Beschluss:
1. Die
im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2023 im Budget 05 „Allgemeine Finanzwirtschaft (ab Seite 615)“ ausgewiesenen allgemeinen
Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung
beschlossenen Änderungen anerkannt.
2. Die
von den Fachausschüssen vorgeschlagenen Änderungen (siehe Änderungsliste 02/2023)
der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2023 ausgewiesenen
Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen
Änderungen anerkannt.
Beschlussvorschlag an den Kreistag:
Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenen Änderungen beschlossen.
Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der
Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu
beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des
Haushaltes erforderlichen
Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 wurde vom
Kämmerer am 19.10.2022 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne
Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 26.10.2022 erfolgen
die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss in der
Zeit vom 15.11. – 30.11.2022. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt
2023 in seiner Sitzung am 07.12.2022 beschließt.
Beschlussempfehlungen
der Fachausschüsse (Änderungsliste 02/2023)
Im Rahmen der
Beratung über die Haushaltssatzung 2023 und den Haushaltsplan 2023 hat der
Kreisausschuss auch über die Beschlussvorschläge der Fachausschüsse zu den
übrigen Produktgruppen des Haushalts zu beraten.
Zu diesem Zweck
wurde eine Zusammenstellung gefertigt, die Vorschläge der Fachausschüsse
enthält. Die Zusammenstellung (Änderungsliste 02/2023) konnte erst nach
der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung
am 25.11.2022 erstellt werden. Die Änderungsliste
02/2023 wird daher mit dieser Sitzungsvorlage als Tischvorlage vorgelegt. Die sich im Rahmen der Sitzung des
Kreisausschusses vom 30.11.2022 ergebenden Beratungsergebnisse werden dem
Kreistag in seiner Sitzung am 07.12.2022 in einer Änderungsliste 03/2023 vorgelegt.
Leitlinien der
Budgetierung
Da der
Kreishaushalt 2023 budgetiert ist und um den Erfordernissen der
Kommunalhaushaltsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (§ 21 KomHVO NRW) zu
entsprechen, sind Beschlüsse zur Bewirtschaftung des Haushaltes erforderlich.
Diese Beschlüsse betreffen im Wesentlichen die gegenseitige Deckungsfähigkeit
von Aufwendungen und Ausgaben, die Verwendung von Mehrerträgen bzw. -einnahmen
und die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel. Die Leitlinien der Budgetierung
müssen als Anlage zu § 8 der Haushaltssatzung beschlossen werden.
II. Entscheidungsalternativen
keine
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Für die Erstellung des Kreishaushaltes
entstehen Personal- und Sachaufwendungen sowie Aufwand für die Sitzungen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeiten des Kreisausschusses / Kreistages
resultieren aus den §§ 26 Abs. 1 Buchst. g), 50 Abs. 1 KrO NRW.