Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit
den Verwaltungen der Stadt Münster und dem Kreis Warendorf, ein interkommunales
Einsatzkonzept für die Bekämpfung ausgedehnter Wald- und Vegetationsbrände zu
entwickeln. Die Federführung des Verfahrens liegt bei der Berufsfeuerwehr der
Stadt Münster.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit
den Verwaltungen der Stadt Münster und dem Kreis Warendorf, ein interkommunales
Einsatzkonzept für die Hilfeleistung größeren und regionalen Umfangs auf
Bahnstrecken zu entwickeln. Die Federführung des Verfahrens liegt bei der
Berufsfeuerwehr der Stadt Münster.
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass Projekte der
interkommunalen Zusammenarbeit durch das Land NRW finanziell gefördert werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, Anträge zur Förderung beider Projekte zu
stellen.
4. Zur konzeptionellen Planung und Umsetzung der
interkommunalen Zusammenarbeit werden die anliegenden öffentlich-rechtlichen
Vereinbarungen geschlossen.
I. Sachdarstellung
1. Wald- und Vegetationsbrände:
Im
Zuge des Klimawandels haben sich für die Feuerwehren in Deutschland neue
Herausforderungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes ergeben.
Extremwetter wie Dürren und enorme Hitzeperioden führen dazu, dass unter
anderem die Wald- und Vegetationsbrandgefahr in unserer Region erheblich
angestiegen sind.
Die
Kreise, Städte und Gemeinden sind gemäß §§ 3 und 4 des Gesetzes über den
Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) für eine
nach den örtlichen Verhältnissen leistungsfähige Organisation der
Gefahrenabwehr zuständig. Bei der ausgedehnten Wald- und
Vegetationsbrandbekämpfung, die auch stadt- und kreisgebietsüberschreitend
möglich ist, kann die effiziente Gefahrenabwehr von einer Gemeinde selbst nicht
mehr geplant werden. Die Erfahrung aus zurückliegenden Brandereignissen hat
gezeigt, dass zur Bewältigung dieser Einsatzlagen eine Vielzahl von
Einsatzkräften, speziellen Gerätschaften und Einsatzfahrzeugen sowie
entsprechende Einsatzkonzepte und Qualifikationen erforderlich sind.
Wald-
und Vegetationsbrände finden im Kreis Coesfeld insbesondere auch in den
Randgebieten zu den umliegenden Gebietskörperschaften bereits regelmäßig statt.
Perspektivisch werden durch die bereits jetzt erkennbaren längeren
Dürreperioden die Gefahren für Wald- und Vegetationsbrände in ihrer Anzahl und
Intensität stark zunehmen. Diese Einschätzung wird insbesondere von den
Fachbehörden für Wald und Forst des Landes NRW bestätigt.
Um
diesen steigenden Gefahren zu begegnen, sind bereits erste Überlegungen im
Rahmen eines Arbeitskreises Waldbrand mit der Stadt Münster und dem Kreis
Warendorf erfolgt. Dieser Arbeitskreis besteht aktuell aus Mitgliedern der
Feuerwehren, Wald- und Forstbehörden sowie Vermessungs- und Katasterämtern.
Dabei wurde festgestellt, dass es einer dauerhaften interkommunalen
Zusammenarbeit der Feuerwehren bedarf, um mit einer gemeinsam abgestimmten
Einsatzplanung, Taktik, Ausstattung und Ausbildung, effektiv gegen Wald- und
Vegetationsbrände vorgehen zu können. Eine gegenseitig stützende vorgeplante
Struktur nutzt synergetisch die vorhandenen Ressourcen wie qualifiziertes
Personal, Geräte- und Fahrzeugvorhaltungen, Schutzausrüstungen etc..
Unter
Beachtung der sich neu ergebenden Gefährdungssituation wurde durch das Land
NRW, am 10.08.2022 ein Grundsatzkonzept „Waldbrandvorbeugung und
Waldbrandbekämpfung“ veröffentlicht. Dieses Konzept legt einen starken Fokus
auf vorzubereitende Planungen und Maßnahmen sowie systematisierte
interkommunale Festlegungen zur Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften im
Einsatzfall.
Dieses
Landeskonzept soll als Grundlage für die Festlegungen der Zusammenarbeit
zwischen dem Kreis Coesfeld, der Stadt Münster und dem Kreis Warendorf
Anwendung finden und durch lokale Festlegungen konkretisiert werden. Für die
angeschlossenen Feuerwehren wird die strategische und operative Zusammenarbeit
in der Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung, die Warnung und Information usw.
gemäß § 2 Abs. 3 BHKG NRW in die Umsetzung gebracht. Eine enge Zusammenarbeit
schafft zahlreiche Synergien sowohl operativ durch die etablierte und
trainierte Zusammenarbeit als auch finanziell durch abgestimmte Anschaffungen.
