Antrag des Vereins Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V.auf Gewährung eines Kreiszuschusses zu dem Neubau eines Gebäudes mit Teilnutzung für die offenen Kinder- und Jugendarbeit vom 16. Sept. 2021
Beschluss:
1.
Dem Verein
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und
Umgebung e.V. wird ein Zuschuss zu den Neubaukosten eines Gebäudes mit
Teilnutzung für die offene Kinder- und Jugendarbeit gemäß den
Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreis Coesfeld 2021 bis
2025 in Höhe von 100.000 € gewährt.
2.
Der im
Haushaltsplan 2022 unter dem Produkt 51.10.03 angebrachte Sperrvermerk
(Lebenshilfe Senden) wird aufgehoben.
Der Verein Lebenshilfe für Menschen mit
geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V. ist seit 1990
u.a. Träger einer Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit
hauptberuflichem pädagogischem Personal im Kreis Coesfeld.
Der Verein bietet hier ein
kontinuierliches Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit vorrangig für die
Zielgruppe behinderter junger Menschen im Zuständigkeitsbereich an. Das Angebot
umfasst darüber hinaus regelmäßige wöchentliche Gruppenangebote, kulturelle
Veranstaltungen, verlässliche Ferienangebote und Ferienfreizeiten (siehe auch
SV-9-1550).
Laut den Jahresberichten der
Lebenshilfe werden die Angebote in der Regel von jungen Menschen im Alter von
sechs bis unter 27 Jahren genutzt. Über 80 Personen, überwiegend Förderschüler,
besuchen durchschnittlich und regelmäßig die Einrichtung. Der Kreis Coesfeld
unterstützt den Verein bereits seit Jahren durch die Übernahme von
Personalkosten für die Mitarbeitenden des Vereins, die in der offenen Kinder-
und Jugendarbeit tätig sind.
Mit der Aufnahme seiner Tätigkeit in diesem
Bereich hat ihm die Gemeinde Senden anfänglich eine Etage im alten Rathaus am
Laurentiusplatz in Senden bereitgestellt. Wegen des gemeindlichen Eigenbedarfs
musste der Verein dann die Räumlichkeiten 2015 zu Gunsten einer
Kindertageseinrichtung räumen.
Da die Gemeinde Senden unmittelbar keinen Alternativstandort anbieten konnte, hat der Verein interimsmäßig
das offene Kinder- und Jugendangebot im Untergeschoss seiner Wohnstätte an der
Steverstraße platziert. Dort stehen dem Verein übergangsweise jedoch nur
begrenzte Raumressourcen zur Verfügung. Diese Räume fehlen natürlich den 24
Bewohnern der Wohnstätte, sodass eine zeitnahe „Rückgabe“ des Raumkontingents
notwendig wird.
Bislang konnte weder die Gemeinde Senden neue
Räumlichkeiten anbieten, noch gab es für den Verein die Möglichkeit, einen
adäquaten Alternativstandort für die Offene Arbeit zu finden.
Im Jahr 2021 eröffnete sich dann für den
Verein die Chance, ein Grundstück der Evangelischen Kirchengemeinde Senden zu
erwerben (Erbbaurecht), um dort ein Freizeit- und Verwaltungsgebäude zu
errichten. Die Planung wurde entsprechend aufgenommen.
In dem zukünftigen Gebäude ist vorgesehen,
dass der Offene Freizeitbereich des Vereins sowie die Begegnungsstätte für
erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung die Räume im Erdgeschoß nutzen. Behindertengerecht
stehen hier dann zwei Gruppenräume, eine Küche, ein Büro- und Besprechungsraum
sowie ein kleiner Außenbereich primär für die Offene Arbeit zur Verfügung
(siehe Anlage 1 - Grundriss des EG).
Darüber hinaus sind in dem Gebäude Büroräume
für die Verwaltung der Lebenshilfe Senden, ein Besprechungsraum sowie Wohnräume
für zwei behinderte Menschen (betreutes Wohnen) vorgesehen.
Mit Schreiben vom 15. Sept. 2022 beantragt der
Verein einen entsprechenden Zuschuss zu den Baukosten auf der Grundlage der
Förderbestimmungen zu Kinder- und Jugendförderplan (siehe Anlage 2 - Antrag der
Lebenshilfe Senden e.V.).
Unter Berücksichtigung der oben dargestellten
Nutzung entfällt ein Flächenanteil von 51,71 % auf den Kinder- und
Jugendbereich. Von den Gesamtkosten in Höhe von 990.000,00 € sind nach
bautechnischer Prüfung 965.000 € anerkennungsfähig, davon entfallen somit dann
499.000 € auf den Kinder- und Jugendbereich.
Nach den Förderbestimmungen zum Kinder- und
Jugendförderplan können Investitionsmaßnahmen von Einrichtungen der Kinder- und
Jugendarbeit mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 40% der anerkannten Kosten
gefördert werden.
Demnach
ergibt sich folgender Finanzierungsplan:
Investitionskosten
gemäß Antrag (Gesamt) |
990.000
EUR |
…davon
berücksichtigungsfähige Investitionskosten gemäß den Förderbestimmungen des KJFP
(Gesamt) |
965.000
EUR |
berücksichtigungsfähige
Investitionskosten gemäß Antrag für den Freizeitbereich |
499.000
EUR |
Max.
Kreiszuschuss für den Freizeitbereich (40 % der berücksichtigungsfähigen
Investitionskosten) |
199.600
EUR |
Die Richtlinien sehen zwar keine Begrenzung
der Fördersumme vor, aber beim vorliegenden Antrag wird eine Förderung in Höhe
von 100.000 € für angemessen angesehen. Die vorgeschlagene Fördersumme stellt
die bislang höchste Einzelförderung dar.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe fördert
das Vorhaben nicht, eine Förderung durch die Aktion Mensch kann nach
Informationen des Vereins erfolgen.
Eine endgültige Festsetzung des
Kreiszuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
II. Entscheidungsalternativen
Der Antrag des Verein Lebenshilfe für Menschen
mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V. wird
abgelehnt.
III. Auswirkungen / Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Entsprechende Fördermittel sind für das
Haushaltsjahr 2022 (Sachkonto 731 800) eingeplant und stehen nach Aufhebung des
Sperrvermerkes zur Verfügung.
Da die Zweckbindung über 25 Jahre
abgeschrieben wird, beträgt der jährliche Aufwand 4.000 €, welcher unter dem SK
531 820 berücksichtigt wurde. Nachkommend der jeweiligen Zweckbindungsfristen
erfolgt die jährlich Aufwandsabschreibung.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit
§ 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des
Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung
zuständig.