Erklärung zur Barrierefreiheit
Inhalt folgt in Kürze.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Dokumente
Leider sind nicht alle Dokumente vollständig barrierefrei. Da es sich um viele Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Lösung etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir geben jedoch unser Bestes, die noch bestehenden Barrieren so schnell wie möglich zu beseitigen.
Falls Sie ein bestimmtes Dokument in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, teilen Sie uns dies bitte über das Feedbackformular mit. Wir werden unser Möglichstes tun, um Ihnen die Inhalte auf anderem Wege zur Verfügung zu stellen.
Videos
Leider sind nicht alle Videos derzeit vollständig barrierefrei. Da die Anpassung Schritt für Schritt erfolgt, wird es etwas Zeit in Anspruch nehmen, die bestehenden Barrieren vollständig zu beseitigen. Wir setzen jedoch alles daran, dies so schnell wie möglich umzusetzen.
Wenn Sie ein bestimmtes Video benötigen, das für Sie zugänglich sein soll, lassen Sie uns dies bitte über das Feedbackformular wissen. Wir werden unser Bestes tun, um Ihnen die Inhalte auf einem alternativen Weg bereitzustellen.
Barrieren entdeckt? Teilen Sie uns Ihre Hinweise mit!
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, zögern Sie nicht, uns Bescheid zu geben. Wir nehmen Ihre Meldung ernst, prüfen die betroffene Seite und finden eine Lösung, um die Barriere zu beseitigen. So können Sie uns Ihre Hinweise weitergeben:
- Telefon: 02541 18-0
- E-Mail: webmaster@kreis-coesfeld.de
- Post: Kreis Coesfeld, Friedrich-Ebert-Straße 7, 48653 Coesfeld
- oder über das nachfolgende Kontaktformular:
Durchsetzungsverfahren (Ombudsstelle)
Hinweis: Über das Feedbackformular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Sind Ihnen nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Webseite aufgefallen und eine Klärung mit unseren Mitarbeitern ist nicht möglich?
Dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht diese dann, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können.
Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den auf den Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bereit gestellten Antrag aus und übersenden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de