Anträge und Stellungnahmen
Bitte beachten Sie hinsichtlich der Anträge für Schulbegleitungen:
Hat das Kind/ der oder die Jugendliche eine körperliche, geistige oder Mehrfachbehinderung bzw. ist davon bedroht, wenden Sie sich bitte an das Sozialamt.
Hat das Kind/ der oder die Jugendliche eine seelische Behinderung bzw. ist davon bedroht, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt.
Lesen Sie bitte die bereitstehenden Informationen des Jugendamtes und Sozialamtes. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
- die zuständigen SachbearbeiterInnen.
- die unabhängig beratende Verfahrenslotsin Frau Simone Bessling Tel. 02541 18-5146.
- unsere heilpädagogische Koordinatorin Frau Raphaela Eyinck Tel. 02541 18-5341, wenn Sie einen Antrag beim Sozialamt gestellt haben.
Für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind die jeweiligen Ortsbehörden zuständig. Informieren Sie sich daher bitte im Rathaus Ihrer Stadt/Gemeinde.