Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | SV-10-0352/1 | ||
Aktenzeichen: | 70.2 | ||
Art: | Sitzungsvorlage | ||
Datum: | 23.11.2021 | ||
Betreff: | Anlage eines Fuß- und Radweges im Landschaftsschutzgebiet 2.2.01 „Parklandschaft um Buldern“ in Dülmen-Buldern | ||
Referenzvorlage: | SV-10-0352 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Sitzungsvorlage 488 KB | |
![]() | 1. Antrag auf Befreiung 901 KB | |
![]() | 2. Landschaftspflegerischer Begleitplan 2 MB |
Beschlussvorschlag:
Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von den für das Landschaftsschutzgebiet 2.2.01 „Parklandschaft um Buldern“ geltenden Verboten des Landschaftsplans Buldern zur Anlage eines neuen Fuß- und Radweges zu.
Begründung:
Aufgrund der Beratung in der Beiratssitzung
am 06.10.2021 und nach einem Ortstermin mit der Ortspolitik hat der Flächeneigentümer
den Antrag überarbeitet und mit Datum vom 09.11.2021 erneut gestellt.
Nach dem geänderten landschaftspflegerischen
Begleitplan erfolgt der Eingriff nunmehr auf einer Länge von ca. 80 m in
dem Waldbestand, auf einer Länge von 155 m entlang der Weidepaddocks und auf
einer Länge von ca. 185 m entlang des bereits vorhandenen Grasweges.
Innerhalb des Waldes wurde nach der
überarbeiteten Planung eine deutlich kürzere Trasse auf direkten Wege durch den
Wald geplant, um den Eingriff in den Wald möglichst zu minimieren. Dem Wunsch
der Ortspolitik nach einer Beleuchtung des Weges wurde insoweit Rechnung getragen,
als im Bereich des Waldrandes an der herzustellenden Gewässerquerung eine
punktuelle Beleuchtung für die Erhöhung der Verkehrssicherheit installiert
wird. Die Beleuchtung wird jahres- und tageszeitenabhängig gesteuert und unter
den Vorgaben des Insektenschutzes betrieben, so dass die Lichtverschmutzung
hier auf ein vertretbares Maß gesenkt wird.
Zur Kompensation des Eingriffs ist die
Anlage einer insgesamt mind. 1.000 m² großen Ersatzmaßnahme vorgesehen,
die aus der Anlage einer Gehölzfläche mit Saumbereichen hergestellt wird.
Die Befreiung soll mit folgenden
Nebenbestimmungen erteilt werden:
Die
naturschutzfachlichen Belange des Schutzgebietes sind in allen Bauphasen sowie
im Zuge der späteren Nutzung vorrangig zu berücksichtigen.