Landtagswahl 2027 am 25. April 2027
Wahlberechtigte NRW - Wer darf bei der Landtagswahl 2027 wählen?
Sie dürfen wählen, wenn Sie
- Deutsche/ Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und
- mindestens 16 Jahre alt sind und
- seit dem 09.04.2027 in Nordrhein-Westfalen wohnen bzw. bei mehreren Wohnungen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder
- sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben.
Ausnahme: Ausgeschlossen vom Wahlrecht bei der Landtagswahl 2027 in Nordrhein-Westfalen ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht mehr besitzt.
Wahlergebnis Wahlkreis 79 Coesfeld II
Das vorläufige Wahlergebnis kann am Wahltag ab 18:00 Uhr hier abgerufen werden:
Wahlkreise
Nordrhein-Westfalen ist in insgesamt 128 Wahlkreise eingeteilt, in denen jeweils eine Abgeordnete / ein Abgeordneter direkt gewählt wird.
Das Gebiet des Kreises Coesfeld ist drei Wahlkreisen (WK) zugeordnet.
WK 78 Coesfeld I - Borken III
- aus dem Kreis Coesfeld: Billerbeck, Coesfeld, Rosendahl
- aus dem Kreis Borken: Gescher, Heiden, Raesfeld, Reken, Südlohn, Velen
WK 79 Coesfeld II
- Ascheberg, Dülmen, Lüdinghausen, Nordkirchen, Olfen, Senden (alle Kreis Coesfeld)
WK 85 Münster III - Coesfeld III
- aus dem Kreis Coesfeld: Havixbeck, Nottuln
- aus der Stadt Münster: die Kommunalwahlbezirke 01-Altstadt, 02-Schloss, 11- Geist/Pluggendorf, 12-Aaseestadt, 13-Düesberg, 27-Albachten, 28-Mecklenbeck, 29-Roxel, 30-Sentrup
LINKS:
Kreiswahlleitung/Kreiswahlausschuss
Die Kreiswahlleitung ist verantwortlich für die Durchführung der Wahlen. Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Leitung sowie Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der Kreiswahlausschüsse
- Beschaffung der Stimmzettel
- Entgegennahme und Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge
- Ermittlung der vorläufigen amtlichen Ergebnisse in den Wahlkreisen
- Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse in den Wahlkreisen.
Für jeden Wahlkreis nimmt ein Kreiswahlausschuss bestimmte Aufgaben der Wahlvor- und -nachbereitung wahr. Der Kreiswahlausschuss besteht jeweils aus dem Kreiswahlleiter (Vorsitzender) sowie sechs Beisitzerinnen bzw. Beisitzern.
Zu den zentralen Aufgaben des Wahlausschusses gehören:
- Entscheidung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge
- Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis.
Die Sitzungen der Wahlausschüsse sind öffentlich.
Die einzelnen Wahlkreise werden durch verschiedene Kreiswahlleiter verantwortet:
WK 78 Coesfeld I - Borken III
Kreiswahlleitung und Kreiswahlausschuss (Kreis Borken)
WK 79 Coesfeld II
Kreiswahlleitung (Kreis Coesfeld)
- Wahlleiter: Kreisdirektor Dr. Linus Tepe (Kreis Coesfeld)
- Stv. Wahlleiter: Kreisoberrechtsrat Jens Boehle (Kreis Coesfeld)
Kreiswahlausschuss (Kreis Coesfeld)
Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat in seiner Sitzung am 30.06.2026 die folgenden Beisitzer/innen und Stellvertreter/innen des Kreiswahlausschusses für den Wahlkreis 79 Coesfeld II gewählt:
| Beisitzer/in | Stellvertreter/in |
| Wessels, Wilhelm (CDU) | Kleerbaum, Klaus-Viktor (CDU) |
| Wobbe, Ludger (CDU) | Mondwurf, Günter (CDU) |
| Holz, Anton (CDU) | Prott, Ulrike (CDU) |
| Petrausch, Theresa (SPD) | Pohlschmidt, Anke (SPD) |
| Niermann, Ursula (GRÜNE) | Raack, Mareike (GRÜNE) |
| Günther, Susanne (AfD) | Winkelsett, Ursula (AfD) |
WK 85 Münster III - Coesfeld III
Kreiswahlleitung und Kreiswahlausschuss (Stadt Münster):
Wahlvorschläge
Kreiswahlvorschläge können von politischen Parteien, Wählergruppen (mitgliedschaftlich organisierten Gruppen von Wahlberechtigten) und Einzelbewerbern/innen eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können seit dem 01. März 2026 mit ihren Aufstellungsverfahren beginnen.
Die Wahlvorschläge für den Wahlkreis 79 - Coesfeld II sind bis Montag, 15. Februar 2027, 18:00 Uhr, beim Wahlleiter des Kreises Coesfeld, Friedrich-Ebert-Straße 7, 48653 Coesfeld, Zimmer 142 im Original einzureichen. Später eingehende Wahlvorschläge sind nicht zulassungsfähig.
Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen können beim Kreiswahlbüro unter der E-Mail-Adresse: wahlen@kreis-coesfeld.de angefordert werden. Weitergehende Informationen können der “Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen” entnommen werden.
Alternativ kann für das digitale Ausfüllen, Verwalten, Herunterladen und Ausdrucken der Vordrucke das elektronische Kandidatenportal genutzt werden. Die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber/innen können die erforderlichen Daten hierüber digital erfassen (inkl. Plausibilitäts- und Vollständigkeitskontrolle) und die vorgeschriebenen Formulare erzeugt und ausgedruckt werden. Es ist über folgenden Link erreichbar:
Zugangsdaten zum Kandidatenportal für die Kreiswahlvorschläge erhalten Sie beim Kreiswahlbüro (siehe Kontaktdaten). Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Wahlvorschlag selbst (samt Anlagen) im Original eingereicht werden muss.
Kontakt
Büro des Kreiswahlleiters:
Kreis Coesfeld – Büro des Landrats
Friedrich-Ebert-Str. 7, 48653 Coesfeld
Ansprechpartner:
Sabrina Strotmann, Tel. 02541 18-9132
Luca Vöcking, Tel. 02541 18-9134
Telefax: (02541) 18-9199, E-Mail: wahlen@kreis-coesfeld.de