Betreff
Bericht über das Inkrafttreten eines Handbuchs zum Steuerrechtlichen Kontrollsystem (Tax Compliance Management System)
Vorlage
SV-10-0574
Aktenzeichen
20.70.90-012
Art
Sitzungsvorlage

Der Bericht über das Inkrafttreten eines Handbuchs zum Steuerrechtlichen Kontrollsystems des Kreises Coesfeld (Tax Compliance Management System – TCMS-) mit Wirkung vom 01.07.2022 wird zur Kenntnis genommen.

zu I.-IV.

Mit dem § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde eine neue umsatzsteuerliche Regelung zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts eingeführt. Damit hat der Bundesgesetzgeber das Umsatzsteuerrecht an die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der Europäischen Union angepasst. Nach dieser Richtlinie ist der Grundsatz der Wettbewerbsneutralität im nationalen Umsatzsteuerrecht zu beachten. Diese Maxime verlangt eine neutrale Besteuerung und damit Wettbewerbsgleichheit zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen.

 

Der Kreis hat zunächst von der gesetzlichen Option für die Weiterführung des bisherigen Rechts bis zum 31.12.2020 Gebrauch gemacht. Im Jahr 2020 hat der Bundesgesetzgeber die Optionsfrist zur Anwendung des neuen Umsatzsteuerrechtes durch Einfügen eines § 27 Abs. 22a UStG um zwei Jahre verlängert. Eine Umsetzung des neuen Umsatzsteuerrechtes hat somit zum 01.01.2023 zu erfolgen.

 

Das neue Umsatzsteuerrecht führt unweigerlich dazu, dass die Anzahl steuerrechtlich relevanter Fallkonstellationen zunehmen wird. Die Menge und die Komplexität der Sachverhalte erhöhen für die Verwaltungsleitung sowie für die Abteilung 20-Finanzen und Liegenschaften die Anforderungen in Bezug auf die Kontrolle und die Übersichtlichkeit der Geschäftsvorfälle und führt zu der Erkenntnis, dass bußgeld- oder strafbewehrte Handlungen in der gesamten Organisation verhindert bzw. rechtzeitig entdeckt und korrigiert werden müssen. Aus organisatorischen und haftungsrechtlichen Gründen wird der Kreis Coesfeld daher mit Wirkung vom 01.07.2022 ein Steuerrechtliches Kontrollsystem „Tax-Compliance-Management System – (TCMS)“ einführen und den Mitarbeitenden hierzu ein Handbuch zur Verfügung stellen (vgl. Anlage). Der Begriff Compliance beinhaltet, durch organisatorische Maßnahmen objektiv sicherzustellen, dass alle verbindlichen Steuerrechtsnormen pflichtgemäß angewendet werden. Hierdurch soll erreicht werden, dass steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten genutzt und zugleich steuerrechtliche Risiken vermieden werden.

 

Die zur Einführung des Steuerrechtlichen Kontrollsystems erforderlichen Maßnahmen sind in Ziffer 9 des Handbuchs benannt. Als ein Arbeitsschwerpunkt in der zweiten Jahreshälfte 2022 sind die Vorgaben im Bereich des Vertragsmanagements umzusetzen (vgl. Ziffer 10.3 Handbuch). Hierzu sind die dezentral in den Organisationseinheiten der Kreisverwaltung abgeschlossenen Verträge in steuerrechtlicher Hinsicht zu würdigen und entsprechend in einer Datenbank zu erfassen. Im Weiteren werden im vierten Quartal 2022 Fortbildungsveranstaltungen zum neuen Umsatzsteuerrecht stattfinden. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist sowohl für die Behördenleitung als auch die Abteilungsleitungen und die zuständigen Haushaltssachbearbeitenden verpflichtend. Die steuerrechtlichen Inhalte werden von Herrn Steuerberater Spreckelmeier (INTECON GmbH, Osnabrück) vermittelt.

 

Das Handbuch wird auch nach seiner Bekanntgabe in regelmäßigen Abständen einer Revision unterzogen. Dies wird erstmals zum Stichtag 31.12.2022 erfolgen.

 

Im Zuge der Erstellung des Handbuches wurde die örtliche Rechnungsprüfung beteiligt.