Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
  • Service-Portal
  • Suche

FAQ Parkaus "Altes Freibad"

Allgemeines

Insgesamt stehen im Parkhaus „Altes Freibad“ 250 Stellplätze zur Verfügung. Für die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung sind 130 gebührenpflichtige Stellplätze vorgesehen, die bei vorhandenen Kapazitäten jeweils frei wählbar sind und nicht fest zugeordnet werden. Um freie Parkplätze nutzen zu können, haben alle Mitarbeitenden die Möglichkeit, sich zu registrieren. Die Buchung eines einzelnen und fest zugeordneten Parkplatzes ist nicht möglich.
20 Stellplätze sind mit einer Ladefunktion für Elektrofahrzeuge ausgestattet, bei denen auch private Elektrofahrzeuge, mit einer gesonderten Abrechnung, geladen werden können.
In dem genannten Kontingent haben 15 Dienstfahrzeuge der Kreisverwaltung im Parkhaus ihren Stellplatz.
Auf den oberen Ebenen 8 und 9 wurde eine flächendeckende Photovoltaikanlage mit einer Leistung von rund 200 kWp installiert, um einen nachhaltigen Beitrag zur Energieversorgung zu leisten.
Nach Abschluss der Bauarbeiten zum Erweiterungsbau des Kreishauses werden alle kreiseigenen Parkflächen rund um den Kreishauscampus in ein Parkraumkonzept überführt, dass die Bewirtschaftung der Parkflächen an den Kreishäusern I bis V regelt. 
 

Wie wird/wurde der Bau des Parkhauses finanziert?

Über das Bewirtschaftungskonzept wird sichergestellt, dass Bau und Betrieb des Parkhauses vollumfänglich die Refinanzierung des Projekts decken. Das Parkhaus wird durch die Parkgebühren und die Vermietung an externe Mieter refinanziert. Öffentliche Kassen werden nicht belastet.

Das Bewirtschaftungskonzept sieht vor, dass im Rahmen des Mitarbeiterparkens eine Gebühr von den Mitarbeitenden der Kreisverwaltung erhoben wird. Diese setzt sich aus einer Verwaltungsgebühr sowie einer Parkgebühr für die tatsächliche Nutzung zusammen. Ein weiterer Baustein des Konzepts ist die Vermietung von 100 Stellplätzen an externe Mieter (Landesbetrieb Straßen NRW und Christophorus-Kliniken). 

Unter Berücksichtigung der gewährten Förderung wird erwartet, dass die entstandenen Baukosten sowie die laufenden Betriebskosten gänzlich refinanziert werden. In die Kalkulation wurde das Bewirtschaftungskonzept für alle kreiseigenen Parkflächen rund um den Kreishauscampus einbezogen, das nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus des Kreishauses in Kraft treten wird. 

Wie funktioniert die Nutzung?

Die Ein- und Ausfahrt für das Parkhaus erfolgt über eine automatische Kennzeichenerkennung. Für registrierte Nutzer erfolgt die Abrechnung automatisch. Externe Nutzer zahlen die fälligen Gebühren bargeldlos am Kassenautomaten.

Wer kann im Parkhaus parken?

Das Parkhaus der Kreisverwaltung dient dazu, den Mitarbeitenden eine Parkmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. 
Von externen Einrichtungen sind aktuell 100 Stellplätze fest angemietet. Auf die tatsächliche tägliche Nutzung hat der Kreis Coesfeld als Vermieter keinen Einfluss. Die tatsächliche Ausnutzung ist daher flexibel und verändert sich regelmäßig. Gleichwohl ist diese festgeschriebene Anzahl von Parkplätzen bei der Auslastung zu berücksichtigen, da diese den Mietern zur Verfügung gestellt werden müssen.
Außerdem gibt es eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen für die Öffentlichkeit. Diese variiert je nach bestehender Auslastung zwischen zehn und 20 Plätzen.
 

Wie funktioniert das öffentliche Parken? Können auch Bürgerinnen und Bürger das Parkhaus nutzen?

Seit Februar 2026 bietet das Parkhaus „Altes Freibad“ der Öffentlichkeit dauerhaft eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen an. Je nach Auslastung des Parkhauses stehen der Allgemeinheit bis zu 20 Stellplätze zur Verfügung, die frei wählbar sind. Dabei ist die Ausweisung der Parkplätze für Dienstfahrzeuge sowie für E-Autos zu beachten. Wie viele Plätze jeweils aktuell unbesetzt sind, können Nutzerinnen und Nutzer über die Restplatzanzeige über der Einfahrt ablesen. Die Bezahlung für das öffentliche Parken erfolgt bargeldlos per Kartenzahlung.

Was kostet das Parken und welche Zahlungsmittel gibt es?

Für registrierte Kreisbeschäftigte wird eine monatliche Aufwandspauschale von 5 Euro berechnet sowie für die tatsächlichen Nutzung des Parkhauses ein Entgelt von 1 Euro pro Tag; unabhängig von der Parkdauer und der Anzahl der Ein- und Ausfahrten pro Tag. Die Abrechnung erfolgt automatisiert mit der monatlichen Gehaltsabrechnung. 
Für öffentliche Nutzerinnen und Nutzer liegt der Stundensatz bei 1,20 Euro je angefangene Stunde; der Tageshöchstsatz (24 h Parkdauer) beträgt 9 Euro. Die Bezahlung erfolgt bargeldlos am Kassenautomat und funktioniert über die Kennzeicheneingabe. Sie ist per Girocard, Kreditkarte und VISA-Card möglich. 
 

Rahmendaten/Anzahl Plätze

Insgesamt gibt es 250 Stellplätze. Den Kreisbeschäftigten stehen 130 gebührenpflichtige Stellplätze zur Verfügung. Weiterhin werden 15 Dienstfahrzeuge der Kreisverwaltung dort abgestellt. 100 Plätze sind an externe Einrichtungen vermietet. Je nach Auslastung des Parkhauses stehen der Allgemeinheit bis zu 20 Stellplätze zur Verfügung. 
Das Parkhaus verfügt über insgesamt 20 E-Lade-Stellplätze, davon sind aktuell 15 den Verwaltungsfahrzeugen vorbehalten. 
 

Mobilstation Fahrrad

Die Mobilstation im Parkhaus bietet insgesamt 100 Stellplätze für E-Bikes, Standard- und Lastenfahrräder sowie Schließfächer mit Lademöglichkeiten und Umkleidemöglichkeiten zur öffentlichen Nutzung. Diese können kostenfrei genutzt werden. Zur Nutzung ist die App radbox.nrw notwendig.

Öffnungszeiten

Für das öffentliche Parken ist das Parkhaus montags bis freitags von 5:30 Uhr bis 21:00 Uhr geöffnet – unter der Woche nach 21:00 Uhr sowie samstags und sonntags ist das Gebäude geschlossen.

Für registrierte Nutzer des Parkhauses ist eine Nutzung an 7 Tagen in der Woche für jeweils 24 Stunden möglich.

Die Mobilstation ist ebenfalls rund um die Uhr geöffnet und über die App radbox.nrw durchgehend nutzbar. 

Hilfe

Leichte Sprache

Wir stellen Inhalte unserer Web-Seite in Leichter Sprache zur Verfügung. Das Angebot wird mit Hilfe Künstlicher Intelligenz weiter ausgebaut.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache

Kontakt

Kreis Coesfeld
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 18-0
Fax: 02541 18-9999
E-Mail: info@kreis-coesfeld.de
Kontaktformular