Betreff
Förderschule Bischöfliche Stiftung Haus Hall - Finanzierung eines Erweiterungsbaus
Vorlage
SV-10-0803
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Sachstand zur Finanzierung eines geplanten Erweiterungsanbaus der Förderschule Haus Hall in Gescher wird zur Kenntnis genommen.

 

2.       Der in der Sitzungsvorlage dargestellten Finanzierungsbeteiligung wird - unter dem Vorbehalt, dass sich das Land entsprechend der in der Sachdarstellung beschriebenen Weise an der Finanzierung beteiligt - zugestimmt.

 

I. Sachdarstellung

Die bischöfliche Stiftung Haus Hall in Gescher, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ hat die Gewährung eines Zuschusses für den geplanten Ersatzanbau beantragt.

Nach dem zwischen dem Kreis Coesfeld und der Bischöflichen Stiftung geschlossenen Vertrag hat die Stiftung für den Kreis Coesfeld die Aufgabe der Beschulung der förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schüler, die in den Städten und Gemeinden Billerbeck, Coesfeld, Havixbeck, Nottuln und Rosendahl wohnen, übernommen. Die Schule wird auch von Schülerinnen und Schülern aus dem Kreis Borken besucht.

Damit greift in den Einzugsbereichen dieser Schule die Regelung des § 78 Abs. 4 SchulG NRW, wonach für einen öffentlichen Schulträger keine Verpflichtung zur Schulträgerschaft besteht, solange das Schulbedürfnis durch private Schulträger abgedeckt ist. 

 

Auf Basis eines Kreistagsbeschlusses vom 02.03.2011 (SV-Vorlage: SV-8-0339) und jährlicher Haushaltsveranschlagungen gewährt der Kreis Coesfeld der Bischöflichen Stiftung Haus Hall als Ersatzschulträger seit Jahren finanzielle Unterstützungen bei

  • den nach dem Schulgesetz anfallenden Eigenleistungen,
  • den aus Schulbaumaßnahmen anfallenden Investitionskosten, vornehmlich Kapitaldiensten – bestehend aus periodischen Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen der aufgenommenen Kapitalmarktdarlehen – soweit die Maßnahmen mit dem Kreis Coesfeld einvernehmlich abgestimmt wurden, sowie
  • den etatfähigen Kosten mit einem Pauschalbetrag pro Schülerin und Schüler und Jahr.

Die Bischöfliche Stiftung Haus Hall hat den Kreisen Coesfeld und Borken für seine Förderschule in Gescher, die von Schülerinnen und Schülern aus dem Kreis Borken, dem Kreis Coesfeld sowie aus dem stationären Bereich von Haus Hall besucht wird, zusätzlichen Raumbedarf angemeldet. Das Schulgebäude, welches ursprünglich aus den 1960er Jahren stammt, wurde in 2014 teilweise abgerissen und ebenso wie die zugehörige Sporthalle neu errichtet. Seinerzeit wurde der Ersatzneubau bewusst vor dem Hintergrund der unwägbaren Perspektiven durch schulische Inklusion auf 150 Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Aus dem Gesamtgebäudekomplex blieben der sogenannte Mehrzweckbereich, das Werkstattgebäude und das Gebäude Verwaltung/Gymnastikhalle erhalten. Mit o. a. Beschlussvorlage zur Finanzierungsbeteiligung des Kreises Coesfeld am beschriebenen Bauvorhaben wurde zugleich festgehalten, dass weitere Sanierungsbedarfe bzw. Erneuerungen anständen, soweit dauerhaft mehr als 150 Schülerinnen und Schüler die Förderschule besuchten.

Inzwischen sind die Schülerzahlen von 189 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2014/2015 nach der aktuellen Oktoberstatistik auf 240 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2022/2023 gestiegen. Die Tendenz steigender bzw. sehr stabiler Schülerzahlen ist derzeit auch überregional bei den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung feststellbar.

Mit Schreiben vom 17.01.2023 hat die Bischöfliche Stiftung Haus Hall ihre Planungen zur Deckung des Raumbedarfes an der Förderschule Haus Hall in Gescher konkretisiert und Mittel für die Finanzierung der Maßnahme beim beim Kreis Coesfeld beantragt (Anlage 1). Danach ist geplant, den Raumbedarf durch einen Ersatzanbau der Förderschule auf einem Grundstück der Bischöflichen Stiftung Haus Hall zu decken. Der vorhandene Altbestand aus den 1960er Jahren soll weitestgehend zurückgebaut und durch einen neuen Anbau ersetzt werden. Die Bischöfliche Stiftung Haus Hall plant, im ersten Quartal 2023 einen Bauantrag für den geplanten Ersatzanbau beim Bauamt des Kreises Borken zu stellen.

 

Folgende Eckpunkte für die Realisierung der geplanten Maßnahme wurden zwischen Vertretern der Bischöflichen Stiftung Haus Hall und der Kreise Borken und Coesfeld besprochen:

·         Derzeit besuchen 240 Schülerinnen und Schüler die Förderschule Haus Hall. Der Schulträger geht auch perspektivisch von diesen hohen Schülerzahlen aus. Im Ersatzanbau möchte die Bischöfliche Stiftung Haus Hall fünf zusätzliche Klassen unterbringen.

