Betreff
"Hardwarepauschale" für stimmberechtigte Beiratsmitglieder; Antrag eines stimmberechtigten Beiratsmitglieds vom 17.03.2023
Vorlage
SV-10-0870
Aktenzeichen
01-10.24.53-010
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag des Mitgliedes des Teilhabebeirates Herr Rainer Wermelt:

 

1.       Für die stimmberechtigten Mitglieder wird für den Mehrbedarfsausgleich eine einmalige Hardwarepauschale von Euro 500,-- pro Wahlperiode gewährt. Diese dient zum einen der Beschaffung von erforderlicher zusätzlicher Hardware (PC, Laptop, Tablet, Handy, Zubehör, Peripheriegeräte etc.) oder bei vorhandener, privater Hardware als Nutzungspauschale.

2.       Die Assistenz zur Auswahl /Kauf/Bedienung der Hardware bleibt davon unberührt und wird nach Aufwand bei entsprechend nachgewiesenem Bedarf gesondert durch den Kreis erstattet.

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

1.         Den stimmberechtigten Mitgliedern des Teilhabebeirates wird für die Anschaffung bzw. Nutzung von privaten iPads/Tablets/Laptop ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 200 Euro für die Wahlperiode 2020-2025 zur Verfügung gestellt. Bei späterer Aufnahme eines Mandates wird diese anteilsmäßig ausgezahlt.

2.         Die Sitzungsunterlagen für die stimmberechtigten Mitglieder des Teilhabebeirates werden mit Ausnahme der Einladung nur noch in digitaler Form über das Kreistagsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Sofern weiterhin die Papierform gewünscht wird, entfällt der Anspruch auf den Zuschuss.

3.         Der Zuschuss wird nachrangig zu anderen Fördermöglichkeiten gewährt.

 

 

 

 

 

 

Dieser Antrag wird vorgelegt gem. § 2 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Coesfeld.

I. Sachdarstellung

 

Es wird auf den der Sitzungsvorlage beigefügten Antrag des stimmberechtigen Mitglieds des Teilhabebeirates vom 17.03.2023 verwiesen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Sitzungsvorlagen und Niederschriften werden den Mitgliedern des Teilhabebeirates analog zum Verfahren des Kreistages ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

Die Sitzungsunterlagen werden ausschließlich im PDF-Format über das Kreistagsinformationssystem und die Mandatos-App über private Endgeräte (iPad und Tablet) digital abrufbar sein.

Die Einladung zu den Sitzungen wird nach der Zustimmung zum papierarmen Kreistag per E-Mail übersandt. Die dafür erforderliche E-Mail ist dem Kreistagsbüro bzw. dem Schriftführer des Teilhabebeirates mitzuteilen.

Der zweckgebundene Zuschuss deckt alle Kosten für Beschaffung, Reparatur und Ausdrucke ab. Bei einer späteren Rückkehr zu papiergebundenen Sitzungsunterlagen oder Niederlegung des Mandats werden bereits ausgezahlte Beträge für noch nicht genutzte Zeiträume, gerechnet auf Monatsbasis, zurückgefordert.

Falls weiterhin die Papierform gewünscht ist, entfällt der Anspruch auf den Zuschuss in Höhe von 200,00€.

Die Mitglieder des Kreistages erhalten bei der Teilnahme am papierlosen Kreistag eine Aufwandspauschale von 400,00€ je Wahlperiode. Unter diesem Aspekt scheint eine einmalige Auszahlung an die stimmberechtigten Mitglieder des Teilhabebeirates in Höhe von 200,00€ zweckmäßig.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Von einer Zahlung der einmaligen Aufwandsentschädigung wird abgesehen bzw. es wird ein anderer Betrag festgelegt.

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Die Aufwendungen würden sich bei der Teilnahme aller stimmberechtigten Mitglieder des Teilhabebeirates auf insgesamt 2.200,00€ (11 x 200,00€) belaufen.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 26 Absatz 1 Kreisordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) ist die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.