Betreff
Satzung des Kreises Coesfeld über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren für das Jahr 2024
Vorlage
SV-10-1042
Aktenzeichen
32.38.90.14
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschluss:

 

Die im Entwurf beigefügte Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Anlage 3) wird beschlossen.

 

I. Sachdarstellung

Für die Benutzung des Rettungsdienstes sind gem. § 15 Rettungsgesetz NRW zur Deckung des dem Träger entstehenden Aufwandes Gebühren zu erheben. Die Gebührensätze sind gem. § 76 Gemeindeordnung i. V. m. § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) kostendeckend festzusetzen. Die derzeitigen Gebührensätze gelten seit dem 01.01.2023. Es ist festzustellen, ob diese Gebührensätze dem voraussichtlich in 2024 entstehenden Aufwand entsprechen.

 

 

Die Entwicklung des Aufwandes von der Kalkulation für das Jahr 2024 über das hochgerechnete Betriebsergebnis 2023 zum Kalkulationsjahr 2023 stellt sich nach Gesamtsummen der Kosten wie folgt dar:

 

 

Kalkulation 2023

Prognose BE 2023

Kalkulation 2024

Personalkosten

16.084.772 €

14.872.999 €

19.762.978 €

Kalkulatorische Kosten

2.236.184 €

1.659.469 €

2.374.430 €

Sachkosten Vertragspartner

3.841.206 €

3.546.086 €

3.984.440 €

Sachkosten Kreis Coesfeld

3.870.939 €

3.977.279 €

4.119.812 €

Summen:

26.033.101 €

24.055.833 €

30.241.659 €

 

1.       Erläuterung zur Hochrechnung 2023

Nach bisheriger Hochrechnung endet das Jahr 2023 mit einem negativen Ergebnis i. H. v. knapp 770.000 € (Anlage 1). Dieser Betrag setzt sich aus Mindererträgen von etwa 2.750.000 € aus niedrigeren Gebühreneinnahmen sowie Einsparungen bei den Aufwendungen i. H. v. knapp 2.000.000 € zusammen.

 

a.       Erträge

Die erwarteten Gebühreneinnahmen 2023 wurden auf Grundlage der hochgerechneten Einsatzzahlen (Anlage 5) kalkuliert. Die abgerechneten Einsätze von Januar bis Juli liegen dabei teilweise deutlich unter den kalkulierten Werten. Nach den hohen Einsatzzahlen im Jahr 2022 kommt es bei sämtlichen Einsatzmitteln nach den bisherigen Hochrechnungen wieder zu einer Reduzierung um ca. 10 %.

 

b.      Aufwendungen

Die Einsparungen i. H. v. 2.000.000 € bei den Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

 

Bei den Personalkosten kommt es zu Einsparungen i. H. v. 1.200.000 €.

Die Kosten für das einkalkulierte rettungsdienstliche Personal fallen voraussausichtlich nicht in voller Höhe an, da auch in 2023 noch nicht alle im Bedarfsplan vorgesehenen Stellen besetzt werden konnten.

 

Hinsichtlich der Sachkosten ergeben sich gegenüber der Kalkulation 2023 niedrigeren Ausgaben i. H. v. etwa 800.000 €, die sich sowohl aus Minderausgaben als auch aus Mehrausgaben zusammensetzen

Die wesentlichen Faktoren sind hier die Punkte Verbrauchsmaterial, Ausrüstung und Materialaufwand sowie die kalkulatorischen Kosten. Bei der Schutzausrüstung des Personals handelt es sich um Minderausgaben i. H. v. knapp 270.000 €, da die erwartete Höhe des Preisniveaus hierbei ausgeblieben ist. Bei den kalkulatorischen Kosten kommt es zu einem Minderaufwand i. H. v.  ca. 570.000 €, da geplante Anschaffungen aufgrund von Lieferengpässen zeitlich verschoben werden mussten.

 

Die weitere Differenz setzt sich aus verschiedenen Einzelpositionen zusammen.

 

2.       Gebührenkalkulation 2024

Die Bedarfsplanung ist als Anlage 2 beigefügt. In dieser sind die voraussichtlichen Kosten für den Kalkulationszeitraum zusammengestellt.

 

a.       Personalkosten

Gegenüber dem Jahr 2023 werden für 2024 Mehrkosten i. H. v. 4.900.000 € kalkuliert.

