Charta ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber
Mit der Unterzeichnung der Charta bekunden Arbeitgeber, dass Sie das ehrenamtliche Engagement im Kreis Coesfeld stärken und würdigen möchten. Die Unternehmen verpflichten sich, eines der folgenden Merkmale zu erfüllen oder über folgende Angebote zu verfügen:
- flexible Arbeitszeiten
- interne Würdigung des Engagements von Mitarbeitenden
- Gewährung von unbezahltem Sonderurlaub
- Gewährung von bezahlten Freistellungen oder Zeitbudgets
- unentgeltliche Bereitstellung von Sachmitteln für gemeinwohlorientierte Organsationen
- Umsetzung von Aktivitäten im Bereich Corporate Volunteering
- Berücksichtigung von Kompetenzen die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit erworben wurde, in der eigenen Personalentwicklung
Der Kreis Coesfeld übernimmt mit dieser Charta eine Vorreiterrolle im Land NRW und möchte nicht nur das ehrenamtliche Engagement fördern, sondern auch Unternehmerinnen und Unternehmer mit dieser Auszeichnung würdigen, zum Imagegewinn der Unternehmen beitragen und so die Infrastruktur im Kreis stärken für eine nachhaltige Entwicklung der Region. Das Projekt ist eine Kooperation mit der wfc.
Am Mittwoch, 27.08.2025 um 16.00 Uhr findet im Veranstaltungssaal der Burg Vischering, Berenbrock 1, 59348 Lüdinghausen die feierliche Erstunterzeichnung der Charta „Ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber“ statt.
Wenn Sie Interesse an der Auszeichnung haben, wenden Sie sich bitte an:
Kreis CoesfeldBerenbrock 1
59348 Lüdinghausen
Martina Nieländer 02541 18-4152
martina.nielaender@kreis-coesfeld.de