Betreff
Bericht über die Revision des Handbuchs zum Steuerrechtlichen Kontrollsystem (Tax Compliance Management System) sowie über eine weitere Aktualisierung der Dienst- und Geschäftsanweisung für das Finanzwesen des Kreises Coesfeld (DuGA Finanzen) mit Wir kung vom 01.11.2023
Vorlage
SV-10-1027
Aktenzeichen
20.02.01-04
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Bericht über die Revision des Handbuchs zum Steuerrechtlichen Kontrollsystem (Tax Compliance Management System) sowie über eine weitere Aktualisierung der Dienst- und Geschäftsanweisung für das Finanzwesen (DuGA Finanzen) wird zur Kenntnis genommen.

 

zu I.-IV.

Mit dem § 2b UStG wurde eine neue umsatzsteuerliche Regelung zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) eingeführt. Damit hat der Bundesgesetzgeber das Umsatzsteuerrecht an die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der Europäischen Union angepasst. Nach dieser Richtlinie ist der Grundsatz der Wettbewerbsneutralität im nationalen Umsatzsteuerrecht zu beachten. Diese Maxime verlangt eine neutrale Besteuerung und damit Wettbewerbsgleichheit zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen. In der Folge wird die Anzahl steuerrechtlich relevanter Fallkonstellationen auch beim Kreis Coesfeld zunehmen. Die Menge und die Komplexität der Sachverhalte erhöhen die Anforderungen in Bezug auf die Kontrolle und die Übersichtlichkeit der Geschäftsvorfälle und führt zu der Erkenntnis, dass bußgeld- oder strafbewehrte Handlungen in der gesamten Kreisverwaltung verhindert bzw. rechtzeitig entdeckt und korrigiert werden müssen.

 

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat der Gesetzgeber nochmals die Möglichkeit eröffnet, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts das alte Umsatzsteuerrecht des § 2 Absatz 3 UStG für Leistungen für die Dauer von weiteren zwei Jahren (bis zum 31.12.2024) weiter anwenden können. Der Kreis Coesfeld nutzt diese Option, sodass das neue Umsatzsteuerrecht (§ 2b UStG) zum 01.01.2025 umgesetzt wird.

 

Aus organisatorischen und haftungsrechtlichen Gründen wurde beim Kreis Coesfeld bereits mit Wirkung vom 01.07.2022 ein Steuerrechtliches Kontrollsystem (Tax Compliance Management System -TCMS) eingeführt, das jährlich einer fachlichen Überprüfung unterzogen wird. Der Kreistag hat das erstmals im Jahr 2022 aufgelegte TCMS-Handbuch für die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung in seiner Sitzung vom 15.06.2022 zur Kenntnis genommen (vgl. Sitzungsvorlage SV-10-0574). In der zweiten Jahreshälfte 2023 wurde das im TCMS-Handbuch beschriebene Regelwerk unter Beteiligung einer steuerberatenden Person umfassend fachlich überprüft. Im Rahmen der vorgenommenen Revision des TCMS-Handbuches wurde auch die örtliche Rechnungsprüfung beteiligt. Außerdem wurden zum Teil Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (vgl. Sitzungsvorlage SV-10-1045) berücksichtigt, insbesondere durch die Aufnahme eines Zeit- und Projektplanes inklusive konkreter Fristen und Zuständigkeiten für die zukünftig geplanten Projektschritte. In den Zeit- und Projektplan wurden auch wiederkehrend zu erledigende Maßnahmen (z. B. Schulungen zum Steuerrecht) aufgenommen, die insoweit den Charakter einer Daueraufgabe haben.

 

Neben der rechtlichen Aktualisierung wurde das TCMS-Handbuch zur besseren Nutzbarkeit auch vollständig neu strukturiert. Das TCMS-Handbuch, das unter Ziffer 7 als Teil der Dienst- und Geschäftsanweisung für das Finanzwesen des Kreises Coesfeld (DuGA Finanzen, vgl. Sitzungsvorlage SV-10-0292) geführt wird, ist der Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen.

 

Darüber hinaus wurde Ziffer 8.5 (Sponsoring) um einen klarstellenden Hinweis zum Ausschluss der Haftung sowie der Nichtübernahme von etwaigen Neben- und Folgekosten ergänzt (Anlage 2, vgl. unterstrichene und gelb markierte Textpassagen). Mit dieser Ergänzung wurde ebenfalls einer Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (vgl. Sitzungsvorlage SV-10-1045) entsprochen. Die Änderung wurde ebenfalls mit der örtlichen Rechnungsprüfung abgestimmt.