Beschlussvorschlag:
1. Das Deutschlandticket wird weiter bis zum 30.06.2024 anerkannt, als Höchsttarif festgelegt und die Allgemeine Vorschrift (SV-10-0997 und 10-1079) entsprechend verlängert.
2. Über eine eventuelle Verlängerung über den 30.06.2024 wird im zweiten Sitzungsdurchlauf beraten und beschlossen (Sitzung des Kreistags am 25.06.2024).
3. Der Bericht über den aktuellen Stand zum Ausgleich von Schäden im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket wird zur Kenntnis genommen.
I.
Sachdarstellung
Anpassung der Allgemeinen Vorschrift
Die aktuelle Satzung „Allgemeine
Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des
Kreises Coesfeld über die Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im
allgemeinen ÖPNV“ (siehe Kreistagsbeschlüsse vom 27.09.2023 – SV-10-0997 – und
26.10.2023 – SV-10-1079) ist gemäß § 7 Abs. 2 zum 31.12.2024 außer Kraft
getreten.
Nach den Richtlinien über die
Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im
öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2024 in Nordrhein-Westfalen besteht
derzeit bis zum 30.04.2024 eine gesicherte Finanzierung des Deutschlandtickets
zu einem Preis von 49 Euro. Aus diesem Grund wurde den Empfängern seitens des
Landes NRW empfohlen, die Umsetzungsregelungen zunächst bis Ende April zu
befristen. Bis zu diesem Zeitpunkt soll Klarheit bestehen, zu welchem Preis das
Deutschlandticket ausgegeben werden kann und wie die Finanzierung des Deutschlandtickets
durch das Land NRW bzw. durch den Bund gesichert ist.
Bis zum jetzigen
Zeitpunkt ist eine Anpassung der Richtlinien über den 30.04.2024 hinaus nicht
erfolgt, so dass auch der Preis des Deutschlandtickets ab dem 01.05.2024 noch
nicht feststeht.
Gleichwohl ist in
der Sonder-Verkehrsministerkonferenz zum Konzept zur Durchführung des
Deutschlandtickets ab dem Jahre 2024 am 22.01.2024 eine auskömmliche
Finanzierung für das Jahr 2024 prognostiziert und basierend auf der
Vereinbarung zur Einführung des Deutschlandtickets beschlossen worden, dass der
monatliche Ticketpreis von 49 Euro im Jahr 2024 beibehalten wird. Der Beschluss
ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Somit kann von
einer Finanzierung und den Preis 49 Euro des Deutschlandtickets bis zum
30.06.2024 ausgegangen werden und die AV entsprechend verlängert werden.
Zum aktuellen
Zeitpunkt sollte wegen der bestehenden Unsicherheiten in Bezug auf die
Finanzierung und den Preis des Deutschlandtickets eine Verlängerung darüber
hinaus momentan noch nicht beschlossen werden, sondern dies in die nächste
Sitzungsfolge verschoben werden (Sitzung des Kreistags am 25.06.2024).
Bericht über den aktuellen Stand zum Ausgleich
von Schäden im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket
2023
Mit Zuwendungsbescheid der
Bezirksregierung Münster vom 29.11.2023 sind dem Kreis Coesfeld Zuwendungen zum
Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im ÖPNV im Zusammenhang mit dem
Deutschlandticket im Jahr 2023 in Höhe von 2.716.918,10 Euro vorläufig gewährt
worden. Die Weiterleitung der Mittel an die Verkehrsunternehmen auf der
Grundlage der allgemeinen Vorschrift ist bereits erfolgt.
2024
Für das Jahr 2024 sind mit
Vorauszahlungsbescheid der Bezirksregierung Münster vom 29.01.2024 dem Kreis
Coesfeld Zuwendungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im ÖPNV im
Zusammenhang mit dem Deutschlandticket in Höhe vom 2.173.500,00 Euro gewährt
worden, die in zwei Raten zum 20.05.2024 und 21.10.2024 ausgezahlt werden.
II.
Entscheidungsalternativen
Die Verlängerung der AV wird nicht
beschlossen. Nach maßgeblicher Rechtauffassung des MUNV NRW könnte damit eine
beihilferechtskonforme Weiterleitung des Schadensausgleichs nicht erfolgen.
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Wie beschrieben ermöglicht die AV die
Weiterleitung von Landesmitteln. Eigene Mittel sind nicht betroffen.
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Kreistag gem. § 26 KrO.