Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstand zur
Finanzierung eines geplanten Erweiterungsanbaus der Förderschule Haus Hall in
Gescher wird zur Kenntnis genommen.
2. Der in der
Sitzungsvorlage dargestellten Finanzierungsbeteiligung wird - unter dem
Vorbehalt, dass sich das Land entsprechend der in der Sachdarstellung
beschriebenen Weise an der Finanzierung beteiligt - zugestimmt.
I. Sachdarstellung
Die bischöfliche Stiftung Haus Hall in
Gescher, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ hat die
Gewährung eines Zuschusses für den geplanten Ersatzanbau beantragt.
Nach dem zwischen dem Kreis Coesfeld und
der Bischöflichen Stiftung geschlossenen Vertrag hat die Stiftung für den Kreis
Coesfeld die Aufgabe der Beschulung der förderschulbedürftigen Schülerinnen und
Schüler, die in den Städten und Gemeinden Billerbeck, Coesfeld, Havixbeck,
Nottuln und Rosendahl wohnen, übernommen. Die Schule wird auch von Schülerinnen
und Schülern aus dem Kreis Borken besucht.
Damit greift in den Einzugsbereichen
dieser Schule die Regelung des § 78 Abs. 4 SchulG NRW, wonach für einen öffentlichen
Schulträger keine Verpflichtung zur Schulträgerschaft besteht, solange das
Schulbedürfnis durch private Schulträger abgedeckt ist.
Auf Basis eines Kreistagsbeschlusses vom 02.03.2011 (SV-Vorlage:
SV-8-0339) und jährlicher Haushaltsveranschlagungen gewährt der Kreis Coesfeld
der Bischöflichen Stiftung Haus Hall als Ersatzschulträger seit Jahren
finanzielle Unterstützungen bei
- den nach dem
Schulgesetz anfallenden Eigenleistungen,
- den aus
Schulbaumaßnahmen anfallenden Investitionskosten, vornehmlich
Kapitaldiensten – bestehend aus periodischen Tilgungsleistungen und
Zinsaufwendungen der aufgenommenen Kapitalmarktdarlehen – soweit die
Maßnahmen mit dem Kreis Coesfeld einvernehmlich abgestimmt wurden, sowie
- den
etatfähigen Kosten mit einem Pauschalbetrag pro Schülerin und Schüler und
Jahr.
Die Bischöfliche Stiftung Haus Hall hat den Kreisen Coesfeld und
Borken für seine Förderschule in Gescher, die von Schülerinnen und Schülern aus
dem Kreis Borken, dem Kreis Coesfeld sowie aus dem stationären Bereich von Haus
Hall besucht wird, zusätzlichen Raumbedarf angemeldet. Das Schulgebäude,
welches ursprünglich aus den 1960er Jahren stammt, wurde in 2014 teilweise
abgerissen und ebenso wie die zugehörige Sporthalle neu errichtet. Seinerzeit
wurde der Ersatzneubau bewusst vor dem Hintergrund der unwägbaren Perspektiven
durch schulische Inklusion auf 150 Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Aus
dem Gesamtgebäudekomplex blieben der sogenannte Mehrzweckbereich, das
Werkstattgebäude und das Gebäude Verwaltung/Gymnastikhalle erhalten. Mit o. a.
Beschlussvorlage zur Finanzierungsbeteiligung des Kreises Coesfeld am
beschriebenen Bauvorhaben wurde zugleich festgehalten, dass weitere
Sanierungsbedarfe bzw. Erneuerungen anständen, soweit dauerhaft mehr als 150
Schülerinnen und Schüler die Förderschule besuchten.
Inzwischen sind die Schülerzahlen von 189 Schülerinnen und Schüler
im Schuljahr 2014/2015 nach der aktuellen Oktoberstatistik auf 240 Schülerinnen
und Schüler im Schuljahr 2022/2023 gestiegen. Die Tendenz steigender bzw. sehr
stabiler Schülerzahlen ist derzeit auch überregional bei den Förderschulen mit
dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung feststellbar.
Mit Schreiben vom 17.01.2023 hat die Bischöfliche Stiftung Haus
Hall ihre Planungen zur Deckung des Raumbedarfes an der Förderschule Haus Hall
in Gescher konkretisiert und Mittel für die Finanzierung der Maßnahme beim beim
Kreis Coesfeld beantragt (Anlage 1). Danach ist
geplant, den Raumbedarf durch einen Ersatzanbau der Förderschule auf einem
Grundstück der Bischöflichen Stiftung Haus Hall zu decken. Der vorhandene
Altbestand aus den 1960er Jahren soll weitestgehend zurückgebaut und durch
einen neuen Anbau ersetzt werden. Die Bischöfliche Stiftung Haus Hall plant, im
ersten Quartal 2023 einen Bauantrag für den geplanten Ersatzanbau beim Bauamt
des Kreises Borken zu stellen.
Folgende Eckpunkte für die Realisierung der geplanten Maßnahme
wurden zwischen Vertretern der Bischöflichen Stiftung Haus Hall und der Kreise
Borken und Coesfeld besprochen:
·
Derzeit besuchen 240 Schülerinnen und Schüler
die Förderschule Haus Hall. Der Schulträger geht auch perspektivisch von diesen
hohen Schülerzahlen aus. Im Ersatzanbau möchte die Bischöfliche Stiftung Haus
Hall fünf zusätzliche Klassen unterbringen.
