Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
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Abteilung 35 - Zentrale Ausländerbehörde (ZAB)

Im Land Nordrhein-Westfalen gibt es fünf Zentrale Ausländerbehörden (ZAB), eine für jeden Regierungsbezirk. Sie sind in Bielefeld, Coesfeld, Essen, Köln und Unna angesiedelt.

Der örtliche Zuständigkeitsbereich der ZAB Coesfeld umfasst den gesamten Regierungsbezirk Münster, d. h. die Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf sowie die Gebiete der kreisfreien Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Münster.

Die ZAB Coesfeld wird vollständig durch das Land Nordrhein-Westfalen refinanziert und ist gem. der landesrechtlichen Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen (ZustAVO NRW) zuständig für die ausländerrechtlichen Angelegenheiten derjenigen Personen, die in den Einrichtungen des Landes im jeweiligen Zuständigkeitsbereich (Regierungsbezirk) untergebracht sind. Im Zuständigkeitsbereich der ZAB Coesfeld sind das zurzeit die Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) und Notunterkünfte (NU) in Castrop-Rauxel, Dorsten, Gladbeck, Ibbenbüren, Lüdinghausen, Marl, Münster und Schöppingen, Die ZAB Coesfeld übernimmt somit die ausländerrechtliche Betreuung von zzt. bis zu 4.350 ausländischen Personen, die noch nicht einer Kommune zugewiesen wurden.

Die unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche der ZAB Coesfeld verteilen sich auf die Fachdienste

  • Passersatzpapierbeschaffungen, Sonderaufgaben (FD 1),
  • Rückkehrmanagement (FD 2) und
  • Recht und Außendienst (FD 3). 

Passersatzpapierbeschaffungen, Sonderaufgaben

Der Fachdienst 1 „Passersatzpapierbeschaffungen, Sonderaufgaben“ befasst sich vor allem mit der Beschaffung von Heimreisedokumenten für ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer, die nicht über die erforderlichen gültigen Reisedokumente verfügen. Dabei ist die ZAB Coesfeld gem. ministeriellem Erlass derzeit landesweit zuständig für die Passersatzpapierbeschaffung der sechs Westbalkanstaaten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien) sowie für die Herkunftsländer Russische Föderation, Ukraine und Belarus. Heimreisedokumente (Pässe oder Passersatzpapiere) dienen dabei sowohl zur Abwicklung von freiwilligen Ausreisen als auch zur Durchführung von Abschiebungen. Für die Beschaffung der erforderlichen Heimreisedokumente ist die eindeutige Identitätsklärung der ausreisepflichtigen Person notwendig. Diese wird ggf. durch geeignete Dokumente oder auch durch Vorsprachen bzw. Vorführungen bei der Botschaft des jeweiligen Heimatlandes vorgenommen. Zusätzlich können Ermittlungen in den Herkunftsländern beauftragt werden.

Im Bereich der Sonderaufgaben wird zum einen die Rückführung von Straftätern und psychisch auffälligen Personen unter Beteiligung mehrerer Behörden vorbereitet und koordiniert, zum anderen werden Anträge auf Beschäftigungserlaubnisse teilw. in Zusammenarbeit mit weiteren Dienststellen bearbeitet, sowie die Hafthausbetreuung sichergestellt.

Rückkehrmanagement

Die Aufgaben des Fachdienstes 2 „Rückkehrmanagement“ liegen vorwiegend in der Beratung und Unterstützung der selbstbestimmten Rückkehr von ausreisepflichtigen Personen sowie in der Durchführung von zwangsweisen Rückführungen aus den Landeseinrichtungen (ZUE und NU) im Regierungsbezirk Münster. Das Rückkehrmanagement nimmt darüber hinaus weitestgehend die Aufgaben einer Ausländerbehörde wahr für die Personen, die in einer NU oder ZUE im Regierungsbezirk Münster zu wohnen verpflichtet sind. Hierzu zählt u.a. die Prüfung von Anträgen auf Erteilung einer Duldung oder eines Aufenthaltstitels.

Recht und Außendienst

Der Fachdienst 3 „Recht und Außendienst“ befasst sich mit der Klärung von Grundsatzfragen im Rahmen der Anwendung und Umsetzung des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes sowie anderer zusammenhängender Rechtsvorschriften.

Er ist für die tatsächliche Umsetzung u.a. von Abschiebungs- und Rückführungsmaßnahmen, Botschaftsvorführungen und Vorführungen in Haftsachen mit eigenem Personal und Fahrzeugen in eigener Zuständigkeit (Landeseinrichtungen wie NU oder ZUE) und in Amtshilfe für andere Ausländerbehörden zuständig. Die Unterstützung der kommunalen Ausländerbehörden beschränkt sich hierbei nicht nur auf den Regierungsbezirk Münster. Im Rahmen der „LandesTransportKoordination“ (LTraKo) werden landesweit kommunale Ausländerbehörden unterstützt.

Des Weiteren ist der Außendienst gem. Erlass Unterstützung der kommunalen und zentralen Ausländerbehörden im Rahmen der AG „Vollzug, Eigensicherung und taktisches Vorgehen bei Rückführungen“ für die Aus- und Fortbildung der kommunalen und zentralen Ausländerbehörden im Land NRW zuständig. Hierdurch soll eine sichere Anwendung von Eingriffs- und Selbstverteidigungstechniken durch die Mitarbeitenden der Ausländerbehörden gewährleistet werden.

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