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Geflügelpest

Aktuelle Lage

Stand: 22.12.2025

Geflügelpest in Lüdinghausen

Der Kreis Coesfeld hatte am Dienstag, den 18. November 2025, die Aufstallungspflicht für Geflügel in Nordkirchen, Lüdinghausen, Olfen und in Dülmen südlich der A 43 angeordnet, nachdem das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) mitgeteilt hatte, dass ein am 4. November 2025 zwischen Lüdinghausen-Seppenrade und Dülmen tot aufgefundener Kranich positiv auf Geflügelpest getestet worden war. Zusätzlich ging eine Mitteilung des CVUA Münster über den Verdacht auf Geflügelpest aus einem Legehennen-Bestand mit frei laufenden Hühnern in Lüdinghausen ein, was dann insgesamt zum Erlass der Aufstallungspflicht führte. 

Nach Bestätigung des Nachweises des Erregers der hochpathogenen Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza – HPAI) auch bei dem Legehennen-Bestand durch das Friedrich-Löffler-Institut wurde der Ausbruch formal festgestellt. Auf dem betroffenen Betrieb mit 1050 Legehennen in Freilandhaltung (Hühnermobile) wurde der Bestand aufgrund des begründeten Verdachts getötet und die Ställe geräumt, gereinigt und desinfiziert.

Mit der amtlichen Feststellung der Geflügelpest waren vom Kreis Coesfeld mit Allgemeinverfügungen vom 20.11. und 11.12.2025 außerdem eine 3 km-Schutzzone und eine 10 km-Überwachungszone um den betroffenen Betrieb ausgewiesen worden. In diesen Zonen galten für sämtliche Geflügelhalter und bestimmte Betriebe Auflagen, insbesondere bezüglich des Verbringens von Geflügel, Geflügelerzeugnissen etc., das grundsätzlich bis auf Weiteres verboten wurde.

Diese Allgemeinverfügungen sind jetzt mit Tierseuchenverfügung vom 20.12.2025 wieder aufgehoben worden, nachdem die erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb der gesetzlichen Mindestfrist für die Geltung der Überwachungszone abgeschlossen werden konnten. Die Aufhebung wurde am 20.12.2025 im Amtsblatt des Kreises Coesfeld veröffentlicht und gilt seit Sonntag, dem 21. Dezember 2025, ab 0:00 Uhr. Sie finden die Allgemeinverfügung und weitere Infos zur Geflügelpest auf der Internetseite des Kreises Coesfeld unter www.kreis-coesfeld.de/aktuelles/amtsblatt. 

Das bereits mit Datum 19.11.2025 erlassene Aufstallungsgebot für alle Geflügelhalter in den Städten Olfen und Lüdinghausen sowie der Gemeinde Nordkirchen und in der Stadt Dülmen südlich der Autobahn A 43 gilt aufgrund der aktuellen Gefahrenlage weiterhin und ist zu beachten. Diesbezüglich ist wichtig, dass neben der Aufstallung auch durch geeignete Hygienemaßnahmen ein Eintrag des Erregers in die Ställe verhindert wird. Das bedeutet für alle, auch die kleinsten Geflügelhaltungen, unter anderem besondere Schutzkleidung für die Ställe bzw. Aufstallung, die nicht draußen vor dem Stall getragen werden darf und so ggf. den Erreger etwa über Vogelkot in den Stall einträgt. Die Verwendung von Futter, Einstreu und Wasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, ist grundsätzlich verboten. Wichtig ist zudem, dass der Stall/die Aufstallung sowohl nach oben (festes Dach oder Plane) als auch zu den Seiten dicht sein muss. So sollen der Eintrag von Vogelkot und das Eindringen von Singvögeln, die die Geflügelpest ebenfalls weitertragen können, verhindert werden. Die seitliche Abgrenzung darf daher eine Maschenweite von max. 25 mm nicht überschreiten.


Allgemeine Informationen zur Geflügelpest

Unter Geflügelpest beziehungsweise Vogelgrippe ist die Infektion mit dem Aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs in HPAI zu verstehen. Diese Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen und vor allem wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren. Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. 

Die Infektion mit dem HPAI-Virus führt beim Hausgeflügel oft zum Tod der infizierten Vögel. Die Viren sind sehr leicht übertragbar und verursachen immense wirtschaftliche Schäden. Wenn die Geflügelpest ausbricht, werden die Tiere eines betroffenen Bestandes deswegen zur Vermeidung der Ausbreitung umgehend getötet.

Der Erreger der Geflügelpest, das aviäre Influenzavirus (AI), ist mit dem Humanen Influenzavirus (HI) verwandt und kann grundsätzlich auch auf den Menschen übertragen werden; jedoch sind Erkrankungen von Menschen in Deutschland nicht bekannt. Für Personen, die eng und intensiv mit Geflügel zu tun haben, z. B. Geflügelhalter, empfiehlt das RKI die Impfung gegen die Humane Influenza, um bei eventuell auftretender gleichzeitiger Infektion mit beiden Viren genetischer Neukombination der Influenzaviren im menschlichen Körper vorzubeugen. Weitere Informationen des RKI zu humanen Erkrankungen mit aviärer Influenza (Vogelgrippe) finden Sie unter  https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/Z/ZoonotischeInfluenza/Vogelgrippe.html

Grundsätzlich gilt, keine erkrankten oder verendeten Vögel oder Wildvögel anzufassen. Wenn Sie verendete Wildvögel finden, melden Sie sich beim Veterinäramt Coesfeld unter der Hotline-Nr. 02541 18-3988 unter Angabe des Fundortes und, wenn möglich, auch der Tierart. Das Veterinäramt entscheidet dann aufgrund der bereits vorliegenden Daten und der Gesamtsituation, ob es dieses Tier abholt und der Untersuchung auf Geflügelpest zuführt.
Aber auch Hunde und insbesondere Katzen können an Geflügelpest erkranken und auch sterben. Daher sollten diese keinen Kontakt zu erkrankten und verendeten Vögeln haben. Hunde und Katzen sollten daher nur kontrollierten/beobachteten Freigang haben und ansonsten am besten im Haus gehalten werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des LAVE NRW unter https://www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/aviaere-influenza-nordrhein-westfalen.

Die aktuellen Tierseuchenverfügungen zur Aufstallung von Geflügel und zur Einrichtung einer Schutz- und Überwachungszone im Kreis Coesfeld sowie weitere Informationen und Formulare finden Sie im Folgenden.

Der Kreis Coesfeld informiert selbstverständlich umgehend über eine sich ändernde Seuchenlage.

Wer trotzdem noch Fragen hat, erreicht das Veterinäramt unter 02541 18-3912 (die „Geflügelpest-Hotline“ unter 02541 18-3988 wurde eingestellt).


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