AO-SF (Ausbildungsverordnung zum sonderpädagogischen Förderbedarf)
Ab dem Schuljahr 2025/2026 gelten im Rahmen der Pilotierung in den Bezirksregierungen Arnsberg und Münster veränderte Abläufe für das Feststellungsverfahren gemäß §§ 10-14 und § 17 AO-SF (Schulministerium NRW).