Kommunalwahlen am 14. September 2025
Wahlergebnisse im Kreis Coesfeld
Am Wahlabend können hier ab 18:00 Uhr ganz aktuell die Wahlergebnisse abgerufen werden:
Zum Vergleich können Sie hier die Ergebnisse der letzten Wahl 2020 abrufen:
Grundsätzliches zur Wahl
Der NRW-Innenminister Herbert Reul hat den Termin für die Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen auf den 14. September 2025 festgelegt.
Etwaige Stichwahlen werden am 28. September 2025 durchgeführt.
Die Kommunalwahlen finden als "verbundene" Wahlen auf Gemeinde- und Kreisebene statt. Gewählt werden im Kreis Coesfeld:
- die Gemeinderäte/Stadträte der 11 kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Ascheberg, Billerbeck, Coesfeld, Dülmen, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Nottuln, Olfen, Rosendahl, Senden)
- der Kreistag
- die Bürgermeister/Bürgermeisterinnen der 11 kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- der Landrat/die Landrätin
Zugelassene Wahlvorschläge
Die durch den Wahlausschuss des Kreises Coesfeld in seiner Sitzung am 16.07.2025 zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats sowie der Vertretung des Kreises Coesfeld wurden im Amtsblatt 20/2025 am 23.07.2025 bekanntgemacht.
Kreiswahlausschuss / Kreiswahlbezirke
Beisitzerin/Beisitzer |
Vertretung |
---|---|
Dr. Thomas Wenning |
Claus Löcken |
Hans-Peter Egger |
Andreas Lenter |
Anneliese Haselkamp |
Anton Holz |
Valentin Merschhemke |
Günter Mondwurf |
Wilhelm Wessels |
Prof. Dr. Josef Gochermann |
Ulrich Kraft |
Ursula Niermann |
Norbert Vogelpohl |
Thomas Reinert |
Hermann-Josef Vogt |
Tanja Bukelis-Graudenz |
Anke Pohlschmidt |
Claudia Ley |
Sabine Schäfer |
Ulrike Holters |
Zu den Aufgaben des Kreiswahlausschusses gehören:
- Einteilung des Kreisgebietes in Wahlbezirke
- Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge
- Feststellung des Wahlergebnisses.
- Der Kreiswahlausschuss ist zudem dafür zuständig, über Beschwerden gegen die Zulassung oder Zurückweisung von Wahlvorschlägen in den kreisangehörigen Gemeinden zu entscheiden, soweit nicht der Landeswahlausschuss auf die Beschwerde des für Inneres zuständigen Ministeriums hin zuständig ist.
Der Wahlausschuss tagt öffentlich, zu den Sitzungen hat jedermann Zutritt. Ort, Zeit und Gegenstand der Beratungen des Wahlausschusses werden u.a. auf der Homepage des Kreises unter Politik/Sitzungsdienst für Bürger bekanntgemacht.
Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11.03.2025 die Kreiswahlbezirke festgelegt. Diese wurden im Amtsblatt 07/2025 am 12.03.2025 bekanntgemacht.
Wahlwerbung
Für die Beantragung bzw. Genehmigung der Anbringung von Wahlwerbung wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
Nach § 28 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW), welches für Landes- und Kreisstraßen sowie für Radschnellverbindungen gilt und nach § 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG), welches für Bundesstraßen gilt, dürfen Werbeanlagen außerhalb von Ortsdurchfahrten im Bereich von 20 Metern nicht errichtet werden. Gemessen wird nach dem Straßen- und Wegegesetz dabei vom äußeren Rand der für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn, nach dem Bundesfernstraßengesetz vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland, Wahrkamp 30, 48653 Coesfeld stellt auf seiner Homepage nützliche Hinweise zur Verfügung.
Weitere Hinweise finden Sie auch hier.
Kreiswahlleiter/Kreiswahlbüro
Kreiswahlleiter
Kreisdirektor Dr. Linus Tepe
stellv. Kreiswahlleiter
Kreisoberrechtsrat Jens Boehle
Kreiswahlbüro
Kreis Coesfeld - Büro des Landrats
- Sabrina Strotmann, Telefon: 02541 18 9132
- Luca Vöcking, Telefon: 02541 18 9134
Jens Boehle, Telefon: 02541 18 9100
- E-Mail: wahlen@kreis-coesfeld.de