Interne Meldestelle (Hinweisgeberschutz)
Mit Wirkung vom 02.07.2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz) in weiten Teilen in Kraft getreten. Damit wurde die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in nationales Recht umgesetzt.
Ziel des Hinweisgeberschutzes ist es, Personen zu schützen, die in ihrem beruflichen Umfeld auf verbotene Missstände hinweisen, sogenannte Whistleblower. In Folge eines Hinweises dürfen keinerlei Druckmittel oder Sanktionen (Einschüchterung, Mobbing, Abmahnung, Kündigung etc.) gegen die hinweisgebende Person ergriffen werden.
Hinweisgebende Personen können sich, wenn sie im Vorfeld oder Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit beim Kreis Coesfeld eine Information über einen Verstoß innerhalb dieser Behörde erlangt haben, an die interne Meldestelle des Kreises Coesfeld wenden.
Hierzu steht online das Meldeformular zur Verfügung. Weiterhin ist eine telefonische Erreichbarkeit der beiden Meldestellen-Beauftragten gegeben:
Stefanie Döbbelt
Telefon: 02541 18-1406
E-Mail: stefanie.doebbelt@kreis-coesfeld.de
Meldungen können für Verstöße vorgenommen werden, die strafbewehrt sind. Auch bußgeldbewehrte Verstöße können gemeldet werden, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Da