Beschluss:
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Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
I. Sachdarstellung
Der Kreis Coesfeld erfüllt gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende als kommunaler Träger. Aufgaben- und Themenschwerpunkt des Jobcenters war auch im Jahr 2020 die dauerhafte und nachhaltige Integration der SGB II-Leistungsbezieherinnen und SGB II-Leistungsbezieher durch die berufliche und soziale Eingliederung.
Wie wohl in allen Bereichen, stellte die Pandemie natürlich auch in den Jobcentern des Kreises Coesfeld eine deutliche Herausforderung dar. Es wurden beispielsweise erleichterte Zugänge zu den SGB-II-Leistungen geschaffen, die kurzfristig umgesetzt wurden, um damit möglichst schnell auf Notlagen reagieren zu können. So sind insbesondere auch Menschen, die im „normalen“ Alltag weit entfernt davon waren, SGB II-Leistungen zu beziehen, von heute auf morgen in eine existenzielle Notlage geraten. Viele sog. Solo-Selbständige beispielsweise waren plötzlich auf die Leistungen der Jobcenter angewiesen, um ihren Lebensunterhalt in der Krisensituation zu sichern. Hierdurch stiegen auch mit dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 zunächst die Fallzahlen in den Jobcentern des Kreises deutlich an. Erfreulicherweise hat sich diese Lage aber zum Jahresende hin wieder einigermaßen stabilisiert und wir können mit einer gewissen Zuversicht in die Zukunft blicken, wenngleich die Situation weiter angespannt und kritisch bleibt.
Nach wie vor ist die Thematik der nach Deutschland flüchtenden und geflüchteten Menschen – verbunden mit der Entwicklung, Vorbereitung und Durchführung von Integrationsleistungen für Flüchtlinge nach dem Übergang aus dem Asylbewerberleistungsgesetz –im Fokus der täglichen Arbeit.
Neben der Integration der geflüchteten Menschen wurde außerdem sichergestellt, dass auch die übrigen SGB II-Leistungsbezieherinnen und -Leistungsbezieher weiterhin aktiv durch das Jobcenter unterstützt wurden, wenngleich sich hier das Tagesgeschäft auch durch die geltenden Kontaktbeschränkungen deutlich verändert hat. Die Mitarbeitenden in den Jobcentern des Kreises haben sich schnell umgestellt und die Kontakte über Telefonie und auf anderen Wegen erhalten.
Die Träger arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen haben ebenfalls zügig reagiert und erfreulicherweise ihre umfangreichen Angebote im Kreisgebiet nahezu vollständig auf alternative Durchführungsformen umgestellt, sodass diese in der Regel über Online-Formate fortgeführt werden konnten.
Insgesamt ist natürlich auch im Kreis Coesfeld die Arbeitslosenquote zum Jahresende 2020 auf 3,0 Prozent angestiegen, bezogen auf den Rechtskreis SGB II erfolgte ein Anstieg auf 1,5 %. Damit liegt diese Quote 0,2 % über dem historischen Tiefstand des Vorjahres (2019: 1,3 %). Dennoch ist der Anstieg der Arbeitslosenquote angesichts der Pandemie als moderat zu bezeichnen und der Kreis Coesfeld markiert damit weiterhin die Spitzenposition in Nordrhein-Westfalen. Es zeigt sich hier auch in der Krisensituation ein verhältnismäßig robuster Arbeitsmarkt.
Die Verwaltung hat auch für das Jahr 2020 einen Jahres- und Eingliederungsbericht (Anlage) erstellt, der im Rahmen der Sitzung auszugsweise vorgestellt wird. Er gibt in gewohnter Weise einen detaillierten Rückblick auf die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im vergangenen Jahr.
II. Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Keine
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Keine