Beschluss:
Dem Abschluss des in der Anlage beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen dem Kreis Coesfeld und dem AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung und der Stadt Lüdinghausen über die Durchführung von ergänzenden Untersuchungen und Maßnahmen zur Flächenaufbereitung im Rahmen des Förderprogramms „Identifizierung und Mobilisierung von Brachflächen für Flüchtlingsunterkünfte und für dauerhaften Wohnraum“ (Teilprojekt „Rückbau“) betreffend den Standort der ehemaligen Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen wird zugestimmt.
I. Sachdarstellung
In der 33. Sitzung des Kreistags
am Mittwoch, dem 09.09.2020, wurde unter TOP 5 - Abriss der ehem.
Astrid-Lindgren-Schule und weiteres Vorgehen auf dem Grundstück Nottengartenweg
in Lüdinghausen, Vorlage: SV-9-1633/2, beraten.
Der Beschluss der Beratung lautet:
„Die Verwaltung wird beauftragt:
- den Abriss
der ehem. Astrid-Lindgren-Schule und die Sanierung des Grundstücks
Nottengartenweg 4, Lüdinghausen, durchzuführen,
- die
Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) im Rahmen einer
Inhouse-Vergabe mit der Durchführung, Planung und Koordination aller
Maßnahmen, die für den Gebäudeabriss und die Grundstückssanierung
erforderlich sind, zu beauftragen,
- die
notwendigen Verhandlungen für eine Kostenförderung der Sanierungsmaßnahme
aufzunehmen und
- die
Gespräche mit der Stadt Lüdinghausen über die Entwicklung des Grundstücks
Nottengartenweg 4 für eine wohnbauliche Nutzung sowie für die dortige
Realisierung einer Kindertagesstätte fortzusetzen
Der v.g. Dringlichkeitsbeschluss des
Kreisausschusses vom 18.03.2020 wird gem. § 50 Abs. 3 KrO NRW genehmigt.“
Um die Durchführung
des o. g. Beschlusses zu realisieren, ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag
zwischen dem Kreis Coesfeld und dem AAV – Verband für Flächenrecycling und
Altlastensanierung und der Stadt Lüdinghausen über die Durchführung von
ergänzenden Untersuchungen und Maßnahmen zur Flächenaufbereitung im Rahmen des
Förderprogramms „Identifizierung und Mobilisierung von Brachflächen für
Flüchtlingsunterkünfte und für dauerhaften Wohnraum“ (Teilprojekt „Rückbau“)
betreffend den Standort der ehemaligen Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen
abzuschließen.
II. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 Kreisordnung (KrO) ist der Kreistag für die Entscheidung zuständig.
Anlagen:
1. Lageplan
2. Aufstellungsbeschluss
3. Nachweis Wohnbauflächenbedarf
4. Kostenkalkulation
5. Zuwendungsbescheide
6. Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Durchführung von ergänzenden Untersuchungen und Maßnahmen zur Flächenaufbereitung im Rahmen des Förderprogramms „Identifizierung und Mobilisierung von Brachflächen für Flüchtlingsunterkünfte und für dauerhaften Wohnraum“ (Teilprojekt „Rückbau“) betreffend den Standort der ehemaligen Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen.