Betreff
"Hardwarepauschale" für stimmberechtigte Beiratsmitglieder; Antrag eines stimmberechtigten Beiratsmitglieds vom 17.03.2023
Vorlage
SV-10-0870/1
Aktenzeichen
01-10.24.53-010
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag des Teilhabebeirats:

 

  1. Den stimmberechtigten Mitgliedern des Teilhabebeirates wird für die Anschaffung bzw. Nutzung von privaten iPads/Tablets/Laptop ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 250 Euro für die Wahlperiode 2020-2025 zur Verfügung gestellt. Bei späterer Aufnahme eines Mandates wird dieser anteilsmäßig ausgezahlt.

 

  1. Die Sitzungsunterlagen für die stimmberechtigten Mitglieder des Teilhabebeirates werden mit Ausnahme der Einladung nur noch in digitaler Form über das Kreistagsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Sofern weiterhin die Papierform gewünscht wird, entfällt der Anspruch auf den Zuschuss.

 

  1. Der Zuschuss wird nachrangig zu anderen Fördermöglichkeiten gewährt.

 

 

I. Sachdarstellung

 

Der Teilhabebeirat hat in seiner Sitzung vom 18.04.2023 die Beschlussvorschläge in der Sitzungsvorlage SV-10-0870 von Seiten der Verwaltung und von Seiten des Beiratsmitglieds Herr Wermelt ausführlich beraten und sich auf einen Kompromiss als neuen Beschlussvorschlag geeinigt: Herr Wermelt hat daraufhin seinen Beschlussvorschlag zurückgezogen und der Beschlussvorschlag der Verwaltung ist mit einer bzw. der folgenden Änderung beschlossen worden.

 

Der Teilhabebeirat schlägt nun vor, anstelle des von der Verwaltung empfohlenen Zuschusses in Höhe von 200 € für die Anschaffung bzw. Nutzung von privaten iPads/Tablets/Laptop den stimmberechtigten Mitgliedern pro Person einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 250 € zu gewähren, um den behinderungsbedingten Mehrbedarf pauschal pro Person ohne weitere Prüfung im Einzelfall berücksichtigen zu können.

 

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Von einer Zahlung der einmaligen Aufwandsentschädigung wird abgesehen bzw. es wird ein anderer Betrag festgelegt.

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Die Aufwendungen würden sich bei der Teilnahme aller stimmberechtigten Mitglieder des Teilhabebeirates auf insgesamt 2.750 € (11 x 250,00€) belaufen.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 26 Absatz 1 Kreisordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) ist die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.