Betreff
Anregung nach § 21 KrO NRW - Ausrufung des Klimanotstandes für den Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-1438/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag des Kreisausschusses:

 

Der Anregung zur Unterstützung der Resolution zur Ausrufung des Klimanotstandes wird nicht gefolgt. Vielmehr wird der Kreis Coesfeld weiterhin seine Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes an Hand konkreter Projekte weiter vorantreiben und auf Verbesserungen in der Klimabilanz vor Ort hinwirken.

 

Begründung:

 

I.-IV.     Problem, Lösung, Alternativen, Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,           Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

In der Sitzung des Kreisausschusses am 18.09.2019 wurde mehrheitlich beschlossen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen. Der Beschlussvorschlag des Anregenden wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

Ansonsten wird auf die Sitzungsvorlage SV-9-1438 verwiesen.

 

V.         Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Kreistag aufgrund der Bedeutung der Angelegenheiten für die Entscheidung zuständig.