Willkommen beim Jobcenter Kreis Coesfeld
Mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze wurde, welches zum 01.07.2026 in Kraft getreten ist, wurde das bisherige Bürgergeld durch das sog. Grundsicherungsgeld abgelöst. Die Online-Services, Formulare und Internetseiten werden daher zeitnah aktualisiert.
Bitte beachten Sie, dass
- sämtliche Formulare und Online-Services weiterhin verwendet werden können und
- bereits erlassene Bescheide ihre Gültigkeit behalten.
Weitere Informationen finden Sie hier: Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab | Bundesagentur für Arbeit
Im Jobcenter betreuen und vermitteln wir Menschen im Kreis Coesfeld, die Bürgergeld oder andere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Unser Ziel ist es, Arbeitslose auf dem Weg in die Erwerbstätigkeit zu unterstützen und ihnen dabei in schwieriger sozialer Lage oder bei persönlichen Problemen Hilfestellung zu bieten.
Wir sind auch Ansprechpartner für Arbeitgebende bei der Suche nach geeignetem Personal für offene Stellen und beraten zu Fördermöglichkeiten bei der Einstellung und Beschäftigung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Der Sozialleistungsfinder – Sozialplattform kann Ihnen dabei helfen, zu ermitteln, ob das Bürgergeld die für Ihren Bedarf passende Sozialleistung ist.
Die Voraussetzungen zum Erhalt von Bürgergeld sowie weitere Informationen finden Sie unter Informationen zum Bürgergeld – Bürgergeld – Jobcenter Kreis Coesfeld.
Online-Services - schnell und direkt
Mit unseren Online-Services können Sie Ihre Anträge zum Bürgergeld online erledigen, wann und wo sie wollen, ganz ohne Wartezeit.
Ergänzend zum Erstantrag und Weiterbewilligungsantrag, haben Sie auch die Möglichkeit Veränderungen Ihrer persönlichen und finanziellen Verhältnisse online mitzuteilen sowie über das Kontaktfomular ergänzend zu Ihrem bereits gestellten Bürgergeldantrag Unterlagen nachzureichen und/oder einen ergänzenden Antrag zu stellen.
Aktuelle Informationen
- Meldung vom: Der Abschied vom Bürgergeld und die Umstellung auf das neue Grundsicherungsgeld bescheren auch im Juli 2026 eine konstante SGB II-Arbeitslosenquote
- Meldung vom: SGB II-Arbeitslosenquote bleibt stabil
- Meldung vom: Erneuter Rückgang der absoluten Arbeitslosenzahlen im Mai 2026
- Meldung vom: SGB II-Arbeitslosenquote bleibt weiterhin stabil