Der Kreis Coesfeld informiert
Geimpft, genesen oder getestet gilt auch im Kreishaus
Für den Zutritt zu allen Dienststellen des Kreises Coesfeld gilt seit dem 01.12.2021 die 3G-Regelung: Geimpft, Genesen oder Getestet. Ein entsprechender Nachweis ist bei Aufforderung vorzulegen.
Der Kreis Coesfeld bittet darum, die Besuche in den Dienststellen auf das Notwendigste zu beschränken und Anliegen möglichst per Telefon, E-Mail, Brief oder Einwurf von Unterlagen zu erledigen. Ein persönlicher Termine für die Zulassungsstellen kann unter https://www.coe.de/termine-kfz vereinbart werden, für die Führerscheinstelle unter https://www.coe.de/termine-fs. Ein persönlicher Termin kann nur mit einem gültigen 3G-Nachweis stattfinden. Die Kontrolle erfolgt durch die jeweiligen Sachbearbeitenden.
Aktuelle Informationen
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