Beschluss:

 

  1. Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen

 

im Budget 3

Produktgruppen                                                                                              ab Seite

11.01 Personalwirtschaft                                                                                383

11.02 Organisation und Digitalisierung                                                         393

11.03 Informationstechnologie                                                                      400

20.01 Haushalt, Finanzcontrolling                                                                  413

20.02 Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung                                 419

20.03 Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung                             425

20.05 Liegenschaftsverwaltung                                                                      430

20.07 Zentraler Service                                                                                  448

 

im Budget 4

Produktgruppen                                                                                              ab Seite

00.01 Verwaltungsleitung                                                                               537

01.01 Büro des Landrats                                                                                 549

01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung

           (hier: ausschließlich für den Bereich Wirtschaftsförderung)               554

01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv                                                         565

01.04 Recht                                                                                                     574

01.05 Kommunalaufsicht                                                                                579

01.06 Kreistagsbüro                                                                                        584

02.01 Gleichstellung                                                                                       601

08.01 Personalrat                                                                                           609

14.01 Rechnungsprüfung                                                                                617

14.02 Zentrale Vergabestelle und Datenschutz                                              623

31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei                                                              631

 

im Budget 5

Produktgruppe                                                                                                ab Seite

21.00 Allgemeine Finanzwirtschaft                                                                641

 

inklusive der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

  1. Hinsichtlich der im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 in den nachstehend aufgeführten Produktgruppen ausgewiesenen Jahresergebnissen (vgl. Teilergebnispläne) bzw. Finanzmittelüberschüssen/-fehlbeträgen (vgl. Teilfinanzpläne) werden folgende Änderungen der Ansätze 2021 auf Vorschlag der Verwaltung anerkannt (vgl. Erläuterungen unter I. dieser Sitzungsvorlage):

 

 

Zuschussbedarf Teilergebnisplan 11.01:        -13.752.946 € (bisher: -13.305.555 €)

Fehlbetrag Teilfinanzplan 11.01:                    -  9.639.460 € (bisher: -  9.192.069 €)

 

Zuschussbedarf Teilergebnisplan 11.02:        -780.614 € (bisher: - 790.614 €)

Fehlbetrag Teilfinanzplan 11.02:                    -821.412 € (bisher: - 831.412 €)

 

Zuschussbedarf Teilergebnisplan 20.01:        -431.856 € (bisher: - 419.856 €)

Fehlbetrag Teilfinanzplan 20.01:                    -387.077 € (bisher: - 540.077 €)

 

Zuschussbedarf Teilergebnisplan 01.06:        -1.240.634 € (bisher: -1.245.466 €)

Fehlbetrag Teilfinanzplan 01.06:                    -1.240.216 € (bisher: -1.245.048 €)

 

Überschuss Teilergebnisplan 21.00:               125.196.169 € (bisher: 124.916.098 €)

Überschuss Teilfinanzplan 21.00:                   123.472.634 € (bisher: 123.192.563 €)

 

  1. Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2021) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2021 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Beschlussvorschlag/Empfehlungen an den Kreisausschuss/Kreistag:

 

  1. Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2021 im Budget 5 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ (ab Seite 637) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen beschlossen.

 

  1. Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2021 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen beschlossen.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste (2/2021) zusammengestellt und dem Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

I. Sachdarstellung

 

Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 wurde vom Kämmerer am 11.12.2020 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreisausschuss am 16.12.2020 werden in der Zeit vom 21.01. – 03.02.2021 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden. In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 04.02.2021) und im Kreisausschuss (Sitzung am 10.02.2021) beraten. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2021 in seiner Sitzung am 17.02.2021 beschließt.

 

Der Haushalt 2021 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

1.      Haushalt 2021

 

In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse der Teilergebnispläne dargestellt. Darüber hinaus wird auf die im Haushaltsentwurf 2021 enthaltenen Ausführungen verwiesen, vgl. insbesondere Erläuterung der Zeilen je Teilergebnisplan auf Produktgruppenebene. Die einschlägigen Seitenzahlen im Haushaltsentwurf 2021 sind im Beschlussvorschlag dieser Sitzungsvorlage benannt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Budget 3 - Zentrale Dienste, Vermessung und Kreisstraßen

 

Produktbereich 11 - Personal und Organisation

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2021 zu 2020
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2019

2020

2021

2022

2023

2024

Produktbereich 11 - Personal und Organisation

 

 

