Betreff
Deutschlandticket; hier: Fortführung über den 31.12.2023 hinaus
Vorlage
SV-10-1076/1
Aktenzeichen
01.81 - D-Ticket
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1. Ab dem 01.05.2024 wird das Deutschlandticket im Kreis Coesfeld nicht mehr verkauft und anerkannt, wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Einigung zwischen Land und Bund zur auskömmlichen Finanzierung erreicht wird.

 

2. Liegt zu dem in Ziffer 1 genannten Zeitpunkt eine Einigung über die auskömmliche Finanzierung vor, wird das Deutschlandticket anerkannt und die Allgemeine Vorschrift (SV-10-0997) entsprechend verlängert.

 

3. Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der Ziffern 1 und 2 beauftragt, ggfls. notwendige Änderungen des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) mit der Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) abzuschließen.

 

4. Die Vertreter des Kreises Coesfeld in den Gremien der RVM werden unter Berücksichtigung der Ziffern 1 und 2 angewiesen, die der Ziffer 3 entsprechenden Beschlüsse in der RVM zu fassen.

 

5. Die Vertreter des Kreises Coesfeld in den Tarifgremien der WTG werden unter Berücksichtigung der Ziffern 1 und 2 mandatiert, die zur Fortführung bzw. Beendigung des DT notwendigen Beschlüsse zu fassen.

 

6. Der Bericht zum aktuellen Stand des Deutschlandtickets wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

I. – IV.

Im Rahmen der Muster-Richtlinien zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2024 aus Bundes- und Landesmitteln vom 16.11.2023 besteht eine gesicherte Gesamtfinanzierung des Deutschlandtickets zu einem Preis von 49 Euro pro Monat für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 30.04.2024.

 

Entsprechend ist die Frist aus Punkt 1 des Beschlussvorschlags, ab der das Deutschlandticket im Kreis Coesfeld nicht mehr verkauft und anerkannt wird, aufgrund der gem. Muster-Richtlinie zugesicherten auskömmlichen Finanzierung im o.g. Zeitraum vom 01.01.2024 auf den 01.05.2024 angepasst worden.

 

Im Übrigen wird auf die ursprüngliche Vorlage SV-10-1076 verwiesen.