Betreff
Vorschlag zur modifizierten Umsetzung der Gigabit- und Mobilfunkkoordination im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-10-1144
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

1.       Dem Vorschlag zur modifizierten Umsetzung von Gigabit- und Mobilfunkkoordination wird zugestimmt.

2.       Die geförderte Gigabitkoordination im Kreis Coesfeld wird eingestellt.

3.       Die Kreisverwaltung wird beauftragt, unter Beachtung der Kostenneutralität die erforderlichen Maßnahmen für die Einrichtung einer befristeten Vollzeitstelle im Rahmen des bereits genehmigten Förderverfahrens zur Umsetzung einer Mobilfunkkoordination zu treffen.

I. Sachdarstellung

 

Mit SV-10-0404 wurde beschlossen, Förderanträge zur Umsetzung einer Gigabitkoordination und einer Mobilfunkkoordination zu stellen (Konditionen: Festbetragsfinanzierung bis 210.000 EUR für dreijährige Umsetzung). Die geförderten Leistungen wurden dabei in beiden Verfahren hälftig aufgeteilt, sodass jeweils eine halbe Personalstelle und ein externer Dienstleister im Volumen einer halben Personalstelle eingesetzt werden konnten. Die beiden halben Personalstellen wurden mit dem bisherigen Gigabitkoordinator Sebastian Schulze Baek mit Dienstsitz bei der wfc besetzt, wobei ein Schwerpunkt der Aufgaben in der Koordination und Kommunikation lag. Die eher technischen Aufgabenbereiche wurden nach einer Vergabe an ein Unternehmen aus dem Kreis Coesfeld übertragen, dessen Dienstleistungsvertrag mit Ende der Förderperiode für die Gigabitkoordination am 31.08.2023 endete. Diese Aufteilung ermöglichte in der Vergangenheit eine erhöhte Fachlichkeit bei der Verbesserung der Versorgungslage mit digitalen Infrastrukturen im Kreis Coesfeld. In der Mobilfunkkoordination erfolgte beispielsweise eine umfassende Analyse der Messergebnisse und Ableitung von weiteren Schritten zur Behebung von Versorgungslücken. In der Gigabitkoordination konnte die Versorgung mit Glasfaser weiter gesteigert werden. Mit einer Versorgungsquote von 92% der Adressen (nach Abschluss laufender Projekte) ist der Kreis Coesfeld weiterhin Spitzenreiter in NRW.

 

Aufgrund einer Änderung der Förderrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung der Gigabitkoordination konnte seit dem 01.09.2023 kein externer Dienstleister zur Umsetzung der Gigabitkoordination hinzugezogen werden. Daher wird die geförderte Umsetzung der Gigabitkoordination seitdem durch einen halben Personalstellenanteil ohne externen Dienstleister fortgeführt. Für den Bereich der Mobilfunkkoordination besteht die halbe Personalstelle ebenfalls weiter, wobei hier die zum Zeitpunkt der Bewilligung geltende Richtlinie noch die Unterstützung durch einen externen Dienstleister für den Kreis Coesfeld ermöglicht. Eine erneute Vergabe ist aufgrund der abgeschlossenen Analyse der Messergebnisse bisher nicht angestoßen worden.

 

Der aktuelle Gigabit- und Mobilfunkkoordinator Herr Schulze Baek beabsichtigt nun in Kürze seine Stelle zu verlassen, sodass die beiden halben Personalstellenanteile beim Kreis Coesfeld zeitnah neu zu besetzen wären.

 

Im Bereich der Gigabitkoordination ist durch die äußerst gute Versorgungslage der tatsächliche Arbeitsaufwand relativ niedrig und konzentriert sich im Kern auf Monitoring-Aufgaben bzw. Abfragen zur Versorgungsgraden. Die verbleibenden Tätigkeiten können daher mit vorhandenen Ressourcen der wfc auch ohne die Inanspruchnahme der Fördermittel wahrgenommen werden. Es wird daher vorgeschlagen, die geförderte Stelle der Gigabitkoordination nicht erneut zu besetzen und die verbleibenden Restaufgaben durch Personalressourcen der wfc abzudecken.

 

Im Bereich der Mobilfunkkoordination stehen aktuell und bis zum 30.04.2025 bewilligte Fördermittel für eine halbe Personalstelle und einen externen Dienstleister im gleichen Umfang zur Verfügung. Für den absehbaren Zeitraum der Stellenvakanz soll ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Zugleich zeigt sich, dass durch die resultierenden Schritte zur Behebung von Versorgungslücken der koordinative Aufwand, etwa bei Gesprächen mit Netzbetreibern, Kommunen oder anderen Flächeneigentümern, steigt. Die bisher für die Personalstelle und für die Vergabe an einen Dienstleister vorgesehenen Mittel sollen daher genutzt werden, um im Rahmen eines Änderungsantrags eine volle Personalstelle im Bereich der geförderten Mobilfunkkoordination umzusetzen. Daher wird vorgeschlagen, auf eine erneute Auftragsvergabe zu verzichten und die verbleibenden Mittel der Mobilfunkkoordination gänzlich zur Einrichtung einer befristeten Personalstelle in Vollzeit umzuwidmen. Die Verschiebung erscheint förderrechtlich möglich und erfolgt kostenneutral. 

 

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Der bestehende Beschluss bleibt bestehen.

 

Im Falle eines Personalwechsels wird die befristete Stelle als „Gigabit- und Mobilfunkkoordinator“ ausgeschrieben.

 

Die Verwaltung macht darauf aufmerksam, dass aufgrund einer geänderten Förderrichtlinie für die Gigabitkoordination eine geförderte Unterstützung durch einen externen Dienstleister nicht mehr möglich ist. Im Falle der Mobilfunkkoordination könnte jedoch weiterhin bei Bedarf ein externer Dienstleister gefördert werden.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Finanzen: Es entstehen keine unmittelbaren zusätzlichen Aufwendungen, da eine kostenneutrale Umwidmung der Fördermittel stattfindet.

 

Personal: Es wird keine zusätzliche Personalstelle eingerichtet. Die bisherige Personalstelle „Gigabit- und Mobilfunkkoordination“ wird zur „Mobilfunkkoordination“ umgewidmet. Die verbleibenden Aufgaben der Gigabitkoordination übernimmt die wfc mit vorhandenen Personalressourcen.

 

IT, Klima: keine

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Kreistag gem. § 26 KrO NRW.