Kreistag

Aufgaben der Politik

Die kommunale Selbstverwaltung

Die kommunale Selbstverwaltung ist ein starkes Fundament unserer Demokratie. Selbstverwaltung heißt, dass nicht alle öffentlichen Aufgaben vom Staat, also vom Bund und von den Ländern, erfüllt werden. Viele öffentliche Angelegenheiten nehmen die kommunalen Gebietskörperschaften, vor allem die Kreise und die Gemeinden, in eigener Verantwortung wahr. Bund, Länder, Kreise und Gemeinden bilden so das Organisationsgerüst des Staates. Für ihre Entscheidungsgremien stellt das Grundgesetz in Artikel 28 sicher, dass sie demokratisch gewählt sein müssen:

"In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist."

Der Vorteil dieser "gestuften Demokratie": Die Staatsgewalt wird verteilt. Entscheidungen, die nur für die Einwohner einer Gemeinde oder eines Kreises Bedeutung haben, werden bürgernah von Politikerinnen und Politikern getroffen, die sich vor Ort auskennen.

Der Kreistag

Die Volksvertretung des Kreises ist der Kreistag; er ist das oberste Entscheidungsorgan. Die Mitglieder des Kreistages (Kreistagsabgeordnete) werden von den Einwohnerinnen und Einwohnern des Kreises direkt gewählt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Mit ihr wählt er bzw. sie einen Vertreter im Wahlbezirk und gleichzeitig die Reserveliste einer Partei oder Gruppierung. Entsprechend ihrem Anteil an den Wählerstimmen werden die Sitze im Kreistag auf die an der Listenwahl teilnehmenden Parteien und Wählergruppen verteilt. Die in den Wahlbezirken errungenen Direktmandate werden darauf angerechnet.

Zuletzt wurde am 13. September 2020 der Kreistag gewählt.  Die Wahlperiode des Kreistages begann am 01. November 2020. Eine Liste der Kreistagsabgeordneten finden Sie auf der Seite "Kreistagsmitglieder".

Die nächste Kreistagswahl in NRW findet im Jahr 2025 statt.

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