Beschluss:
Die im Entwurf beigefügte Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Anlage 4) wird beschlossen.
I. Sachdarstellung
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 22.11.2023 wurde aufgrund der kurzfristigen Änderungen auf Grundlage der Absprachen mit den Kostenträgern beschlossen, die Beratung über die SV-10-1042 in den Kreisausschuss zu verschieben.
Nach der erfolgten mündlichen Zustimmung durch die Kostenträger vom 22.11.2022 kommt es zu folgenden Änderungen der SV-10-1042:
2.
Gebührenkalkulation 2024
Die aktualisierte Kostenkalkulation ist als Anlage 2 beigefügt. Hinsichtlich der Personalkosten und der Kosten für die Notarztgestellung kam es hierbei zu Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Kalkulation.
Kosten der
Notarztgestellung
Gegenüber der
ursprünglichen Gebührenkalkulation wurden die Kosten für die Notarztgestellung
erhöht. Auf Bitten der Christophorus Kliniken GmbH und nach Zustimmung durch
die Kostenträger ist vorgesehen, dass die Pauschale für die Personalkosten um
200.000 Euro erhöht wird. Dies wird notwendig, um insbesondere die Vergütung
der Poolnotärzte, deren Anteil bei ca. 58 v. H. der gefahrenen Notarzteinsätze
liegt, anzuheben. Hierdurch soll ein Abgang der Poolnotärzte in benachbarte
Kreise, in denen bereits jetzt höhere Stundensätze gezahlt werden, verhindert
werden. Daneben sollen auch die Stundensätze der festangestellten Notärzte
angehoben werden, um diese nicht unter das Niveau der Poolnotärzte sinken zu
lassen.
Personalkosten
DRK
In der siebten
Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans wurde festgehalten, dass über die
Stellenanteile der Funktionsstellen beim DRK erst im Rahmen der Gespräche zur
Gebührenkalkulation entschieden wird. Insgesamt können von 16,5 vorgeschlagenen
Stellen 16 Stellen realisiert werden.
Dülmen
Bei der Stadt Dülmen standen die angesetzten Kosten für die im Rettungsdienst tätigen Feuerwehrbeamten auf dem Prüfstand. Diese wurden in Absprache mit der Stadt Dülmen neu berechnet.
Kreis
Coesfeld
Die bisher für interne Verwaltungsdienstleistungen als Pauschalbetrag i. H. v. 10 v. H. der beim Kreis Coesfeld durch die Verwaltung und die Kreisleitstelle angesetzten Personalkosten wurden mit dem von Gutachtern angewendeten und von den Kostenträgern akzeptierten sogenannten Niedersachsenmodell verglichen. Die angesetzten Kosten wurden hierdurch reduziert.
Dem lt. Gebührenkalkulation für diesen Zeitraum ermittelten Aufwand stehen geplante Gebühreneinnahmen aus den vorgeschlagenen neuen Gebührensätzen in gleicher Höhe gegenüber. Die Aufstellung der Gebührensätze ist als Anlage 3 beigefügt.
In der als Anlage 4 beigefügten Satzung des Kreises Coesfeld über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren wurde neben der in der Anlage zur Satzung enthaltenen Gebührensätze ebenfalls § 12 geändert. Die Satzung in der alten Fassung wird nach dem neuen Wortlaut nicht mehr aufgehoben, sondern außer Kraft gesetzt.
Im Übrigen wird auf
die SV-10-1042 verwiesen.
II. Entscheidungsalternativen
Aus sachlicher Sicht
werden keine Alternativen vorgeschlagen.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Durch die Kalkulation kostendeckender Gebühren und den notwendigen Ausgleich sich ergebender Über- und Unterdeckungen ergeben sich für das Ergebnis des Kreishaushaltes keine Konsequenzen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. f) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Anlagen:
Anlage 1 – Hochrechnung 2023
Anlage 2 – Kostenkalkulation 2024
Anlage 3 – Gebührenkalkulation 2024
Anlage 4 – Gebührensatzung 2024
Anlage 5 – Einsatzzahlen