Im Gegensatz zur Hochrechnung 2023 wird für 2024 erwartet, dass die vorhandenen Stellen mit ausreichend Personal besetzt werden können und erstmals auch die im Bedarfsplan verankerten Funktionsstellen berücksichtigt werden. Außerdem gibt es deutliche Tarifsteigerungen für das rettungsdienstliche Personal. Hinzu kommt die Ausweitung der Leitstelle laut Bedarfsplan um sieben Disponenten.

 

 

b.      Sach- und kalkulatorische Kosten

Hinsichtlich der Sach- und kalkulatorischen Kosten wird für 2023 mit einem Mehraufwand i. H. v. etwa 1.300.000 € gegenüber dem Vorjahr kalkuliert.

 

aa.   Sachkosten

Gegenüber der Hochrechnung 2023 ergibt sich hinsichtlich der Sachkosten ein Mehraufwand i. H. v. 600.000 €.

 

Dieser setzt sich im Wesentlichen aus den gestiegenen Vergütungen für die Notärzte, der erstmaligen Berücksichtigung des Telenotarztes, höheren Instandhaltungskosten für Gebäude und Fahrzeuge sowie gestiegenen Energiekosten zusammen.

 

bb.  kalkulatorische Kosten

Der Mehraufwand der kalkulatorischen Kosten in Höhe von etwa 700.000 € gegenüber der Hochrechnung 2023 ergibt sich im Wesentlichen aus der weiteren Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans. Hierzu zählen insbesondere Kosten für neue KTW und Kofferwechsel bei RTWs. Außerdem findet der Neubau der RW Billerbeck sowie die Ausstattung für die Nutzung des Telenotarztsystems zum ersten Mal Berücksichtigung.

 

c.       Ausgleichsrücklage

Die vergangenen drei Jahre schlossen jeweils mit einem positiven Betriebsergebnis ab. Nach § 6 II KAG sollen Kostenüberdeckungen zum Ausgleich der Gebühren der kommenden Jahre genutzt werden. Daher wird für die Kalkulation 2024 eine Summe von 2.800.000 € zum Gebührenausgleich angesetzt.

 

Dem lt. Gebührenkalkulation für diesen Zeitraum ermittelten Aufwand stehen geplante Gebühreneinnahmen aus den vorgeschlagenen neuen Gebührensätzen in gleicher Höhe gegenüber. Die wichtigsten Gebührensätze ändern sich wie folgt, eine weitergehende Aufstellung ist als Anlage 3 beigefügt:


 

 

Notarzt mit NEF

RTW

KTW

Grundgebühr aktuell

783,00 €

737,00 €

188,00 €

Grundgebühr ab 2024

1.079,00 €

1.038,00 €

325,00 €

Veränderung absolut

296,00 €

301,00 €

137,00 €

Veränderung in Prozent

37,8 %

40,8 %

72,9 %

 

Entscheidenden Einfluss auf die Gebührensätze hat wegen der dominierenden Vorhaltekosten die Kalkulation der Summe der zu erwartenden Einsätze und Einsatzkilometer. Als Grundlage für die Berechnung wurden die zu erwartenden abrechnungsfähigen Einsätze aus dem Jahr 2023 genommen, verbunden mit der durchschnittlichen Steigerungsrate der Jahre 2018 bis 2022.

 

In dem als Anlage 4 beigefügten Satzungsentwurf wurden die Änderungen umgesetzt.

 

Mit den Vertretern der Krankenkassen fand am 26.10.2023 ein Erörterungsgespräch statt. Ein weiteres ist für den 15.11.2023 geplant. Über das Ergebnis der Gespräche wird in der Ausschusssitzung mündlich, ggfs. als Tischvorlage berichtet.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Aus sachlicher Sicht werden keine Alternativen vorgeschlagen.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Durch die Kalkulation kostendeckender Gebühren und den notwendigen Ausgleich sich ergebender Über- und Unterdeckungen ergeben sich für das Ergebnis des Kreishaushaltes keine Konsequenzen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. f) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 – Hochrechnung 2023

Anlage 2 – Planung 2024

Anlage 3 – Gebührenkalkulation 2024

Anlage 4 – Gebührensatzung 2024

Anlage 5 – Einsatzzahlen