Interessenbekundungsverfahren für das Angebot der kreisweiten Suchtberatung und Suchtprävention
Aufruf zur Interessenbekundung
Der Kreis Coesfeld ruft geeignete Träger zur Interessenbekundung auf: Es geht um die Bereitstellung eines kreisweiten Angebotes zur Suchtberatung und Suchprävention in den Jahren 2027 bis 2031. Für gut qualifizierte Angebote von gut erreichbaren Beratungs- und Fachstellen mit Standorten in Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen können umfangreiche Kreis- und Landesmittel zur Förderung beantragt werden. Aufgerufen sind die bisherigen wie auch andere freie und gemeinnützige Träger.
Die Auswahl bei mehreren aussichtsreichen Bewerbungen wird durch das Gesundheitsamt anhand verschiedener Gütekriterien vorbereitet und durch den Kreistag entschieden. Das öffentliche Interessenbekundungsverfahren beginnt am 15. Mai 2026 und die Frist zur Antragsstellung endet am 1. Juli 2026. Die Unterlagen zur Antragsstellung und weitere Informationen zum Verfahren können auf der Homepage des Kreises unter dem folgenden Link öffentlich abgerufen werden: https://www.coe.de/interessenbekundung