Beschlussvorschlag:
Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von den Verboten des Naturschutzgebietes 2.1.01 „Rieselfelder Appelhülsen“ des Landschaftsplans Davensberg-Senden“ für den Bau einer Vogelbeobachtungshütte und die Errichtung einer Infostation zu.
Begründung:
Der
70 km lange Rad- und Fußweg „SteverLandRoute“ führt entlang der Stever von
Nottuln bis Haltern am See und ist ein Ergebnis des Regionale 2016-Projektes
WasserWegeSTEVER mit dem Teilprojekt Lernlandschaft STEVER. An 14 barrierearmen
Stationen entlang der Stever wird durch Info-Tafeln und Mitmachstationen Wissenswertes
vermittelt und zum interaktiven Erleben eingeladen. Die einzelnen Projekte von
WasserWegeSTEVER werden durch den oben genannten Weg miteinander verbunden.
Die
Umsetzung der geplanten Umweltbildungselemente wird durch EFRE (Europäischer
Fonds für Regionale Entwicklung) gefördert. Das Projektmanagement wurde von den
beteiligten Partnern an das Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld e. V.
vergeben.
Im
Rahmen des oben genannten Teilprojektes Lernlandschaft STEVER soll ab Juli 2020
unter Berücksichtigung der Brutzeit im Naturschutzgebiet Rieselfelder
Appelhülsen eine Vogelbeobachtungshütte mit Rampe als barrierefreie Zuwegung
gebaut werden. Die Hütte soll ca. 4,50 m breit; 3,00 m tief und 2,30 m hoch
werden. Sie erhält ein Schleppdach und in Blickrichtung der Teiche drei schmale
Guckfenster. Die Seiten sind geschlossen. Die Rückseite hingegen ist komplett
offen geplant, damit die Hütte nicht als Aufenthaltsraum zweckentfremdet wird.
Ständer und Fundamente sind ebenso zu planen wie ein Geländer als Sicherung für
die Rückseite und ein Vorbau für die rollstuhlgerechte Benutzung.
Die
Rampe aus Gitterrost mit seitlichem Geländer wird gemäß der gesetzlichen
Vorgaben und Richtlinien bezüglich der Barrierefreiheit gebaut. Aus diesem
Grund wird die Rampe mit einer Länge von 17 m und zwei Zwischenpodesten à 1,50
m hergestellt. Ihre Steigung beträgt max. 6 Prozent und der zu
überwindende Höhenunterschied insgesamt ca. 1,00 m.
Die
Maße der geplanten Hütte wurden mit Ornithologen (Gebietsbetreuern und einem
Mitarbeiter des Naturschutzzentrums Kreis Coesfeld e. V.) besprochen und
so entwickelt, dass optische und akkustische Störungen möglichst gering sind. So
wird auf Klappen an den Fenstern verzichtet, um unnötige Geräusche zu
verhindern.
Die
Hütte soll durch Umweltbildungselemente ergänzt werden. Eine Info-Tafel, ein
geräuscharmes Drehelement sowie eine „Hörstation“ für Vogelstimmen zur
Erläuterung der Arten sollen am Fuß der Rampe installiert werden. Auch hier
gibt es seitens der Gebietsbetreuer keine Bedenken.
Für das geplante Vorhaben ist eine Befreiung
gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz von folgenden Verboten innerhalb des
Naturschutzgebietes erforderlich:
- Bauliche
Anlagen i.S.d. Bauordnung für das Land NRW zu errichten, zu erweitern oder
deren Nutzung zu ändern, auch wenn sie keiner Genehmigung,
Planfeststellung oder Anzeige bedürfen,
- Aufschüttungen,
Abgrabungen, Ausschachtungen oder Sprengungen vorzunehmen oder die
vorhandenen morphologischen Gegebenheiten wie Böschungen, Senken, Täler,
Terrassenkanten usw. zu beseitigen oder zu verändern,
- das
Naturschutzgebiet außerhalb der befestigten Wege und gekennzeichneten
Wanderwege zu betreten und zu befahren.
Die Befreiung soll mit
folgenden Auflagen erteilt werden:
·
Die Flächeninanspruchnahme für den Baubetrieb ist
auf das geringst mögliche Maß zu reduzieren.
·
Die Bautätigkeit ist möglichst umwelt- und
naturschonend durchzuführen.
·
Der Auftragnehmer ist vorab über die Sensibilität
des Naturschutzgebietes und seiner Avifauna in Kenntnis zu setzen.
·
Vor Aufnahme der Bautätigkeiten ist von dem
Gebietsbetreuer und dem Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld e.V. die
Unbedenklichkeit des Baubeginns bezüglich des Zeitpunktes innerhalb der
Bruttätigkeit festzustellen und der unteren Naturschutzbehörde des Kreises
Coesfeld schriftlich mitzuteilen.
Da sich das Vorhaben innerhalb eines festgesetzten
Überschwemmungsgebietes befindet, wird zudem ein Antrag gemäß § 78
Wasserhaushaltsgesetz bei der unteren Wasserbehörde gestellt.
Anlagen:
·
Lageplan
· Karte und Pläne