Beschlussvorschlag
des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung:
1. Die
Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Verwaltungen der Stadt
Münster und dem Kreis Warendorf, ein interkommunales Einsatzkonzept für die Bekämpfung
ausgedehnter Wald- und Vegetationsbrände zu entwickeln. Die Federführung des
Verfahrens liegt bei der Berufsfeuerwehr der Stadt Münster.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Verwaltungen der Stadt
Münster und dem Kreis Warendorf, ein interkommunales Einsatzkonzept für die
Hilfeleistung größeren und regionalen Umfangs auf Bahnstrecken zu entwickeln.
Die Federführung des Verfahrens liegt bei der Berufsfeuerwehr der Stadt
Münster.
3. Es
wird zur Kenntnis genommen, dass Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit
durch das Land NRW finanziell gefördert werden. Die Verwaltung wird beauftragt,
Anträge zur Förderung beider Projekte zu stellen.
4.
Zur konzeptionellen Planung und Umsetzung der interkommunalen
Zusammenarbeit werden die anliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen
geschlossen.
5.
Die
Umsetzung soll zu keiner zusätzlichen freiwilligen Leistung führen, sondern den
Feuerwehren eine Erfüllung ihrer gesetzlichen Leistung ermöglichen.
Der
finanzielle Aufwand unterliegt der politischen Beschlussfassung.
Die
beiden Haushaltspositionen werden mit einem Sperrvermerk versehen.
Begründung:
In der Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung ist der
Beschlussvorschlag der Verwaltung um den Punkt 5 erweitert worden:
„5. Die
Umsetzung soll zu keiner zusätzlichen freiwilligen Leistung führen, sondern den
Feuerwehren eine Erfüllung ihrer gesetzlichen Leistung ermöglichen.
Der finanzielle Aufwand
unterliegt der politischen Beschlussfassung.
Die beiden
Haushaltspositionen werden mit einem Sperrvermerk versehen.“
Auf die Sitzungsvorlage
SV-10-1044 wird verwiesen.
Anlagen:
Anlage 1: Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zur Zusammenarbeit bei Wald- und Vegetationsbränden
Anlage 2: Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zur Zusammenarbeit bei Unglücksfällen auf Bahnstrecken