Bespielhaft werden hierzu folgende Aspekte aufgezeigt:
·
Sicherstellung fachlich erforderlicher Kompetenzen und
abgestimmter taktischer Vorgehensweisen der Einsatzkräfte durch gemeinsame
Einsatzvorbereitung, -organisation und Ausbildung
·
Festlegung und Darstellung von Ortsangaben, Zufahrten und
Bewegungsflächen durch einheitliche und gebietsübergreifenden Einsatzplanungen
·
Koordinierte und abgestimmte Beschaffung von Gerätschaften und
Schutzausrüstungen sowie gezielte Festlegung der Vorhaltungen; die hohen
Investitionskosten werden dementsprechend konzentriert und es können
unwirtschaftliche „Doppelanschaffungen“ vermieden werden
·
Einheitlich aufgestellte Feuerwehreinheiten mit gleichen
technischen und taktischen Einsatzwerten
·
Einbindung von luftgebundenen Einsatzmitteln
·
Einheitliche Warn- und Informationskriterien der Bevölkerung
2. Hilfeleistung bei Unglücksfällen
größeren Umfangs auf Bahnstrecken:
Analog
zu den Wald- und Vegetationsbränden, haben größere Einsatzlagen auf
Bahnstrecken ebenfalls gezeigt, dass es sich auch an dieser Stelle aus
operativer Sicht um eine komplexe und in der Regel nicht nur von einem Kreis,
einer kreisfreien Stadt bzw. Gemeinde selbst zu leistende Aufgabe handelt.
Erfahrungen belegen, dass zur Bewältigung von Unglücksfällen größeren Umfangs
auf Bahnstrecken eine hohe Anzahl an Einsatzkräften, spezieller Gerätschaften
und Einsatzfahrzeugen sowie entsprechende Einsatzkonzepte und Qualifikationen
durch die Besonderheiten der schienengebundenen Strecken und Schienenfahrzeuge
erforderlich sind.
Der
geplante Ausbau des Personen- und Güterverkehrs auf Bahnstrecken wird zum einen
die Gefahr von Unglücksfällen ansteigen lassen. Zudem werden die technischen
Weiterentwicklungen an den Schienenfahrzeugen, die Vergrößerung der
Transportkapazitäten von Zügen und die Gestaltung der Bahninfrastrukturen die
Feuerwehren vor neue oder wachsende Herausforderungen stellen, auf die sie mit
einer abgestimmten Einsatzplanung und einer effizienten technischen Ausstattung
reagieren müssen. Für den Kreis Coesfeld besteht in diesem Zusammenhang u. a.
das Risiko, dass aufgrund der Streckenführung große Mengen an Gefahrstoffen bei
Gütertransporten in Teilen durch dicht bewohntes Gebiet befördert werden. Auch
machen unmittelbar angrenzende Bebauungen, nicht vorhandene
Zufahrtmöglichkeiten und weitläufige Lärmschutzmaßnahmen die Bahnstrecken im
Einsatzfall für Einsatzkräfte nur schwer erreichbar.
Um
diesen steigenden Anforderungen und Gefahren zu begegnen, sind bereits erste
Überlegungen im Rahmen eines Arbeitskreises Hilfeleistung auf Bahnstrecken mit
dem Kreis Warendorf und der Stadt Münster erfolgt. Dieser Arbeitskreis setzt
sich aktuell aus Mitgliedern der Feuerwehren der Kreise Coesfeld und Warendorf
sowie aus der Feuerwehr Münster zusammen. Eine Einschätzung über
Gefahrensituationen sowie technischen Gegebenheiten und Anforderungen wurden
von der Bahn AG zur Verfügung gestellt und dienen als Arbeitsgrundlage für die
Arbeitsgruppe.
Auch
an dieser Stelle wurde festgestellt, dass es einer dauerhaften interkommunalen
Zusammenarbeit der Feuerwehren bedarf, um mit einer gemeinsam abgestimmten
Einsatzplanung, Taktik, Ausstattung und Ausbildung, effektiv gegen größere
Unglücksfälle auf Bahnstrecken vorgehen zu können. Für die angeschlossenen
Feuerwehren bietet die strategische und operative Zusammenarbeit enorme
Vorteile. Eine enge Zusammenarbeit zu diesem Thema schafft zahlreiche Synergien
sowohl operativ durch die etablierte und trainierte Zusammenarbeit als auch
finanziell durch abgestimmte Anschaffungen. Bespielhaft können hierzu folgende
Aspekte aufgezeigt werden:
·
Sicherstellung fachlich erforderlicher Kompetenzen und
abgestimmter taktischer Vorgehensweisen der Einsatzkräfte durch gemeinsame
Einsatzvorbereitung, -organisation und Ausbildung
·
Festlegung und Darstellung von Ortsangaben, Zufahrten und
Bewegungsflächen durch einheitliche und gebietsübergreifende Einsatzplanungen
·
Koordinierte und abgestimmte Beschaffung von Gerätschaften und
Schutzausrüstungen sowie gezielte Festlegung der Vorhaltungen; die hohen
Investitionskosten werden dementsprechend konzentriert und es können
unwirtschaftliche „Doppelanschaffungen“ vermieden werden.
