Wasserversorgung auf Volksfesten
Empfehlungen zur Trinkwasserhygiene
Betrieb von Trinkwasseranlagen auf Volksfesten, Märkten oder anderen nicht ortsfesten Veranstaltungen mit provisorischen Leitungen:
Feste sollen Freude machen und nicht krank. Sorgfältige Hygiene ist immer wichtig. Auch bei Vereins- und Ortsfesten sind dafür Mindeststandards einzuhalten, die inzwischen europaweit vorgeschrieben sind. Die Mindeststandards sind in der deutschen Lebensmittelhygieneverordnung, der Trinkwasserverordnung und den entsprechenden technischen Regelwerken festgelegt (siehe weitergehende Informationen).
Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschriften liegt in den Händen der Standbetreiber!
Technische Vorgaben zur Erstellung der Trinkwasserversorgungsanlage:
Für den Anschluss des Hydranten dürfen nur die vom örtlich zuständigen Versorgungsunternehmen zur Verfügung gestellten Standrohre eingesetzt werden
Die weiterführenden Anschlussteile wie Rohre, Schläuche und Armaturen sind so zu verlegen, dass keine schädlichen Einwirkungen auf die Trinkwasserqualität (wie etwa durch Temperaturerhöhung, stagnierendes Wasser oder Rückdrücken) an der Trinkwasserentnahmestelle entstehen können.
Es sind kurze und unmittelbare Verbindungen vom Standrohr bzw. vom Unterverteiler zum Benutzer herzustellen. Die Leitungs- und Schlauchquerschnitte sind möglichst klein zu wählen.
Zwischen dem Versorgungsnetz und der Anschlussleitung muss eine zugelassene und funktionierende Absicherung (Rückflussverhinderer, Rohrtrenner) eingebaut werden. Die Absicherung ist auf die sichere Funktion hin zu prüfen. Mehrere Anschlussleitungen von einem Entnahmepunkt aus, sind in gleicher Weise wie zuvor beschrieben abzusichern, um eine negative Beeinträchtigung der Trinkwasserentnahmestellen untereinander auszuschließen,
Alle verwendeten Materialien müssen für das Trinkwasser geeignet sein und bedürfen einer entsprechenden Zulassung und Zertifizierung (DIN-DVGW, KTW/DVGW-W270). Entsprechende Zertifikate und Bescheinigungen können bei den Herstellern/Händlern bezogen werden und sind bei Kontrolle vorzulegen.
Schläuche und Anschlusskupplungen müssen unverwechselbar als Trinkwasserleitung gekennzeichnet sein, um Verwechslungen mit der Abwasserleitung auszuschließen. Das Ablegen von Kupplungen, Armaturen und Verbindungsstücken auf dem Boden ist wegen der Verschmutzungsgefahr zu vermeiden.
Die Trinkwasserentnahme an den Verbrauchsstellen ist nur mittels eines freien Auslaufes zulässig. Bedeutet, dass die Entnahmestelle mindestens 2 cm über dem höchstmöglichen Schmutzwasserspiegel liegen muss. Fest angeschlossene Geräte oder Apparate sind mit einer Einzelabsicherung (Rohrbelüfter und Rückflussverhinderer) abzusichern. Bei Missachtung dieser Vorgabe ist ein Rücksaugen in die Anschlussleitung und die gesundheitliche Gefährdung Dritter möglich.
Normale Garten- oder Druckschläuche (auch transparente) sind nicht zulässig!
Beratung und Überwachung
Die Vor-Ort-Begehung und Überprüfung der Trinkwasserversorgungsanlage sowie Einsichtnahme in die Zulassungs- und Zertifizierungsbescheinigungen für die eingesetzten Materialien kann jederzeit durch das Gesundheitsamt stattfinden. Die Nichtbeachtung der Auflagen kann behördliche Anordnungen (z. B. Schließen der Betriebsstätte) und kostenpflichtige Kontrolluntersuchungen zur Folge haben. Bei einer nachteiligen Beeinflussung der Trinkwasserqualität oder Verschmutzung des Versorgungsnetzes (z.B. durch Nichteinbau eines Rückflussverhinderers) werden entsprechende Maßnahmen durch die Behörde eingeleitet.
Über Einzelheiten informieren das Gesundheitsamt, das Ordnungsamt und die Lebensmittelüberwachung.