 

 

 

 

 

11.01 Personalwirtschaft

Ertrag

4.244.278

1.006.415

1.831.012

824.597

1.786.095

1.786.009

1.786.009

Aufwand

-17.903.999

-16.839.552

-15.136.567

1.702.984

-15.566.535

-15.590.041

-15.611.318

Ergebnis

-13.659.721

-15.833.137

-13.305.555

2.527.582

-13.780.440

-13.804.031

-13.825.309

11.02 Organisation und Digitalisierung

Ertrag

36

102

41.739

41.637

41.735

20.891

58

Aufwand

-275.408

-576.016

-832.353

-256.337

-835.509

-833.687

-831.264

Ergebnis

-275.373

-575.914

-790.614

-214.700

-793.774

-812.796

-831.205

11.03 Informationstechnologie

Ertrag

 

137.633

177.166

39.532

151.819

101.662

66.585

Aufwand

 

-1.940.979

-2.282.991

-342.013

-2.381.983

-2.390.402

-2.449.126

Ergebnis

 

-1.803.345

-2.105.826

-302.480

-2.230.165

-2.288.740

-2.382.541

Summe Produktbereich 11

Ertrag

4.244.314

1.144.150

2.049.917

905.767

1.979.648

1.908.562

1.852.653

Aufwand

-18.179.407

-19.356.546

-18.251.912

1.104.635

-18.784.027

-18.814.129

-18.891.707

Ergebnis

-13.935.093

-18.212.396

-16.201.995

2.010.401

-16.804.379

-16.905.567

-17.039.055

 

Produktgruppe 11.01 Personalwirtschaft

In dieser Produktgruppe werden u. a. die Versorgungskassenbeiträge an die Westfälisch-Lippische Versorgungskasse (kvw) zentral bewirtschaftet. Der Ansatz für die Versorgungskasse hängt ab von den Aufwendungen des Vorjahres und den daraus berechneten Abschlägen für das jeweils laufende Jahr. Nach Einbringung des Haushaltes am 16.12.20 ging die Endabrechnung der kvw für das Jahr 2020 ein, welche wider Erwarten um rund 450.000 € höher ausfiel, als ursprünglich veranschlagt war. Entsprechend höher hat die kvw auch die Abschläge für das Jahr 2021 angesetzt. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, die Ansätze im Teilergebnisplan und Teilfinanzplan entsprechend anzuheben.

 

Hinweis zum Personaletat:

Änderungen gegenüber dem Haushaltsentwurf 2021, die den Personaletat (vgl. Ausführungen im Vorbericht auf den Seiten 39 – 43) betreffen, werden in den jeweils zuständigen Fachausschüssen vorberaten. Der überwiegende Teil der zusätzlichen Positionen ist dabei durch verschiedene Förderprogramme gegenfinanziert. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse werden in die Änderungsliste 01/2021 aufgenommen.

 

Produktgruppe 11.02 Organisation und Digitalisierung

Der citeq-Leistungsumfang beim Produkt Form-Solutions wird absprachegemäß zum 01.01.2021 reduziert. Damit verbunden sind personelle Einsparungen bei der citeq, welche für die Kreisverwaltung Coesfeld zu verringerten Kosten für den Formularserver führen. Der ursprüngliche Ansatz für Form-Solutions kann daher im Teilergebnisplan und Teilfinanzplan um jeweils 10.000 € verringert werden.

 

Produktbereich 20 - Finanzen und Liegenschaften

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2021 zu 2020
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2019

2020

2021

2022

2023

2024

Produktbereich 20 - Finanzen und Liegenschaften

 

 

 

 

 

 

 

20.01 Haushalt, Finanzcontrolling

Ertrag

15.599

13.703

11.292

-2.411

9.570

7.842

6.124

Aufwand

-385.289

-319.381

-431.148

-111.767

-428.368

-441.538

-444.621

Ergebnis

-369.689

-305.678

-419.856

-114.178

-418.799

-433.696

-438.496

20.02 Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung

Ertrag

164

158

111

-46

105

90

90

Aufwand

-455.148

-441.728

-442.516

-788

-438.981

-443.787

-447.170

Ergebnis

-454.984

-441.570

-442.405

-834

-438.876

-443.697

-447.080

20.03 Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung

Ertrag

141.411

100.143

100.120

-23

100.117

100.109

100.109

Aufwand

-239.328

-228.267

-219.816

8.452

-219.892

-223.363

-223.746

Ergebnis

-97.917

-128.124

-119.696

8.429

-119.775

-123.253

-123.637

20.05 Liegenschaftsverwaltung

Ertrag

421.718

403.059

370.714

-32.346

370.713

370.711

370.711

Aufwand

-632.791

-638.782

-664.893

-26.112

-667.822

-670.950

-674.157

Ergebnis

-211.073

-235.722

-294.180

-58.458

-297.110

-300.239

-303.446

20.07 Zentraler Service

Ertrag

 

487.417

364.472

-122.945

474.580

549.278

674.226

Aufwand

 

-5.081.344

-5.560.878

-479.534

-5.571.092

-5.589.335

-5.607.689

Ergebnis

 

-4.593.927

-5.196.405

-602.478

-5.096.512

-5.040.057

-4.933.463

 

Produktgruppen 20.01 Haushalt, Finanzcontrolling, 20.02 Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung und 20.03 Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung

In diesen Produktgruppen wächst der Zuschussbedarf um 106.583 € auf 981.956 € für das Haushaltsjahr 2021. Diese Haushaltsverschlechterung ist in erster Linie auf die Zunahme der Personalaufwendungen um 91.394 € (z. B. unter Berücksichtigung von Aufwendungen während der passiven Phase der Altersteilzeit in der Produktgruppe 20.01) gegenüber der Ansatzplanung 2020 zurückzuführen.

 

Produktgruppe 20.05 Liegenschaftsverwaltung

In dieser Produktgruppe werden die Erträge und Aufwendungen aus dem Bereich der Liegenschaftsverwaltung (vor allem Vermietung, Verpachtung und Grundstücksabgaben) erfasst. Der Zuschussbedarf für 2020 in Höhe von 235.722 € erhöht sich für das Haushaltsjahr 2021 auf 294.180 €. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen folgende Entwicklungen:

 

·         Bei den Erträgen aus den sonstigen Vermietungen/Verpachtungen werden für das Haushaltsjahr 2021 Mindererträge in Höhe von 33.940 € erwartet.

·         Die Grundbesitzabgaben steigen gegenüber dem Vorjahr um 15.000 €.

·         Mehraufwendungen sind bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (9.500 €) zu verzeichnen.

 

 

 

Produktgruppe 20.07 Zentraler Service

Im Zuge der Auflösung der Abteilung 10 und der Aufgabenverlagerung u. a. in die Abteilung 20 wurde die Produktgruppe 20.07 Zentraler Service neu eingerichtet. In dieser Produktgruppe werden ab 2020 die Finanzmittel für hausinterne Serviceleistungen (Hausdruckerei, Poststelle, Verwaltungsbücherei, Fuhrpark und Beschaffungen), für Versicherungen, für Arbeitssicherheit und für die Bewirtschaftung nachgewiesen. Diese Erträge und Aufwendungen wurden bis einschl. 2019 in der Produktgruppe 10.03 Zentraler Service erfasst. In der Produktgruppe 20.07 liegt das Ertragsaufkommen für 2021 bei 364.472 €. Hiervon entfallen:

 

·         319.572 € auf Zuwendungen (Erträge aus der Auflösung von Sonderposten)

·         7.500 € auf privatrechtliche Leistungsentgelte (Verkaufserlöse und Erträge aus der Nutzung von Einrichtungen/Fahrzeugen durch Dritte)

·         1.300 € auf Kostenerstattungen durch andere Stellen für Ausstattungsgegenstände und Dienstleistungen

·         36.100 € auf sonstige ordentliche Erträge (u. a. Versicherungsleistungen).

 

Den vorgenannten Erträgen stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 5.560.878 € gegenüber. Diese sind für folgende Zwecke vorgesehen:

 

·         1.496.514 € für Personalaufwendungen

·         2.414.000 € für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

 

Budget 4 - Landrat

 

Produktbereich 00 - Verwaltungsleitung

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2021 zu 2020
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2019

2020

2021

2022

2023

2024

Produktbereich 00 – Verwaltungsleitung

 

 

 

 

 

 

 

 

00.01 Verwaltungsleitung

Ertrag

777

792

753

-40

747

734

734

Aufwand

-615.949

-640.920

-661.811

-20.891

-667.090

-673.073

-678.241

Ergebnis

-615.172

-640.128

-661.058

-20.930

-666.343

-672.339

-677.507

 

Produktgruppe 00.01 Verwaltungsleitung

In dieser Produktgruppe werden die Haushaltsmittel für die Verwaltungsleitung (Landrat, Kreisdirektor und Dezernenten) nachgewiesen. Der Zuschussbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr um 20.930 € auf 661.058 €. Dieser Anstieg ist in erster Linie auf einen Mehrbedarf bei den Personalaufwendungen zurückzuführen.

 

 

 

 

 

 

Produktbereich 01 – Büro des Landrats

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2021 zu 2020
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2019

2020

2021

2022

2023

2024

Produktbereich 01 – Büro des Landrats

 

 

 

 

 

 

 

01.01 Büro des Landrats

Ertrag

154

110

193

83

191

187

127

Aufwand

-133.419

-127.417

-130.075

-2.658

-131.102

-132.326

-133.448

Ergebnis

-133.264

-127.307

-129.882

-2.575

-130.911

-132.138

-133.322

01.02 Kreisentwicklung, Wirtschafsförderung (ausschließlich Wirtschaftsförderung)

Ertrag

277.810

419.189

665.975

246.786

183.348

35.568

23.901

Aufwand

-1.936.341

-2.208.012

-2.091.567

116.445

-1.876.255

-1.834.104

-1.853.421

Ergebnis

-1.658.532

-1.788.822

-1.425.592

363.230

-1.692.907

-1.798.537

-1.829.520

01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv

Ertrag

25.218

26.512

24.884

-1.628

15.884

17.689

17.689

Aufwand

-327.291

-384.131

-458.966

-74.834

-446.525

-452.872

-455.881

Ergebnis

-302.073

-357.619

-434.082

-76.462

-430.641

-435.183

-438.193

01.04 Recht

Ertrag

8

6

5

-2

4

4

4

Aufwand

-45.118

-54.992

-56.011

-1.019

-56.208

-56.438

-56.661

Ergebnis

-45.110

-54.986

-56.007

-1.021

-56.204

-56.434

-56.657

01.05 Kommunalaufsicht

Ertrag

51

51

46

-5

45

43

43

Aufwand

-76.716

-93.367

-75.500

17.867

-76.121

-76.834

-77.530

Ergebnis

-76.665

-93.316

-75.455

17.862

-76.076

-76.791

-77.487

01.06 Kreistagsbüro

Ertrag

194.969

450.049

385.203

-64.846

455.369

165.196

192.028

Aufwand

-1.041.121

-1.585.310

-1.630.669

-45.359

-1.635.764

-1.420.693

-1.560.709

Ergebnis

-846.152

-1.135.261

-1.245.466

-110.206

-1.180.395

-1.255.497

-1.368.681

 

Produktgruppe 01.01 Büro des Landrats

In dieser Produktgruppe ist im Haushaltsjahr 2021 ein Anstieg des Zuschussbedarfes auf 129.882 € (Zuschuss 2020 = 127.307 €) zu verzeichnen. Ursächlich hierfür sind in erster Linie steigende Personalaufwendungen.

 

Produktgruppe 01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung

Die Höhe der jährlich zu veranschlagenden Erträge und Aufwendungen ist u. a. von den geplanten Projekten der Kreisentwicklung abhängig. Die zu veranschlagenden Haushaltsmittel unterliegen daher jährlich zum Teil starken Schwankungen (vgl. auch Ausführungen im Vorbericht des Haushaltsentwurfs 2021, Seiten 51 und 52). Die v. g. Ansätze werden im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung vorberaten. Zu den Aufwendungen im Bereich der Wirtschaftsförderung zählen unter anderem der Umlagebeitrag für den Betrieb der wfc (Ansatz: 2021:   424.000 € / Ansatz 2020:        415.000 €), die finanzielle Beteiligung des Kreises Coesfeld an der Technologietransferstelle bei der wfc (Ansatz 2021:             50.000 € / Ansatz 2020:          50.000 €) oder die Fachkräftegewinnung bei der wfc (vgl. Sitzungsvorlage SV-9-1445 sowie Erläuterungen zur Zeile 15 des Teilergebnisplans 01.02, Seite 555 des Haushaltentwurfs 2021).

 

Produktgruppe 01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv

In dieser Produktgruppe steigt der Zuschussbedarf für 2021 gegenüber dem Vorjahr um 76.462 € auf 434.082 €. Ursächlich für den Anstieg des Zuschusses sind folgende Entwicklungen:

 

·         Die Personalaufwendungen steigen gegenüber dem Vorjahr um 61.177 €.

·         Der Mehrbedarf bei sonstigen ordentlichen Aufwendungen liegt für 2021 bei 14.302 €. Im Hinblick auf den Wechsel des Logos des Kreises Coesfeld in 2020 wurden Werbemittel nicht ersatzbeschafft. Für den im Jahr 2021 geplanten Tag der offenen Tür fallen in 2021 höhere Aufwendungen für die Plakate, Flyer und sonstiges Informations- und Werbematerial an (rund 10.000 €).

 

Produktgruppen 01.04 Recht

Der Zuschussbedarf in dieser Produktgruppe sinkt gegenüber dem Vorjahr um 1.021 € auf 56.007 € für das Haushaltsjahr 2021. Wesentliche Ansatzänderungen sind in dieser Produktgruppe nicht zu verzeichnen.

 

Produktgruppe 01.05 Kommunalaufsicht

In dieser Produktgruppe werden die Haushaltsmittel für die Durchführung der Rechts- und Finanzaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden erfasst. Es ist eine Reduzierung des Zuschussbedarfes gegenüber dem Vorjahr um 17.862 € auf 75.455 € zu verzeichnen. Diese Verbesserung wird fast ausschließlich durch gesunkene Personalaufwendungen aufgrund einer Änderung von Personalkostenzuordnungen verursacht.

 

Produktgruppe 01.06 Kreistagsbüro

Die Produktgruppe „Kreistagsbüro“ umfasst die Erträge und Aufwendungen für die Durchführung von Wahlen sowie die Entschädigungszahlungen an die Kreistagsabgeordneten bzw. an sachkundige Bürger/innen, die Aufwendungen für die Durchführung von Veranstaltungen sowie die Beiträge an Vereine/Verbände und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Statistik. Nach der Ansatzplanung 2021 liegt der Zuschussbedarf bei 1.245.466 € und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 110.205 € erhöht.

 

Für die Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2021 (Volkszählung) wurde im Juli 2019 in der Kreisverwaltung Coesfeld eine Erhebungsstelle eingerichtet. Diese Erhebungsstelle wurde dem Dezernat IV Landrat zugeordnet. Die zur Aufgabenerledigung erforderlichen Haushaltsmittel sind in der Produktgruppe 01.06 des Budgets 4 veranschlagt. Eine Vollkostenerstattung ist entgegen einer ersten Annahme aus dem Jahr 2020 nicht zu erwarten. Der Bundestag hat am 05.11.2020, der von der Bundesregierung geforderten Verschiebung der für 2021 geplanten Durchführung des Zensus auf das Folgejahr zugestimmt. Für den Anstieg des Zuschussbedarfes in 2021 sind im Wesentlichen folgende Gründe verantwortlich:

 

·         Für die Erstattungen an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die Durchführung der Bundestagswahl werden Aufwendungen in Höhe von 210.000 € für 2021 eingeplant.

·         Erhöhung der Fraktionszuwendungen von 60.840 € auf 83.400 €

 

Hinsichtlich des Zensus hat der Landkreistag NRW seinen Mitgliedern zuletzt mit Rundschreiben vom 15.12.2020 weitere Informationen zur Verfügung gestellt. Danach wird sich der Erstattungsbetrag zur Durchführung des Zensus 2022 erhöhen. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, eine Verbesserung von 4.832 € für das Haushaltsjahr 2021 über die Änderungsliste 1/2021 zu berücksichtigen.

 

Produktbereiche 02 sowie 08 – Gleichstellung - / - Personalrat

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2021 zu 2020
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2019

2020

2021

2022

2023

2024

Produktbereich 02 - Gleichstellungsbeauftragte

 

 

 

 

 

 

 

02.01 Gleichstellung

Ertrag

332

1.621

1.015

-606

1.014

1.012

1.012

Aufwand

-106.502

-120.080

-107.305

12.775

-107.944

-108.689

-109.414

Ergebnis

-106.170

-118.459

-106.290

12.169

-106.930

-107.677

-108.402

Produktbereich 08 - Personalrat

 

 

 

 

 

 

 

08.01 Personalrat

Ertrag

38

37

26

-11

25

21

21

Aufwand

-141.515

-145.092

-208.402

-63.310

-210.231

-212.259

-214.257

Ergebnis

-141.477

-145.054

-208.375

-63.321

-210.206

-212.238

-214.235

 

Produktgruppen 02.01 Gleichstellung und 08.01 Personalrat

In diesen Produktgruppen ergeben sich für 2021 folgende Entwicklungen:

 

·         Im Bereich der Gleichstellung sinkt der Zuschussbedarf um 12.169 € auf 106.290 € für das Jahr 2021.

·         Nach der Planung liegt der Zuschussbedarf für den Personalrat für 2021 bei 208.375 € und ist gegenüber dem Vorjahr um 63.321 € gestiegen.

 

Ursächlich für die Veränderung dieser Zuschussbedarfe sind in erster Linie Anpassungen bei den Personalaufwendungen durch eine zusätzliche Freistellung ab dem Jahr 2021.

 

Produktbereich 14 – Rechnungsprüfung

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2021 zu 2020
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2019

2020

2021

2022

2023

2024

Produktbereich 14 - Rechnungsprüfung

 

 

 

 

 

 

 

14.01 Rechnungsprüfung

Ertrag

147

144

129

-15

127

122

122

Aufwand

-211.860

-216.268

-221.760

-5.492

-223.497

-225.493

-227.441

Ergebnis

-211.713

-216.124

-221.631

-5.507

-223.369

-225.371

-227.319

14.02 Zentrale Vergabestelle und Datenschutz

Ertrag

38.463

42.032

42.023

-9

42.022

42.018

42.018

Aufwand

-89.720

-114.712

-112.090

2.622

-112.828

-113.727

-114.593

Ergebnis

-51.257

-72.680

-70.067

2.613

-70.806

-71.709

-72.574

Summe Produktbereich 14

Ertrag

38.610

42.176

42.152

-24

42.149

42.141

42.141

Aufwand

-301.580

-330.981

-333.850

-2.870

-336.324

-339.220

-342.034

Ergebnis

-262.970

-288.804

-291.698

-2.894

-294.175

-297.079

-299.893

 

Produktgruppe 14.01 Rechnungsprüfung

Der Zuschussbedarf in dieser Produktgruppe steigt gegenüber dem Vorjahr um 5.507 € auf 221.631 € für das Haushaltsjahr 2021. Für diese Entwicklung sind im Wesentlichen Mehraufwendungen im Personalbereich sowie bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen verantwortlich.

 

Produktgruppe 14.02 Zentrale Vergabestelle und Datenschutz

In dieser Produktgruppe werden die Erträge und Aufwendungen aus den Aufgabenbereichen "Zentrale Vergabestelle" sowie "Datenschutz" nachgewiesen. Für das Haushaltsjahr 2021 ist in dieser Produktgruppe ein geringer Rückgang des Zuschussbedarfes (-2.613 €) auf -70.067 € zu verzeichnen. Auf der Ertragsseite sind für 2021 Kostenerstattungen in Höhe von 42.000 € einzuplanen. Hierbei handelt es sich um Erstattungen von acht kreisangehörigen Kommunen für die Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft einer/eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten sowie von einer Gemeinde für die Wahrnehmung von Aufgaben der Zentralen Vergabestelle. Der Ansatz für Kostenerstattungen ist dabei unverändert gegenüber dem Vorjahr.

 

Produktbereich 31 – Kreispolizeibehörde

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2021 zu 2020
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2019

2020

2021

2022

2023

2024

Produktbereich 31 - Kreispolizeibehörde

 

 

 

 

 

 

 

31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei

Ertrag

77.901

62.190

65.134

2.944

65.127

65.108

65.108

Aufwand

-556.426

-592.848

-593.685

-836

-598.470

-604.221

-609.772

Ergebnis

-478.526

-530.659

-528.550

2.108

-533.343

-539.112

-65.108

 

Produktgruppe 31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei

Nach der Ansatzplanung 2021 schließt diese Produktgruppe mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 528.550 € ab. Damit verringert sich der Zuschussbedarf gegenüber dem Vorjahr um 2.109 €. Ursächlich für diese geringe Haushaltsverbesserung ist ein voraussichtlicher Mehrertrag bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten.

 

Budget 5 – Allgemeine Finanzwirtschaft

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2021 zu 2020
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2019

2020

2021

2022

2023

2024

Produktbereich 21 - Allgemeine Finanzwirtschaft

 

 

 

 

 

 

 

21.00 Allgemeine Finanzwirtschaft

Ertrag

163.044.145

170.027.066

181.933.922

11.906.856

186.030.218

188.145.471

190.381.479

Aufwand

-54.933.527

-54.919.835

-57.017.824

-2.097.989

-57.400.853

-58.994.379

-60.620.706

Ergebnis

108.110.618

115.107.231

124.916.098

9.808.867

128.629.365

129.151.092

129.760.773

Summe Produktbereich 21

Ertrag

163.044.145

170.027.066

181.933.922

11.906.856

186.030.218

188.145.471

190.381.479

Aufwand

-54.933.527

-54.919.835

-57.017.824

-2.097.989

-57.400.853

-58.994.379

-60.620.706

Ergebnis

108.110.618

115.107.231

124.916.098

9.808.867

128.629.365

129.151.092

129.760.773

 

 

 

 

 

0

 

 

Summe Budget 05

Ertrag

163.044.145

170.027.066

181.933.922

11.906.856

186.030.218

188.145.471

190.381.479

Aufwand

-54.933.527

-54.919.835

-57.017.824

-2.097.989

-57.400.853

-58.994.379

-60.620.706

Ergebnis

108.110.618

115.107.231

124.916.098

9.808.867

128.629.365

129.151.092

129.760.773

Das Budget 5 beinhaltet sämtliche Erträge, die zur Finanzierung der Produkte des Gesamthaushalts zur Verfügung stehen. Hierzu gehören u. a. die Zuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich.

 

Schlüsselzuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich:

Aus der am 18.12.2020 fortgeschriebenen Modellrechnung des Landes NRW zum Kommunalen Finanzausgleich 2021 ist zu entnehmen, dass der Kreis Coesfeld gegenüber dem Ansatz laut Haushaltsentwurf 2021 eine um 1.300 € niedrigere Schlüsselzuweisung erhalten soll.

 

Erhöhte Bundeserstattung an den Kosten der Unterkunft im SGB II (KdU):

Im Entwurf des Haushaltes 2021 war vorgesehen, die coronabedingten Mehraufwendungen bzw. Mindererträge des Kreises Coesfeld über einen Abzug der erhöhten Bundeserstattung an den Kosten der Unterkunft im SGB II (KdU) zu decken. Hierzu wurde ein ordentlicher Ertrag in Höhe von 1.559.153 € im Budget 5 veranschlagt. Nach eingehender Beratung mit Vertretern der Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden soll hiervon Abstand genommen werden. Wie dies laut Vortrag der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auch in den Haushalten der umlagepflichtigen Kommunen für das Jahr 2021 voraussichtlich erfolgen soll, sollen auch die coronabedingten Finanzschäden des Kreises Coesfeld nicht mehr kompensiert, sondern nach dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) isoliert werden. Dem entsprechend ist im Budget 5 nach Maßgabe des NKF CIG ein außerordentlicher Ertrag in Höhe der coronabedingten Finanzschäden (1.569.153 €) zu veranschlagen. Im Jahr 2024 gilt es dann zu entscheiden, ob die coronabedingten Finanzschäden ab 2025 abgeschrieben werden bzw. ob eine Buchung gegen die Allgemeine Rücklage erfolgen soll. Auch in diesem Punkt wird angestrebt, dass die kreisangehörigen Kommunen und der Kreis nach Möglichkeit hierbei einheitlich vorgehen. Hierzu sei auch auf die Ausführungen in dem Letter of Intent verwiesen, der als Bestandteil der Stellungnahme der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Absatz 2 KrO NRW am 15.01.2021 per E-Mail zur Information an die Mitglieder des Kreistages übersandt wurde.

 

Aufkommen durch die Kreisumlage allgemein / Hebesatz Kreisumlage allgemein:

Unter Berücksichtigung der bis zum 18.01.2021 erwarteten Änderungen in den Budgets 1 – 5 würde sich das Aufkommen durch die Kreisumlage allgemein sowie der Hebesatz wie Folgt ändern:

 

Aufkommen gemäß Haushaltsentwurf (Einbringung am 16.12.2020):

 

90.563.727 €

 

Aufkommen unter Berücksichtigung der bis zum 18.01.2021 erwarteten Änderungen:

 

90.565.619 €

 

Hebesatz gemäß Haushaltsentwurf (Einbringung am 16.12.2020):

 

29,69 v. H.

 

Hebesatz unter Berücksichtigung der bis zum 18.01.2021 erwarteten Änderungen:

 

29,69 v. H.

 

Aufkommen durch die Jugendamtsumlage / Hebesatz Mehrbelastung Jugendamt:

In der Produktgruppe 51.10 ist gegenüber der Veranschlagung laut Haushaltsentwurf insbesondere zu berücksichtigen, dass die Elternbeiträge im Monat Januar 2021 wegen der coronabedingten Einschränkungen bezüglich des Betriebes von Kindertagesstätten nicht erhoben werden. Der Kreis Coesfeld hat den Ausfall dieser Erträge zur Hälfte zu tragen (300.000 €). Unter Berücksichtigung der bis zum 18.01.2021 vorgesehenen Änderungen würde sich das Aufkommen durch die Jugendamtsumlage wie Folgt ändern:

 

Aufkommen gemäß Haushaltsentwurf (Einbringung am 16.12.2020):

 

38.899.765 €

 

Aufkommen unter Berücksichtigung der bis zum 18.01.2021 erwarteten Änderungen:

 

39.177.944 €

 

Bezüglich des Hebesatzes ergeben sich in der Folge folgende Werte:

 

Hebesatz gemäß Haushaltsentwurf (Einbringung am 16.12.2020):

 

20,84 v. H.

 

Hebesatz unter Berücksichtigung der bis zum 18.01.2021 erwarteten Änderungen:

 

20,99 v. H.

 

Zinsaufwendungen für Investitionskredite in den Haushaltsjahren 2022 bis 2024

Im Budget 5 werden auch die Zinsaufwendungen /Zinsauszahlungen für Investitionskredite nachgewiesen. Nach den gegenwärtigen Erkenntnissen wird sich der Fremdkapitalbedarf für Investitionen auch in den Jahren 2022 – 2024 voraussichtlich in einer Größenordnung von 5 Mio. € jährlich bewegen. Insofern sind die Beträge in der mittelfristigen Finanzplanung (im Teilergebnisplan 21.00 und im Teilfinanzplan 21.00) zu erhöhen (Jahr 2022:             20.000 € / Jahr 2023:  70.000 € / Jahr 2024:  120.000 €).

 

2.      Haushaltssatzung 2021

Gegenüber der Haushaltssatzung des Vorjahres wurde in § 9 Absatz 3 letzter Satz eine materiell-rechtliche Änderung aufgenommen. Danach sind Sondertilgungen von aufgenommenen Krediten für Investitionen bis zu einem Gesamtbetrag von 500.000 € unerheblich.

 

Über etwaige Sondertilgungen in dieser Größenordnung entscheidet nach diesem Regelungsentwurf der Kämmerer und berichtet hierüber im Rahmen des Berichtswesens gegenüber dem Kreistag. Entsprechende Sondertilgungen setzen voraus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des § 83 Absatz 2 GO NRW (hier: wirtschaftliche Zweckmäßigkeit) vorliegen.

3.      Leitlinien der Budgetierung (vgl. Entwurf der Anlage zu § 8 der Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld)

Da der Gesamthaushalt 2021 budgetiert ist und um den Erfordernissen der Kommunalhaushaltsverordnung (§ 21 KomHVO NRW) zu entsprechen, sind Beschlüsse zur Bewirtschaftung des Haushaltes erforderlich. Diese Beschlüsse betreffen im Wesentlichen die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen und Ausgaben, die Verwendung von Mehrerträgen und die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel.

 

4.      Beschlussfassungen der Fachausschüsse (Änderungsliste 01/2021)

Im Rahmen der Beratung über die Haushaltssatzung 2021 und den Haushaltsplan 2021 hat der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung auch über die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse zu den übrigen Produktgruppen des Haushaltes zu beraten.

 

Zu diesem Zweck wird eine Zusammenstellung gefertigt, die Empfehlungen der Fachausschüsse enthält. Die Zusammenstellung (Änderungsliste 01/2021) kann erst nach der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Ehrenamt am 03.02.2021 fertiggestellt werden; sie wird daher als Tischvorlage vorgelegt.

 

II. Entscheidungsalternativen

keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Für die Erstellung des Haushaltsplanes 2021 entstehen Personal- und Sachaufwendungen sowie Aufwand für Sitzungen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung resultiert aus der Regelung für die Ausschüsse des Kreistages (vgl. Sitzungsvorlage SV-10-0037).