·
Verfügbarkeit von spezialisierten und einheitlich aufgestellten
Feuerwehreinheiten mit erforderlichen technischen und taktischen Einsatzwerten
·
Einheitliche Warn- und Informationskriterien der Bevölkerung
3. Förderung der interkommunalen
Zusammenarbeit:
Im Rahmen einer Förderung könnten
ein Teil der Kosten für Planung und Umsetzung der jeweiligen Konzepte
finanziert werden. Die Förderhöhe beträgt je Projekt 210.000 €, in Summe
420.000 €. Diese Summe würde paritätisch unter den drei Projektpartnern
aufgeteilt werden. Förderbedingung ist, dass die Eigenanteile mindestens 10 %
der Fördersumme betragen. Die Eigenanteile sollen durch die Produktgruppe
32.03.01 gedeckt werden.
Voraussetzungen für eine Förderung
sind:
· Eine
interkommunale Kooperation in dem Aufgabenbereich darf bei Antragstellung noch
nicht bestehen.
· Es
liegen Beschlüsse aus allen Entscheidungsgremien der beteiligten
Gebietskörperschaften zu den Aufgaben und Zielen des Kooperationsprojekts bei
Antragstellung vor.
· Es
handelt sich um eine langfristige Zusammenarbeit (mindestens 5 Jahre).
· Durch
die Zusammenarbeit soll ein Effizienzgewinn von mindestens 15 % pro Jahr durch
die Einsparung von personellen und sächlichen Aufwendungen entstehen.
· Für
die langfristige Zusammenarbeit wird im Rahmen des Projekts eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung oder ein öffentlich-rechtlicher Vertrag
geschlossen.
In einem Gespräch mit der Bezirksregierung Münster wurde eine
Förderfähigkeit beider Projekte in Aussicht gestellt, da die oben genannten
Voraussetzungen als erfüllt angesehen werden. Über die Bewilligung entscheidet
abschließend das MHKBG.
4. Öffentlich-rechtliche
Vereinbarungen:
Die Erstellung und anschließende Umsetzung von
Einsatzkonzepten für die interkommunale Zusammenarbeit zwischen dem Kreis
Coesfeld, der Stadt Münster und dem Kreis Warendorf bei Wald- und
Vegetationsbränden bzw. bei Unglücksfällen größeren Umfangs auf Bahnstrecken soll jeweils auf Grundlage
einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geschlossen werden.
Mit dem Ziel einer gegenseitigen Stärkung der
Gefahrenabwehrpotentiale sollen auf Grundlage der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarungen im Schwerpunkt folgende Punkte der Zusammenarbeit erfüllt
werden:
· Erstellung eines gebietsübergreifenden und
einheitlichen Einsatzkonzeptes
· Verabredung über die Beschaffung und Vorhaltung von
entsprechenden technischen Geräten
· Vereinbarung über Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
· Festlegung von Alarmierungsverfahren
Nach politischer Beschlussfassung der beiden
öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen würden durch die Verwaltung die genannten
Förderanträge gestellt und die Arbeitsgruppen ihre Arbeit zur Erstellung und
Umsetzung der Gefahrenabwehrkonzepte aufnehmen. Die fertiggestellten Konzepte fließen
anschließend in die jeweiligen Brand- und Katastrophenschutzbedarfsplanungen
der jeweiligen Gebietskörperschaften ein.
II. Entscheidungsalternativen
Aus sachlicher Sicht
werden keine Alternativen vorgeschlagen.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Für den Fall der Förderung werden die Konzepte weiter ausgearbeitet.
Sofern ergänzende Materialbeschaffungen erforderlich werden, wird darüber im
Ausschuss beraten.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 24 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Nordrhein-Westfalen.
Anlagen:
Anlage 1: Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zur Zusammenarbeit bei Wald- und Vegetationsbränden
Anlage 2: Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zur Zusammenarbeit bei Unglücksfällen auf Bahnstrecken