Betreff
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen AAV, Kreis Coesfeld und Stadt Lüdinghausen zur Aufbereitung der Fläche der ehem. Astrid-Lindgren-Schule (Teilprojekt „Rückbau“) in Lüdinghausen
Vorlage
SV-10-0222
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Dem Abschluss des in der Anlage beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen dem Kreis Coesfeld und dem AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung und der Stadt Lüdinghausen über die Durchführung von ergänzenden Untersuchungen und Maßnahmen zur Flächenaufbereitung im Rahmen des Förderprogramms „Identifizierung und Mobilisierung von Brachflächen für Flüchtlingsunterkünfte und für dauerhaften Wohnraum“ (Teilprojekt „Rückbau“) betreffend den Standort der ehemaligen Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen wird zugestimmt.

 

I. Sachdarstellung

In der 33. Sitzung des Kreistags am Mittwoch, dem 09.09.2020, wurde unter TOP 5 - Abriss der ehem. Astrid-Lindgren-Schule und weiteres Vorgehen auf dem Grundstück Nottengartenweg in Lüdinghausen, Vorlage: SV-9-1633/2, beraten.

Der Beschluss der Beratung lautet:

„Die Verwaltung wird beauftragt:

  1. den Abriss der ehem. Astrid-Lindgren-Schule und die Sanierung des Grundstücks Nottengartenweg 4, Lüdinghausen, durchzuführen,
  2. die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) im Rahmen einer Inhouse-Vergabe mit der Durchführung, Planung und Koordination aller Maßnahmen, die für den Gebäudeabriss und die Grundstückssanierung erforderlich sind, zu beauftragen,
  3. die notwendigen Verhandlungen für eine Kostenförderung der Sanierungsmaßnahme aufzunehmen und
  4. die Gespräche mit der Stadt Lüdinghausen über die Entwicklung des Grundstücks Nottengartenweg 4 für eine wohnbauliche Nutzung sowie für die dortige Realisierung einer Kindertagesstätte fortzusetzen

Der v.g. Dringlichkeitsbeschluss des Kreisausschusses vom 18.03.2020 wird gem. § 50 Abs. 3 KrO NRW genehmigt.“

 

Um die Durchführung des o. g. Beschlusses zu realisieren, ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Kreis Coesfeld und dem AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung und der Stadt Lüdinghausen über die Durchführung von ergänzenden Untersuchungen und Maßnahmen zur Flächenaufbereitung im Rahmen des Förderprogramms „Identifizierung und Mobilisierung von Brachflächen für Flüchtlingsunterkünfte und für dauerhaften Wohnraum“ (Teilprojekt „Rückbau“) betreffend den Standort der ehemaligen Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen abzuschließen.

 

II. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 Kreisordnung (KrO) ist der Kreistag für die Entscheidung zuständig.

 

 

 

Anlagen:

 

1.       Lageplan

2.       Aufstellungsbeschluss

3.       Nachweis Wohnbauflächenbedarf

4.       Kostenkalkulation

5.       Zuwendungsbescheide

6.       Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Durchführung von ergänzenden Untersuchungen und Maßnahmen zur Flächenaufbereitung im Rahmen des Förderprogramms „Identifizierung und Mobilisierung von Brachflächen für Flüchtlingsunterkünfte und für dauerhaften Wohnraum“ (Teilprojekt „Rückbau“) betreffend den Standort der ehemaligen Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen.