Beschlussvorschlag:
1. Ab dem 01.05.2024 wird das
Deutschlandticket im Kreis Coesfeld nicht mehr verkauft und anerkannt, wenn bis
zu diesem Zeitpunkt keine Einigung zwischen Land und Bund zur auskömmlichen
Finanzierung erreicht wird.
2. Liegt zu dem in Ziffer 1
genannten Zeitpunkt eine Einigung über die auskömmliche Finanzierung vor, wird
das Deutschlandticket anerkannt und die Allgemeine Vorschrift (SV-10-0997)
entsprechend verlängert.
3. Die Verwaltung wird unter
Berücksichtigung der Ziffern 1 und 2 beauftragt, ggfls. notwendige Änderungen
des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) mit der Regionalverkehr
Münsterland GmbH (RVM) abzuschließen.
4. Die Vertreter des Kreises
Coesfeld in den Gremien der RVM werden unter Berücksichtigung der Ziffern 1 und
2 angewiesen, die der Ziffer 3 entsprechenden Beschlüsse in der RVM zu fassen.
5. Die Vertreter des Kreises
Coesfeld in den Tarifgremien der WTG werden unter Berücksichtigung der Ziffern
1 und 2 mandatiert, die zur Fortführung bzw. Beendigung des DT notwendigen
Beschlüsse zu fassen.
6. Der Bericht zum aktuellen
Stand des Deutschlandtickets wird zur Kenntnis genommen.
I. – IV.
Im Rahmen der Muster-Richtlinien
zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im
Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2024 aus Bundes- und
Landesmitteln vom 16.11.2023 besteht eine gesicherte Gesamtfinanzierung des
Deutschlandtickets zu einem Preis von 49 Euro pro Monat für den Zeitraum vom
01.01.2024 bis zum 30.04.2024.
Entsprechend ist die Frist aus Punkt 1 des Beschlussvorschlags, ab
der das Deutschlandticket im Kreis Coesfeld nicht mehr verkauft und anerkannt
wird, aufgrund der gem. Muster-Richtlinie zugesicherten auskömmlichen
Finanzierung im o.g. Zeitraum vom 01.01.2024 auf den 01.05.2024 angepasst
worden.
Im Übrigen wird auf die ursprüngliche Vorlage SV-10-1076
verwiesen.