Betreff
Satzung des Kreises Coesfeld über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren für das Jahr 2024
Vorlage
SV-10-1042/1
Aktenzeichen
32.38.90.14
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschluss:

 

Die im Entwurf beigefügte Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Anlage 4) wird beschlossen.

 

 

I. Sachdarstellung

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 22.11.2023 wurde aufgrund der kurzfristigen Änderungen auf Grundlage der Absprachen mit den Kostenträgern beschlossen, die Beratung über die SV-10-1042 in den Kreisausschuss zu verschieben.

Nach der erfolgten mündlichen Zustimmung durch die Kostenträger vom 22.11.2022 kommt es zu folgenden Änderungen der SV-10-1042:

 

2. Gebührenkalkulation 2024

Die aktualisierte Kostenkalkulation ist als Anlage 2 beigefügt. Hinsichtlich der Personalkosten und der Kosten für die Notarztgestellung kam es hierbei zu Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Kalkulation.

 

Kosten der Notarztgestellung

Gegenüber der ursprünglichen Gebührenkalkulation wurden die Kosten für die Notarztgestellung erhöht. Auf Bitten der Christophorus Kliniken GmbH und nach Zustimmung durch die Kostenträger ist vorgesehen, dass die Pauschale für die Personalkosten um 200.000 Euro erhöht wird. Dies wird notwendig, um insbesondere die Vergütung der Poolnotärzte, deren Anteil bei ca. 58 v. H. der gefahrenen Notarzteinsätze liegt, anzuheben. Hierdurch soll ein Abgang der Poolnotärzte in benachbarte Kreise, in denen bereits jetzt höhere Stundensätze gezahlt werden, verhindert werden. Daneben sollen auch die Stundensätze der festangestellten Notärzte angehoben werden, um diese nicht unter das Niveau der Poolnotärzte sinken zu lassen.

 

Personalkosten

DRK

In der siebten Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans wurde festgehalten, dass über die Stellenanteile der Funktionsstellen beim DRK erst im Rahmen der Gespräche zur Gebührenkalkulation entschieden wird. Insgesamt können von 16,5 vorgeschlagenen Stellen 16 Stellen realisiert werden.

 

Dülmen

Bei der Stadt Dülmen standen die angesetzten Kosten für die im Rettungsdienst tätigen Feuerwehrbeamten auf dem Prüfstand. Diese wurden in Absprache mit der Stadt Dülmen neu berechnet.

 

Kreis Coesfeld

Die bisher für interne Verwaltungsdienstleistungen als Pauschalbetrag i. H. v. 10 v. H. der beim Kreis Coesfeld durch die Verwaltung und die Kreisleitstelle angesetzten Personalkosten wurden mit dem von Gutachtern angewendeten und von den Kostenträgern akzeptierten sogenannten Niedersachsenmodell verglichen. Die angesetzten Kosten wurden hierdurch reduziert.

 

 

Dem lt. Gebührenkalkulation für diesen Zeitraum ermittelten Aufwand stehen geplante Gebühreneinnahmen aus den vorgeschlagenen neuen Gebührensätzen in gleicher Höhe gegenüber. Die Aufstellung der Gebührensätze ist als Anlage 3 beigefügt.

 

In der als Anlage 4 beigefügten Satzung des Kreises Coesfeld über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren wurde neben der in der Anlage zur Satzung enthaltenen Gebührensätze ebenfalls § 12 geändert. Die Satzung in der alten Fassung wird nach dem neuen Wortlaut nicht mehr aufgehoben, sondern außer Kraft gesetzt.

 

Im Übrigen wird auf die SV-10-1042 verwiesen.

II. Entscheidungsalternativen

Aus sachlicher Sicht werden keine Alternativen vorgeschlagen.

 

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Durch die Kalkulation kostendeckender Gebühren und den notwendigen Ausgleich sich ergebender Über- und Unterdeckungen ergeben sich für das Ergebnis des Kreishaushaltes keine Konsequenzen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. f) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

Anlagen:

 

Anlage 1 – Hochrechnung 2023

Anlage 2 – Kostenkalkulation 2024

Anlage 3 – Gebührenkalkulation 2024

Anlage 4 – Gebührensatzung 2024

Anlage 5 – Einsatzzahlen