Verwaltungsfachangestellte/r bzw. Verwaltungswirt/in
Als Verwaltungsfachangestellte/r bzw. Verwaltungswirt/in bist du “der Bürokaufmann/die Bürokauffrau der Verwaltung”. Du erledigst die verschiedensten Büro- und Verwaltungsarbeiten in der Kommunalverwaltung. Oftmals bist du der erste Ansprechpartner für die Anliegen der Bürger und Bürgerinnen und arbeitest aktiv an der Aufgabenerledigung für das Gemeinwohl mit.
Die Ausbildung zum bzw. zur Verwaltungswirt/in ist der Ausbildung zum bzw. zur Verwaltungsfachangestellten sehr ähnlich. Im Wesentlichen sind die Voraussetzungen sowie späteren Einsatzmöglichkeiten bei beiden Ausbildungen die gleichen. Beide Ausbildungen beginnen zum 01. August eines Jahres. Die wesentlichen Unterschiede sind nachstehend dargestellt.
Ausbildung 2026
Die aktuelle Stellenausschreibung als Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) und als Verwaltungswirt/in (m/w/d) findest du hier.
Rechtsverhältnis
Tarifbeschäftigte/r
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsverlauf
Die Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r absolvierst du in verschiedenen Ämtern der Kreisverwaltung Coesfeld. Du lernst u. a. die Bereiche Personal und Organisation, öffentliche Finanzwirtschaft, Ordnungsverwaltung und Leistungsverwaltung kennen und erhältst so einen umfassenden Einblick in die umfangreichen Aufgabenbereiche einer Kommunalverwaltung. Unter Anleitung von erfahrenen Ausbilderinnen und Ausbildern wirst du nach und nach immer komplexer werdende Aufgaben erfüllen und lernen selbstständig und problemlösend zu arbeiten.
Der Berufsschulunterricht findet in Form von Blockunterricht am Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg in Coesfeld statt. Am Berufskolleg stehen u. a. folgende Fächer auf dem Lehrplan:
- Verwaltungsbetriebslehre
- Allgemeine Wirtschaftslehre
- Rechnungswesen
- Organisationslehre
- Verwaltungsrechtliches Handeln
- Fremdsprache (derzeit Niederländisch)
Weitere Informationen hierzu findest du unter folgendem Link: Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg
Darüber hinaus besuchst du außerhalb der Blockzeiten einmal wöchentlich den Unterricht am Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe in Münster. Am Studieninstitut wirst du in folgenden Fächern unterrichtet:
- Verwaltungsorganisation
- Kommunale Einnahmen
- Personalrecht
- Kommunales Verfassungsrecht
- Sozialrecht
- Recht der Gefahrenabwehr
- Kommunales Finanzmanagement
- Sozial- und Handlungskompetenz
Weitere Informationen hierzu findest du unter folgendem Link: Studieninstitut Westfalen-Lippe
Im zweiten Ausbildungsjahr findet eine Zwischenprüfung statt. Nach drei Jahren legst du die Abschlussprüfung beim Studieninstitut ab.
Ausbildungsvergütung
Während der dreijährigen Ausbildung bekommst du in Abhängigkeit vom Ausbildungsjahr eine monatliche Brutto-Ausbildungsvergütung zwischen 1.218,26 € im ersten und 1.314,02 € im letzten Ausbildungsjahr. Hiervon werden Steuern sowie die zu tragenden Sozialversicherungsabgaben abgeführt.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Absolvierung des Verwaltungslehrgangs II
Rechtsverhältnis
Beamtin / zum Beamten auf Widerruf
Ausbildungsdauer
2 Jahre
Ausbildungsverlauf
Die Ausbildung als Verwaltungswirtin/Verwaltungswirt wird in vier praktischen Abschnitten in verschiedenen Ämtern der Kreisverwaltung Coesfeld absolviert. So lernst du u. a. die Bereiche Personal und Organisation, öffentliche Finanzwirtschaft, Ordnungsverwaltung und Leistungsverwaltung kennen und erhältst so einen umfassenden Einblick in die umfangreichen Aufgabenbereiche einer Kommunalverwaltung. Unter Anleitung von erfahrenen Ausbilderinnen und Ausbildern wirst du nach und nach immer komplexer werdende Aufgaben erfüllen und lernen selbstständig und problemlösend zu arbeiten.
Der theoretische Unterricht wird am Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe in Münster erteilt. Der Unterricht umfasst unter anderem folgende Fächer:
- Staats- und Europarecht
- Kommunales Verfassungsrecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Bürgerliches Recht
- Personalrecht
- Sozialrecht
- Kommunales Finanzmanagement
Der Unterricht findet grundsätzlich einmal pro Woche in Münster statt. Zusätzlich gibt es zwei Unterrichtsblöcke, in denen für sieben bis acht Wochen Unterricht ist.
Weitere Informationen hierzu findest du unter folgendem Link:
Ausbildungsvergütung
Du erhältst Brutto-Anwärterbezüge in Höhe von 1.499,78 € pro Monat (Stand: Februar 2025) (während der gesamten Ausbildungsdauer).
Beamte unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung. Zu Aufwendungen in Krankheitsfällen erhältst du Beihilfen in Höhe von 50 v.H., darüber hinaus müsstest du selbst für deinen Krankenversicherungsschutz sorgen.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Absolvierung des Aufstiegs frühestens ein Jahr nach Beendigung der beamtenrechtlichen Probezeit (i. d. R. 3 Jahre)
Voraussetzungen
Schulische Voraussetzung ist die Fachoberschulreife. Zudem solltest du Interesse an rechtlichen und verwaltungstechnischen Themen haben. Auch am Umgang mit Menschen solltest du Freude haben, eine sorgfältige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise zeichnen dich aus. Als Verwaltungswirt/in musst du zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen und darfst zu Ausbildungsbeginn das 39. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Beamte vs. Angestellte: Wo liegt der Unterschied?
Beamte:
Als Beamter bist du im Staatsdienst und hast eine besondere Verantwortung. Du genießt hohe Jobsicherheit, wirst lebenslang verbeamtet und erhältst eine Pension statt einer Rente. Dafür darfst du aber zum Beispiel nicht streiken.
Angestellte:
Als Angestellte/r im öffentlichen Dienst arbeitest du ebenfalls für den Staat, aber auf Basis eines Arbeitsvertrages. Du hast etwas mehr Freiheiten, wie z. B. das Streikrecht, und zahlst in die gesetzliche Rentenversicherung ein, statt eine Pension zu erhalten.
Beide Wege bieten dir eine sichere Zukunft – es kommt darauf an, was besser zu dir passt!
Tätigkeiten nach der Ausbildung
Im Anschluss an die Ausbildung kannst du in nahezu jeder Abteilung der Kreisverwaltung eingesetzt werden. Das Aufgabenfeld ist vielschichtig. Einsatzmöglichkeiten sind im direkten Kundenkontakt denkbar (Führerscheinstelle, Elterngeld), mehr im kaufmännischen Bereich (Beschaffung, Buchhaltung) oder auch in der zentralen Verwaltung (Personal, Finanzen) und vieles andere mehr.
Beispiele:
- Du bearbeitest Bußgeldangelegenheiten,
- Du bist für die Anträge in der Führerscheinstelle zuständig,
- Du arbeitest in der Finanzbuchhaltung,
- Du bearbeitest Unterhaltsvorschüsse für Kinder im Jugendamt.