Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens
Interessenbekundungsverfahren zur Aufgabenwahrnehmung von
- Sucht- und Drogenberatungsstellen,
- Fachstelle für Suchtprävention und
- Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen
im Kreis Coesfeld mit Förderung durch Zuwendungen in den Jahren 2027 – 2031
Aufruf zur Interessenbekundung:
Der Kreis Coesfeld ruft geeignete freie und gemeinnützige Träger zur Teilnahme an einem Interessenbekundungsverfahren auf: Gegenstand der Interessenbekundung ist die mit Kreis- und Landesmitteln geförderte Wahrnehmung von Aufgaben der Sucht- und Drogenberatung, Suchtprävention und psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen im Kreis Coesfeld ab dem 01.01.2027 bis zum 31.12.2031. Aufgerufen sind die bisherigen wie auch andere freie und gemeinnützige Träger.
Bis zum 01.07.2026 (12:00 Uhr) können interessierte Träger mit dem u.a. Antragsformular ihre Bereitschaft und Eignung zur geförderten Aufgabenwahrnehmung für eine oder mehrere der o.a. Beratungs- bzw. Fachstellen bekunden. Der Antrag ist schriftlich beim Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld mit allen erforderlichen Anlagen zu stellen und dazu in digitaler bzw. elektronischer Form über das lizensierte Portal zur sicheren Datenübermittlung für den Kreis Coesfeld unter https://sidat.kreis-coesfeld.de (s.u. Anleitung) einzureichen.
Hinweise zum Verfahren und zur Förderung:
Das Interessenbekundungsverfahren umfasst die Förderung und Aufgabenwahrnehmung von insgesamt 7 Fachkraftstellen für Sucht- und Drogenberatung, 2 Fachkraftstellen für Suchtprävention, 1 Fachkraftstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen und zugehörigen max. 2 Verwaltungsstellen. Die Standorte müssen aus Gründen der Erreichbarkeit in Coesfeld, Dülmen oder Lüdinghausen eingerichtet und mit mindestens 2,0 Fachkraftstellen zur Aufgabenwahrnehmung besetzt sein. Grundlage für die Förderung und das Verfahren ist eine vom Kreistag beschlossene Richtlinie (s.u.).
Pro Stelle werden die berücksichtigungsfähigen Personal- und Sachkosten bis zu bestimmten Höchstbeträgen durch zweckbezogene Zuwendungen im Rahmen der Anteilfinanzierung gefördert. Die Förderhöchstbeträge für die dafür eingesetzten Fach- bzw. Verwaltungskräfte werden pro Jahr dynamisiert nach den aktuellen KGSt-Werten (s. Richtlinie) zu den durchschnittlichen Jahrespersonalkosten in der Entgeltgruppe S12 (aktuell: 86.000 € pro VZÄ/Jahr) bzw. E6 (aktuell: 62.400 € pro VZÄ/Jahr) sowie der Sachkostenpauschale in Höhe von derzeit bis zu 6.250 € pro VZÄ/Jahr bemessen. Zuwendungsfähig sind danach im Umfang der geförderten Stellen die jeweiligen Summen der berücksichtigungsfähigen Personal- bzw. Sachausgaben pro Jahr, sodass bis zur jeweiligen Förderhöchstsumme z.B. für Personalkosten überdurchschnittliche mit unterdurchschnittlichen Personalausgaben jahresbezogen zur Finanzierung durch die Zuwendungen verrechnet werden können.
Jeder Träger kann im Verfahren einen Förderantrag für einen oder mehrere Standorte der Beratungs- und Fachstellen stellen. Pro geplanter Beratungs- bzw. Fachstelle ist ein separater Antrag einzureichen und dazu jeweils eine Fachkonzeption zur Aufgabenwahrnehmung und zur personellen, räumlichen und sonstigen Ausstattung vorzulegen.
Die Bewertung zur Auswahl erfolgt anhand einer Matrix aufgrund der eingereichten Unterlagen und Referenzen. Dabei sind die formal zwingend zu erfüllenden Kriterien mittels Eigenerklärungen und ggf. weiterer Unterlagen nachzuweisen. Die Bewertungsmatrix enthält zudem unter II. verschiedene Kriterien mit Anforderungen zu Art, Ausstattung, Inhalt, Umfang und Qualität der geförderten Aufgabenwahrnehmung. Die jeweilige Fachkonzeption sollte Angaben und Referenzen zu den Kriterien enthalten, die bewertet werden. Die Auswahlentscheidung anhand der Bewertungsmatrix wird von der Verwaltung vorbereitet und soll in der nächsten Kreistagssitzung getroffen werden.
Der Antrag ist mit allen erforderlichen Anlagen und weiteren möglichen Unterlagen schriftlich in digitaler/elektronischer Form über das lizensierte Portal zur sicheren Datenübermittlung für den Kreis Coesfeld unter https://sidat.kreis-coesfeld.de fristgemäß zu stellen. Das Portal für den Kreis Coesfeld nutzt zum verschlüsselten Datentransfer die Web-Anwendung Cryptshare®. Für die Antragstellung ist zunächst per Browser über die genannte Web-Adresse eine Anmeldung mit Kontaktdaten erforderlich. Mit dem erhaltenen Verifizierungscode sind dann unter der Web-Adresse das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular (s.u.) zur Förderung und alle Anlagen und Unterlagen jeweils als PDF-Dateien für das Gesundheitsamt und die zugehörige Mail-Adresse gesundheitskoordination@kreis-coesfeld.de mit einem neuen Kennwort (Passwort) zum Abruf bereitzustellen. Das Kennwort ist danach mit separater Mail dem Gesundheitsamt fristgemäß unter der Adresse gesundheitskoordination@kreis-coesfeld.de zuzusenden, damit der Antrag mit Anlagen und Unterlagen in verschlüsselter Form abgerufen werden kann (s.u. Anleitung Cryptshare-Datentransfer).
Adresse & Ansprechpartner/in
Kreis Coesfeld – Gesundheitsamt
Schützenwall 16
48653 Coesfeld
Leiterin Gesundheitsamt:
Alexandra Winkler
Tel.: 02541 18-5300
E-Mail: alexandra.winkler@kreis-coesfeld.de
Koordination und Planung:
Markus Hagenbrock
Tel.: 02541 18-5308
E-Mail: gesundheitskoordination@kreis-coesfeld.de
Downloads
- Richtlinie ab 2027 (PDF) (470 KB)
- Anschreiben Aufruf Interessenbekundungsverfahren für 2027 - 2031 (PDF) (621 KB)
- Antragsformular für 2027 - 2031 (DOCX) (113 KB)
- Anlage 1: Bewertungsmatrix für 2027 - 2031 (PDF) (414 KB)
- Anlage 2: Anforderungen Sucht- und Drogenberatungsstellen für 2027 - 2031 (PDF) (263 KB)
- Anlage 3: Anforderungen Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen für 2027 - 2031 (PDF) (220 KB)
- Anlage 4: Anforderungen Fachstelle für Suchtprävention für 2027 - 2031 (PDF) (223 KB)
- Anlage 5: Vordruck Eigenerklärungen für 2027 - 2031 (PDF) (292 KB)
- Informationen DSGVO (243 KB)
- Anleitung-Cryptshare-Datentransfer-mit-Nutzungsbedingungen-Kreis-Coesfeld (PDF) (943 KB)
Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Coesfeld
- Amtsblatt-Nr. 10/2026 vom 13.05.2026 (in Vorbereitung)
Pressemitteilung
- Pressemitteilung vom 15.05.2026 (in Vorbereitung)