·         Die geplante Maßnahme umfasst einen Schulbau mit ca. 950 m² Nutzungsfläche. Die Bischöfliche Stiftung Haus Hall beziffert den Finanzbedarf für das Schulgebäude mit 4.315.478,09 € plus etwa 60 T-€ für die mobile Ausstattung. Durch die Bezirksregierung Münster liegt noch keine schriftliche Anerkennung des Flächenbedarfes vor. Diese erfolgt üblicherweise erst nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus und orientiert sich an den dann vorliegenden Schülerzahlen.

·         In Anlehnung an die Finanzbeteiligung der Kreise Borken und Coesfeld am Ersatzbau der Bischöflichen Stiftung Haus Hall Gescher 2013/2014 ist gegenüber der Stiftung signalisiert worden, dass Grundlage für eine Finanzbeteiligung durch die Kreise die von der Bezirksregierung Münster anerkannten förderfähigen Kosten seien. Hiervon habe der Schulträger Eigenmittel i. H. v. 10 % beizusteuern.

·         Die Finanzierungsanteile der Kreise Borken und Coesfeld bemessen sich anhand der Herkunftsorte der in der jährlichen Oktoberstatistik festgehaltenen Schülerinnen. Derzeit werden Gespräche mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe geführt, ob und wie die Schülerinnen und Schüler im stationären Bereich, die nicht aus den Kreises Coesfeld und Borken und Coesfeld stammen, bei der Finanzierung berücksichtigt werden. Als Kostenträger des stationären Bereiches hat sich der LWL bei bisherigen Erweiterungsbaumaßnahmen immer auch auf Basis des Anteils interner Schüler*innen an der Finanzierung beteiligt.

·         Weiterhin trägt die Bischöfliche Stiftung Haus Hall die über die anerkannten förderfähigen Kosten hinausgehenden Kosten.

·         Darüber hinaus hat die Bischöfliche Stiftung Haus Hall bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Übernahme der anfallenden Darlehenszinsen für 10 Jahre gemäß § 110 Abs. 1 und 2 Ziffer 2 SchulG NRW gestellt. Die Stiftung bemüht sich um eine kurzfristige Förderentscheidung und trägt das finanzielle Risiko im Falle eines negativen Bescheides.

·         Die Bischöfliche Stiftung Haus Hall plant nach aktuellem Stand zur Finanzierung ein Darlehen in Höhe von 3.937.930,28 € aufzunehmen. Anhand der vorliegenden Unterlagen würden sich innerhalb der ersten 10 Jahre die jährlichen Kapitaldienste (nur Tilgung; Annahme 20-jähriges Annuitätendarlehen) für den Kreis auf ca. 96 T-€ (basierend auf derzeitigen Eckdaten) und für die Restlaufzeit (Tilgung und Zinsen; angenommener Zinssatz von 3,5 %) auf ca. 163 T-€ belaufen.

Nach Auskunft der Bischöflichen Stiftung Haus Hall ist der Beginn der Baumaßnahme für das 2. Halbjahr 2023 geplant. Mit dem ersten Mittelabruf ist in 2024 zu rechnen.

Für die Beteiligung des Kreises Coesfeld an der Finanzierung des Ersatzanbaus sind nun in den politischen Gremien die erforderlichen Beschlüsse zu fassen.

 

II. Entscheidungsalternativen

Die Finanzierungsbeteiligung an dem Erweiterungsbau durch den Kreis Coesfeld wird abgelehnt. Dies hätte möglicher Weise zur Folge, dass die Bischöfliche Stiftung Haus Hall die freiwillige Trägerschaft an der Förderschule aufgibt und ein neuer kommunaler Schulträger gefunden werden muss.

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass das Land im Falle einer Ersatzschulträgerschaft – im Gegensatz zu einer kommunalen Trägerschaft - die Fahrkosten für die Schüler/innen übernimmt. Bei einer Förderschule in dieser Größenordnung belaufen sich die jährlichen Fahrkosten auf ca. 800.000 €.

In dem Falle der Ablehnung würde die Übernahme der Fahrkosten durch das Land entfallen. Verwaltungsseitig wird diese Entscheidungsalternative ausdrücklich nicht befürwortet.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Die Finanzierungsanteile des Kreises Coesfeld sind nach Baufertigstellung –voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2024- zu erbringen. Die jährliche Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld ist von den Darlehnskonditionen, die der Schulträger mit dem Kreis abzustimmen hat und der Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahl abhängig. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Schülerinnen- und Schülerzahlen ist für den Kreis Coesfeld in den ersten zehn Jahren mit einem jährlichen Aufwand von ca. 96.000 € und ab dem elften Jahr von ca. 163.000 € zu rechnen.

Die notwendigen Haushaltsmittel sind ab dem Haushaltsjahr 2024 in der Ergebnis- und Finanzrechnung auszuweisen.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung ist die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.

 

 

 

 

Anlagen:

Anlage_Antrag zur Kostenübernahme Ersatzanbau Haus Hall

Anlage_Entwurfsplanung Ersatzneubau Haus Hall

Anlage_Kostenschätzung Architekturbüro