·
Die geplante Maßnahme umfasst einen Schulbau
mit ca. 950 m² Nutzungsfläche. Die Bischöfliche Stiftung Haus Hall beziffert
den Finanzbedarf für das Schulgebäude mit 4.315.478,09 € plus etwa 60 T-€ für
die mobile Ausstattung. Durch die Bezirksregierung Münster liegt noch keine schriftliche
Anerkennung des Flächenbedarfes vor. Diese erfolgt üblicherweise erst nach
Fertigstellung des Erweiterungsbaus und orientiert sich an den dann
vorliegenden Schülerzahlen.
·
In Anlehnung an die Finanzbeteiligung der
Kreise Borken und Coesfeld am Ersatzbau der Bischöflichen Stiftung Haus Hall
Gescher 2013/2014 ist gegenüber der Stiftung signalisiert worden, dass
Grundlage für eine Finanzbeteiligung durch die Kreise die von der
Bezirksregierung Münster anerkannten förderfähigen Kosten seien. Hiervon habe
der Schulträger Eigenmittel i. H. v. 10 % beizusteuern.
·
Die Finanzierungsanteile der Kreise Borken und
Coesfeld bemessen sich anhand der Herkunftsorte der in der jährlichen
Oktoberstatistik festgehaltenen Schülerinnen. Derzeit werden Gespräche mit dem Landschaftsverband
Westfalen-Lippe geführt, ob und wie die Schülerinnen und Schüler im stationären
Bereich, die nicht aus den Kreises Coesfeld und Borken und Coesfeld stammen,
bei der Finanzierung berücksichtigt werden. Als Kostenträger des stationären Bereiches
hat sich der LWL bei bisherigen Erweiterungsbaumaßnahmen immer auch auf Basis
des Anteils interner Schüler*innen an der Finanzierung beteiligt.
·
Weiterhin trägt die Bischöfliche Stiftung Haus
Hall die über die anerkannten förderfähigen Kosten hinausgehenden Kosten.
·
Darüber hinaus hat die Bischöfliche Stiftung
Haus Hall bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Übernahme der
anfallenden Darlehenszinsen für 10 Jahre gemäß § 110 Abs. 1 und 2 Ziffer 2
SchulG NRW gestellt. Die Stiftung bemüht sich um
eine kurzfristige Förderentscheidung und trägt das finanzielle Risiko im Falle
eines negativen Bescheides.
·
Die Bischöfliche Stiftung Haus Hall plant nach
aktuellem Stand zur Finanzierung ein Darlehen in Höhe von 3.937.930,28 €
aufzunehmen. Anhand der vorliegenden Unterlagen würden sich innerhalb der
ersten 10 Jahre die jährlichen Kapitaldienste (nur Tilgung; Annahme 20-jähriges
Annuitätendarlehen) für den Kreis auf ca. 96 T-€ (basierend auf derzeitigen
Eckdaten) und für die Restlaufzeit (Tilgung und Zinsen; angenommener Zinssatz
von 3,5 %) auf ca. 163 T-€ belaufen.
Nach Auskunft der Bischöflichen Stiftung Haus Hall ist der Beginn
der Baumaßnahme für das 2. Halbjahr 2023 geplant. Mit dem ersten Mittelabruf
ist in 2024 zu rechnen.
Für die Beteiligung des Kreises Coesfeld an der Finanzierung des
Ersatzanbaus sind nun in den politischen Gremien die erforderlichen Beschlüsse
zu fassen.
II. Entscheidungsalternativen
Die
Finanzierungsbeteiligung an dem Erweiterungsbau durch den Kreis Coesfeld wird
abgelehnt. Dies hätte möglicher Weise zur Folge, dass die Bischöfliche Stiftung
Haus Hall die freiwillige Trägerschaft an der Förderschule aufgibt und ein
neuer kommunaler Schulträger gefunden werden muss.
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass das Land im Falle
einer Ersatzschulträgerschaft – im Gegensatz zu einer kommunalen Trägerschaft -
die Fahrkosten für die Schüler/innen übernimmt. Bei einer Förderschule in
dieser Größenordnung belaufen sich die jährlichen Fahrkosten auf ca. 800.000 €.
In
dem Falle der Ablehnung würde die Übernahme der Fahrkosten durch das Land
entfallen. Verwaltungsseitig wird diese Entscheidungsalternative ausdrücklich
nicht befürwortet.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Die
Finanzierungsanteile des Kreises Coesfeld sind nach Baufertigstellung
–voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2024- zu erbringen. Die jährliche
Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld ist von den Darlehnskonditionen, die der
Schulträger mit dem Kreis abzustimmen hat und der Entwicklung der Schülerinnen-
und Schülerzahl abhängig. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Schülerinnen-
und Schülerzahlen ist für den Kreis Coesfeld in den ersten zehn Jahren mit
einem jährlichen Aufwand von ca. 96.000 € und ab dem elften Jahr von ca.
163.000 € zu rechnen.
Die notwendigen
Haushaltsmittel sind ab dem Haushaltsjahr 2024 in der Ergebnis- und
Finanzrechnung auszuweisen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die
Entscheidung ist die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.
Anlagen:
Anlage_Antrag zur
Kostenübernahme Ersatzanbau Haus Hall
Anlage_Entwurfsplanung
Ersatzneubau Haus Hall
Anlage_Kostenschätzung
Architekturbüro