Betreff
Präsentation des Teilhabebeirats auf der Homepage des Kreises und durch einen Info-Flyer: Anträge des Vorsitzenden und eines stimmberechtigten Beiratsmitglieds
Vorlage
SV-10-0872
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag des Vorsitzenden des Teilhabebeirats, Herr Wecker:

 

  1. Der Teilhabebeirat bittet den Kreis, zur Präsentation des Teilhabebeirates eine Seite auf der Homepage des Kreises zu erstellen. Sie sollte in normaler und leichter Sprache gehalten sein und über eine Vorlese-Funktion verfügen. Der Beirat berät, ob eine Agentur dafür beauftragt werden soll.
  2. Der Teilhabebeirat möge diskutieren und darüber abstimmen, ob der Teilhabebeirat Info-Flyer über sich erstellt.

 

Beschlussvorschlag des stimmberechtigten Beiratsmitglieds, Herr Wermelt:

 

  1. Der Kreis Coesfeld wird beauftragt, für den Teilhabebeirat Unterseiten (Landingpage) zur eigenen Präsentation bereitzustellen. Der Teilhabebeirat bittet den Kreis, zur Präsentation des Teilhabebeirates mit seinen Aufgaben, Ansprechpartnern und Erfolgen entsprechende Unterseiten (beispielsweise unter https://www.kreis-coesfeld.de/teilhabebeirat oder unter einer gesonderten Subdomain) einzurichten. Die Pressestelle des Kreises wird gebeten, hierfür entsprechende Texte, Bilder/Grafiken sowie Audio- und Videomaterial und ein Logo des Teilhabebeirates für diese Seiten anzufertigen. Die Inhalte sollen auch in leichter Sprache sowie als Gebärdensprache abrufbar sein. Eine Vorlesefunktion ist ebenfalls vorzusehen. Die Seiten sollen prominent auf den Seiten des Kreises Coesfeld verlinkt werden, beispielsweise unter „Kreis Coesfeld – Angebote“.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Der aktuelle Sachstand zu Angeboten und Vorbereitungen der Verwaltung, über den Teilhabebeirat auf der Homepage und durch einen möglichen Info-Flyer des Kreises unter Berücksichtigung von Anforderungen zur Barrierefreiheit zu informieren, wird zur Kenntnis genommen.

I. Sachdarstellung

 

Das stimmberechtigte Beiratsmitglied Rainer Wermelt hat einen Vorschlag zur Präsentation des Teilhabebeirats auf der Homepage des Kreises vorgelegt und beantragt, dass der Teilhabebeirat darüber berät und beschließt. Der Antrag ist als Anlage 2 der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Der stimmberechtigte Beiratsvorsitzende Alfons Wecker hat mit Schreiben vom 22.03.2023 mehrere Anträge zur Beiratssitzung gestellt. Dazu gehören u.a. Vorschläge zur Präsentation des Teilhabeirats auf der Homepage des Kreises und zur Präsentation in einem Info-Flyer. Das Schreiben zu diesen Beschlussvorschlägen ist als Anlage 1 der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Zusammenfassend soll über diese thematisch vergleichbaren Beschlussvorschläge in einem Tagesordnungspunkt gemeinsam beraten werden.

 

Der Sachstand zu den Angeboten und Vorbereitungen zur Präsentation des Teilhabebeirates auf der Homepage des Kreises oder durch Info-Flyer des Kreises ist aus Sicht der Verwaltung wie folgt:

 

Die Erstellung einer Seite im Internetangebot des Kreises Coesfeld unter www.kreis-coesfeld.de mit kurzen, zusammengefassten Informationen über den Teilhabebeirat wird derzeit inhaltlich vorbereitet. Fast alle wesentlichen Informationen dazu lassen sich bereits auf der Homepage auf den Seiten des Kreistags-Informations-System (KIS) - Bürgerinfo - des Kreises Coesfeld bzw. unter der Verlinkung "Sitzungsdienst für Bürger" offen zugänglich abrufen. Um eine doppelte Darstellung und Pflege gleicher Inhalte zu vermeiden, wird angestrebt, von der geplanten Unterseite zur zentralen Information über den Beirat weitgehend auf die relevanten anderen Seiten zu verweisen bzw. zu verlinken.

 

Zur Präsentation des Teilhabebeirats durch einen Flyer besteht bei Bedarf das Angebot der Abt. 01 (Büro des Landrats), eine solche Information vergleichbar zum Flyer über den Kreistag zu erstellen, der aktualisiert mit Stand April 2023 auf der Homepage unter https://www.kreis-coesfeld.de/politik/kreistag.html abrufbar ist.

 

Nach aktueller Stellungnahme der Abt. 11 (Personal und Organisation) wäre es zudem möglich, eine weitere Seite auf der Homepage zu erstellen, die dann mit den entsprechenden Informationen über den Teilhabebeirat in leichter Sprache ausgestattet würde. Die Übersetzung der Inhalte der „normalen“ Seite in leichte Sprache sei fachlich seitens des Kreises aber nicht möglich; dazu müsste ggf. die Hilfe einer Fachkraft/Agentur für leichte Sprache herangezogen werden.

