Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
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Kommunalwahlen am 14. September 2025

Wahlergebnisse im Kreis Coesfeld

Am Wahlabend können hier ab 18:00 Uhr ganz aktuell die Wahlergebnisse abgerufen werden:

Zum Vergleich können Sie hier die Ergebnisse der letzten Wahl 2020 abrufen:

Grundsätzliches zur Wahl

Der NRW-Innenminister Herbert Reul hat den Termin für die Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen auf den 14. September 2025 festgelegt.

Etwaige Stichwahlen werden am 28. September 2025 durchgeführt.

Die Kommunalwahlen finden als "verbundene" Wahlen auf Gemeinde- und Kreisebene statt. Gewählt werden im Kreis Coesfeld:

  • die Gemeinderäte/Stadträte der 11 kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Ascheberg, Billerbeck, Coesfeld, Dülmen, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Nottuln, Olfen, Rosendahl, Senden)
  • der Kreistag
  • die Bürgermeister/Bürgermeisterinnen der 11 kreisangehörigen Städte und Gemeinden
  • der Landrat/die Landrätin

Zugelassene Wahlvorschläge

Die durch den Wahlausschuss des Kreises Coesfeld in seiner Sitzung am 16.07.2025 zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats sowie der Vertretung des Kreises Coesfeld wurden im Amtsblatt 20/2025 am 23.07.2025 bekanntgemacht.

Kreiswahlausschuss / Kreiswahlbezirke

Der Wahlausschuss des Kreises für die Kommunalwahlen in der Wahlperiode 2025 - 2030 besteht aus dem Kreiswahlleiter (Vorsitzender) sowie folgenden zehn Beisitzerinnen und Beisitzern, die vom Kreistag am 11.12.2024 gewählt wurden.

Beisitzerin/Beisitzer

Vertretung

Dr. Thomas Wenning

Claus Löcken

Hans-Peter Egger

Andreas Lenter

Anneliese Haselkamp

Anton Holz

Valentin Merschhemke

Günter Mondwurf

Wilhelm Wessels

Prof. Dr. Josef Gochermann

Ulrich Kraft

Ursula Niermann

Norbert Vogelpohl

Thomas Reinert

Hermann-Josef Vogt

Tanja Bukelis-Graudenz

Anke Pohlschmidt

Claudia Ley

Sabine Schäfer

Ulrike Holters

Zu den Aufgaben des Kreiswahlausschusses gehören:

  • Einteilung des Kreisgebietes in Wahlbezirke
  • Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge
  • Feststellung des Wahlergebnisses.
  • Der Kreiswahlausschuss ist zudem dafür zuständig, über Beschwerden gegen die Zulassung oder Zurückweisung von Wahlvorschlägen in den kreisangehörigen Gemeinden zu entscheiden, soweit nicht der Landeswahlausschuss auf die Beschwerde des für Inneres zuständigen Ministeriums hin zuständig ist.

Der Wahlausschuss tagt öffentlich, zu den Sitzungen hat jedermann Zutritt. Ort, Zeit und Gegenstand der Beratungen des Wahlausschusses werden u.a. auf der Homepage des Kreises unter Politik/Sitzungsdienst für Bürger bekanntgemacht.

Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11.03.2025 die Kreiswahlbezirke festgelegt. Diese wurden im Amtsblatt 07/2025 am 12.03.2025 bekanntgemacht.

Wahlwerbung

Für die Beantragung bzw. Genehmigung der Anbringung von Wahlwerbung wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

Nach § 28 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW), welches für Landes- und Kreisstraßen sowie für Radschnellverbindungen gilt und nach § 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG), welches für Bundesstraßen gilt, dürfen Werbeanlagen außerhalb von Ortsdurchfahrten im Bereich von 20 Metern nicht errichtet werden. Gemessen wird nach dem Straßen- und Wegegesetz dabei vom äußeren Rand der für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn, nach dem Bundesfernstraßengesetz vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland, Wahrkamp 30, 48653 Coesfeld stellt auf seiner Homepage nützliche Hinweise zur Verfügung.

Weitere Hinweise finden Sie auch hier.

Kreiswahlleiter/Kreiswahlbüro

Kreiswahlleiter 
Kreisdirektor Dr. Linus Tepe

stellv. Kreiswahlleiter
Kreisoberrechtsrat Jens Boehle

Kreiswahlbüro
Kreis Coesfeld - Büro des Landrats

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