Betreff
Schulentwicklungsplanung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen im Kreis Coesfeld
hier: Förderschwerpunkte "Lern- und Entwicklungsstörungen"
hier: Förderschwerpunkte "Lern- und Entwicklungsstörungen"
Vorlage
SV-9-1518/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage
Beschlussvorschlag des
Ausschusses für Schule, Kultur und Sport:
- Die überwiegende Zustimmung der kreisangehörigen Städte
und Gemeinden wie auch die geäußerten Bedenken und Anregungen zum
Planentwurf werden zur Kenntnis genommen.
- Der Einschätzung der Verwaltung zu den hinsichtlich des
Planentwurfs vorgebrachten Einwände der Städte und Gemeinden wird
zugestimmt.
- Der Kreistag stellt fest, dass der im Jahr 2014
zwischen dem Kreis und seinen Städten und Gemeinden geschlossene
Schulkonsens über die Förderschullandschaft nicht einseitig
aufgehoben wurde, sondern nach wie vor erfolgreiche Grundlage für den
Fortbestand der Förderschulen im Kreis Coesfeld ist.
- Die als Anlage 1 vorgelegte
Schulentwicklungsplanung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen
Unterstützungsbedarfen in den Förderschwerpunkten "Lern- und
Entwicklungsstörungen" im Kreis Coesfeld wird in vorliegender Fassung
beschlossen.
- Die zahlenmäßigen Ergebnisse der Planung sollen - wie
bisher - weiterhin im Jahresrhythmus überprüft und im Arbeitskreis der
Schulträger beraten werden.
- Die Planungen der Jugendhilfe Werne zur Errichtung
einer Förderschule werden zur Kenntnis genommen. Vor einer etwaigen
Genehmigung einer solchen Schule bedarf es der sorgsamen Prüfung, ob durch
die Errichtung jetzt oder zukünftig die bestehenden Förderschulen des
Kreises Coesfeld in ihrem Bestand gefährdet werden. Sollte dies der Fall
sein, wird der Kreis Coesfeld zur Bestandssicherung der eigenen Schulen
Bedenken gegen eine solche Schulneugründung bei der zuständigen
Genehmigungsbehörde erheben.
Der Beschlussvorschlag ist aufgrund der
Beratungen im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport am 19.11.2019 geändert
worden. Der Beschlussvorschlag dieses Ausschusses wird zur weiteren Beratung
und Entscheidung vorgelegt.
Begründung: