Betreff
Jahresbericht 2020 des Sozialamtes
Vorlage
SV-10-0203
Aktenzeichen
50.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

- Keiner - 

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

I – V.

 

Als örtlicher Träger der Sozialhilfe ist der Kreis Coesfeld für vielschichtige Aufgaben zuständig. Seine Beratungsangebote richten sich an ganz unterschiedliche Zielgruppen.

Mit dem vorgelegten Jahresbericht 2020 soll wieder ein Überblick über die Schwerpunkte und Entwicklungen im vergangenen Jahr, verbunden mit einigen statistischen Daten, gegeben werden.

Wie in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens wurden auch die Aufgaben des Sozialamtes durch die Corona-Pandemie stark beeinflusst. Während einige Bereiche wie der Bereich „Ausbildungsförderung“ oder der Fachdienst „Heimpflege“ wenig tangiert waren, wurden vor allem dem Fachdienst Heimaufsicht/WTG-Behörde erhebliche Zusatzaufgaben übertragen, die ausführlich im Bericht dargestellt sind. Es handelt sich hier z. B. um die Organisation/Begleitung der Arbeitsgruppe Pflege des Krisenstabes, die Verteilung von Schutzmaterial und Besuchskonzepte für Pflegeeinrichtungen.

 

Der sich in den letzten Jahren abzeichnende Trend von leicht steigenden Fallzahl in beinahe allen Tätigkeitsbereichen ist in 2020 nicht einheitlich festzustellen.        

Durch eine Verschiebung der Zuständigkeit im Bereich der Grundsicherung haben 737 Personen (29,5 %) mehr Leistungen erhalten als 2019, im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt hat sich die Zahl der Fälle leicht um 6,7 % reduziert.

Die Tätigkeit der Pflegeberatung wird weiterhin stark nachgefragt, die Beratungszahlen steigen. Informationsveranstaltungen und Vorträge konnten ab März 2020 Corona-bedingt nicht angeboten werden. Im Bereich der ambulanten Pflege sinken die Fallzahlen weiterhin leicht ab, was auf die umfangreichen Pflegekassen-Leistungen in diesem Bereich zurückzuführen ist. Für den Bereich der stationären Pflege ist die Zahl der sozialhilfebeziehenden Personen um 23 (4,1 %) auf 583 gestiegen, während die Zahl der Personen, die Pflegewohngeld erhalten haben, konstant blieb. Ob diese Entwicklung im Zusammenhang mit dem weitgehenden Verzicht auf eine Unterhaltsprüfung zu sehen ist, bleibt abzuwarten. Über die Pflegebedarfsplanung wurde ein Schwerpunkt bei der Entwicklung von ambulanten Wohnformen für Menschen mit Pflegeunterstützung gesetzt. Während in Senden zwei Pflege-Wohngemeinschaften im September in Betrieb gehen sollen, befindet sich ein Projekt in Billerbeck aktuell in der Planungsphase.

Im Bereich Frühförderung und in der Beratung und Unterstützung von schwerbehinderten Beschäftigten konnten Corona-bedingt Leistungen nicht erbracht werden, z. B. weil Schulen und Frühförderstellen geschlossen wurden. Die konkreten Auswirkungen im jeweiligen Bereich sind im Bericht dargestellt.

Die im Alltag wichtigen und hilfreichen Arbeitskreise und Gremien wurden in 2020 in vielen Fällen in digitaler Form als Video- oder Telefonkonferenz organisiert oder mussten ausfallen.

Mit der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit wird den Ausschussmitgliedern eine Ausfertigung des Berichtes übermittelt, der allen Interessierten auch online auf der Homepage des Kreises Coesfeld zur Verfügung gestellt wird unter

Ø   www.kreis-coesfeld.de

Ø   Serviceportal

Ø  50 – Soziales und Jobcenter

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