt wird, dass sich die Schulen früher an das Jugendamt wenden und man gemeinsam Unterstützungsmöglichkeiten für die Betroffenen auf den Weg bringt.   

 

Fachkräfte in der offenen Jugendarbeit sind geschult in der Kommunikation mit jungen Menschen. Sie kennen das Hilfespektrum und können zielsicher vermitteln.

 

Auch im ehrenamtlichen Bereich werden die Themen Gewalt oder sex. Missbrauch thematisiert, z. B. im Rahmen der Juleica- Schulungen.

 

Soweit der/die Betroffene Anonymität wünscht, kommt wahrscheinlich eher eine Kontaktaufnahme außerhalb der eigenen Schule, des Jugendtreffs oder des Vereins, in dem das Kind oder der Jugendliche bekannt ist, in Betracht.

 

Auch im Rahmen der Kommunalen Präventionsketten, in denen eine Vielzahl von Akteuren aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Soziales, Schule, Bildung und Gesundheit mitarbeiten, wurde in den verschiedenen Gremien und Netzwerktreffen kein zusätzlicher Bedarf an offenen Sprechstunden in Jugendtreffs, Vereinen oder Schulen von den Teilnehmenden dargelegt.

 

In akuten Notsituation können sich Kinder, Jugendliche und ihre Familien jederzeit telefonisch oder persönlich an das Kreisjugendamt wenden. Außerhalb der normalen Dienstzeiten ist der Kreisbereitschaftsdienst, der in Kooperation der drei Jugendämter im Kreis mit der Kiwo Jugendhilfe gGmbH Dülmen sichergestellt wird, zu erreichen. Hier stehen jederzeit ausgebildete Kinderschutzfachkräfte zur Verfügung, um im Bedarfsfall unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen einleiten zu können.

 

Unabhängig von der fachlichen Qualifikation der Mitarbeiter*innen des Kinderschutztelefons ist schon aus rechtlichen Gründen davon auszugehen, dass bei Meldungen, Anrufen oder Anfragen, die eine unmittelbare Intervention erfordern (z. B. Inobhutnahme), das zuständige Jugendamt oder ggfls. der Bereitschaftsdienst der Jugendämter eingeschaltet werden muss, um spontan wirkungsvolle Hilfen organisieren zu können.

 

Vor diesem Hintergrund ist die Etablierung einer zusätzlichen Fachstelle aktuell entbehrlich. Gleichwohl sollen die bestehenden Akteure und Angebote vertieft vernetzt werden, um den fachlichen Austausch weiter zu vertiefen und die gute geleistete Arbeit weiter zu optimieren. Darüber hinaus ist zu beobachten, ob die bestehenden Angebote künftig fortentwickelt oder angepasst werden müssen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Der Deutsche Kinderschutzbund Kreisverband Coesfeld e.V. macht jährliche Personalkosten in Höhe von 94.817 € geltend. Hinzukommen jährliche Sachkosten in Höhe von 21.756,38 € (inkl. Miete, Nebenkosten) sowie einmalige Sachkosten in Höhe von 4.000 €. Die veranschlagten Sachkosten überschreiten den KGSt-Vergleichswert um 8.156,38 €.

 

Somit wären jährlich laufende Kosten in Höhe von 116.574,31 € zu tragen.

 

Dem Grunde nach könnte auch eine Förderung aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen (RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 212 - 6704.1 vom 17.2.2014) in Betracht kommen. Aber auch unter Beteiligung des Landesjugendamtes konnte bislang noch nicht geklärt werden, ob das vorgelegte Konzept des Deutschen Kinderschutzbundes förderfähig ist.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss grundsätzlich für die Entscheidung zuständig. Aufgrund der Auswirkungen auf den Zuschuss des Produktbereichs 51 – Jugendamt und möglicherweise auf den Hebesatz der Kreisumlage-Mehrbelastung Jugendamt ist für die Entscheidung der Kreistag zuständig.

 

 

Anlagen:

 

1.    Antrag des Deutsche Kinderschutzbund Kreisverband Coesfeld e.V.

2.    Anschreiben vom 15.08.2019

3.    Stellungnahme des Deutschen Kinderschutzbundes Ortsverband Münster e. V.

4.    Übersicht über die Unterstützungsangebote im Kreis Coesfeld