 

Zur Ausstattung der Seite mit einer Vorlese-Funktion, die in den Beschlussvorschlägen angesprochen wird (gemeint sei vermutlich die bekannte Software „Read-Speaker“), seien nach Einschätzung der Abteilung zunächst grundsätzliche Fragen nach der Sinnhaftigkeit einer solchen Anwendung zu stellen und folgende Argumente abzuwägen: Aktuelle Browser wie z.B. Edge oder Firefox böten von Haus aus solche Vorlesefunktionen an (z.B. Tastenkombinationen F9 für Firefox oder Strg-Umschalt-U für Edge). Diese sollten nach Möglichkeit zunächst genutzt werden. Außerdem gäbe es einige Browser-Erweiterungen, die solche Funktionen abbilden würden („Talkie“, „Read Aloud“…). Auch sei zu berücksichtigen, dass die Betroffenen in der Regel bereits einen eigenständigen Screenreader verwenden würden, der die Inhalte der Seiten vorliest, z.B. das kostenpflichtige JAWS oder die kostenfreie OpenSource-Software NVDA (https://meinnvda.de, Download besser über https://www.nvaccess.org). Für eine darüber hinaus gehende Ausstattung der Seite müsste eine entsprechende Software eingekauft und implementiert werden, was für nur eine bzw. wenige Seiten des Teilhabebeirates unverhältnismäßig wäre. Wenn die Einführung einer solche Software gewünscht würde, sollte das für die vollständige Webpräsenz erfolgen.

Zu weiteren Anforderungen und Planungen zur Barrierefreiheit wird auf die Sitzungsvorlagen unter TOP 2 und TOP 4 der Beiratssitzung bzw. auf die Ausführungen der Verwaltung in der SV-10-0849 zum aktuellen Sachstand verwiesen,

-          zu den Internetangeboten des Kreises Coesfeld in diesem Jahr einen umfassenden technischen und grafischen Relaunch unter besonderer Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit durchzuführen und dabei das Kreistags-Informations-System in einem Sonderprojekt entsprechend zu berücksichtigen, und

-          zu Printprodukten des Kreises entsprechende Kriterien zur Barrierefreiheit und insbesondere zur einfachen und leichten Sprache zu berücksichtigen.

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Der Teilhabebeirat bzw. die stimmberechtigten Mitglieder sind im Rahmen der Satzung frei in der möglichen Entscheidung und Beschlussfassung.

 

Gemäß § 2 (Aufgaben) und § 8 (Rechte des Teilhabebeirats) der Satzung zum Teilhabebeirat hat dieser das Recht, Anregungen, Vorschläge und Stellungnahmen gegenüber dem Kreistag und seinen Ausschüssen sowie dem Landrat / der Kreisverwaltung abzugeben.

 

Beschlussfassungen des Teilhabebeirats, die in der Formulierung inhaltlich und formal über eine entsprechende Anregung, einen entsprechenden Vorschlag oder eine entsprechende Stellungnahme hinausgehen, sind im Rahmen der Satzung nicht möglich.

 

Beschlussvorschläge, die im Rahmen der Satzung nicht möglich sind, sollten daher passend umformuliert werden.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Die im Zusammenhang mit den Beschlussvorschlägen stehenden Aufwendungen können nur im Rahmen der verfügbaren Ressourcen umgesetzt werden. Über den Umfang der Aufwendungen in Verbindung mit den Vorschlägen liegen keine Angaben vor.

 

Von dem Haushaltsansatz im Budgetbereich des Dezernats II für Aufwendungen zur Förderung der Aufgabenwahrnehmung des Teilhabebeirats gemäß Satzung sind bisher keine Mittel verbraucht worden. Allerdings soll möglicherweise über die geplante Verwendung für andere Zwecke in der Beiratssitzung auch unter anderen Tagesordnungspunkten beraten und beschlossen werden.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Der Landrat ist für die Geschäfte der laufenden Verwaltung zuständig.

 

Bei einem Beschluss über einen konkreten Zweck und Umfang der Haushaltsmittel, die von dem verfügbaren Haushaltsansatz im Budgetbereich des Dezernats II für Aufwendungen zur Förderung der Aufgabenwahrnehmung des Teilhabebeirats bereitgestellt und verwendet werden sollen, ergibt sich die Zuständigkeit des Teilhabebeirats für die Entscheidung aus § 9 Abs. 3 in Verbindung mit dem Recht des Beirats nach § 8 Abs. 1 der Satzung, Vorschläge an den Landrat zu geben.

 

Anlagen:

 

Anlage 1 zur SV-10-0872: Anträge des Beiratsvorsitzenden

Anlage 2 zur SV-10-0872: Antrag eines stimmberechtigten Beiratsmitglieds