Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von den Verboten des § 41 Landesnaturschutzgesetz für die Beseitigung eines Alleebaums zur Erschließung des geplanten Wohngebiets Baakenesch Nord in Coesfeld zu.
Der Antrag wurde bereits in der Sitzung am
10.05.2023 (SV-10-0891) behandelt. Zum damaligen Zeitpunkt wurde die
Entscheidung jedoch zurückgestellt, da das Vorhaben noch als nicht hinreichend
konkret genug eingeschätzt wurde.
Mittlerweile hat die Stadt Coesfeld die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
beschlossen, so dass der Antrag erneut mit den ergänzten Unterlagen (Entwurf
Bebauungsplan) dem Beirat zur Abstimmung vorgelegt wird.
Entwurf Bebauungsplan (Planzeichnung und Begründung)
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