Betreff
Antrag von frauen e.V. auf Gewährung einer Zuwendung für das Jahr 2025
Vorlage
SV-10-1350
Aktenzeichen
50.2
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag von frauen e.V., Gartenstraße 12, 48653 Coesfeld, für das Jahr 2025 eine (weitere) Zuwendung in Höhe von 41.233,56  € für den Betrieb einer Anlauf- und Beratungsstelle für Frauen und Mädchen und einer Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt im Kreis Coesfeld zu gewähren, wird nicht entsprochen.

 

 

I. Sachdarstellung

Auf Grund eines Antrages der Fraktion der Grünen bei der Stadt Coesfeld auf Förderung des Vereins frauen e.V. hat die Stadt Coesfeld im Jahr 2024 mit Vertreterinnen des Vereins in mehreren Gesprächen Förderbedarfe und Fördernotwendigkeiten erörtert. In ersten Gesprächen war die Erstattung eines ungedeckten Betrages aus dem Jahr 2023 Gegenstand der Gespräche. Die hierzu vorgelegte Finanzierungsübersicht des Jahres 2023 ist als Anlage 1 beigefügt. Im weiteren Verlauf der Gespräche wurde seitens frauen e.V. das Ziel dargelegt, die variablen Einkünfte aus Spenden, Beiträgen, usw. dauerhaft durch fest zugesagte Zuschüsse zu sichern. Dieses Ziel wurde von frauen e.V. durch ein Schreiben vom 05.09.2024 dahingehend konkretisiert, dass der Antrag auf eine Restmittelfinanzierung der Personalkosten von frauen e.V. beim Kreis Coesfeld, der Stadt Coesfeld und der Stadt Dülmen gerichtet ist. Die Aufschlüsselung der Personalkosten sowie die Höhe der gewünschten Restmittel würden sich aus dem Zuwendungsbescheid des LWL vom 04.12.2023 ergeben (Anlage 2). Die fehlenden Sachkosten zur Aufrechterhaltung der Fachstelle werde frauen e.V. auch weiterhin akquirieren.

 

Unabhängig von dem in dieser Sitzungsvorlage dargestellten Antrag erhielt und erhält frauen e.V. von den Jugendämtern des Kreises Coesfeld, der Stadt Coesfeld und der Stadt Dülmen eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 8.349 € für das Beratungsangebot für von sexualisierter Gewalt betroffener Mädchen ab 14 Jahren sowie eine jährliche Zuwendung des Kreises Coesfeld, 02-Gleichstellung, in Höhe von 6.450 € für die Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz. Diese Beträge sollen nach einer weiteren Erklärung von frauen e.V. aus den beantragten Restmitteln der Personalkosten nach dem Schreiben vom 17.09.2024 „exkludiert werden“.

 

Für die Aufgabenwahrnehmung von frauen e.V. sind vom Land NRW durch Bescheid des LWL vom 04.12.2023 drei Vollzeitstellen bewilligt worden, für die der LWL für die Jahre 2024 – 2027 eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 827.100 € vorgesehen hat. Der LWL gewährt einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 85 % eines Pauschalbetrages je Vollzeitstelle zzgl. einer Sachkostenpauschale in Höhe von jeweils 10.000 € für die allgemeine Frauenberatungsstelle und für die Fachberatungsstelle gegen sexualisiert Gewalt. Grundlage ist die Entgeltgruppe EG 10 des Tarifvertrages der Länder. Für das Jahr 2025 beträgt der Personalkostenzuschuss für drei Vollzeitstellen 185.360 €.

 

Zur Ermittlung der maßgeblichen voraussichtlichen IST-Personalkosten von frauen e.V. im Jahr 2025 wurde der Verein gebeten, die voraussichtlichen Arbeitgebenden-Brutto- Personalkosten seiner Mitarbeiterinnen nachvollziehbar unter Angabe der maßgeblichen Zahlungsbestandteile, wie z.B. die tatsächliche Eingruppierung, Sonderzahlungen, u.a. darzulegen. Frauen e.V. hat eine detaillierte Berechnung der voraussichtlichen Personalkosten nicht vorgelegt. Der Verein hält den Verweis auf die im Förderbescheid des LWL ausgewiesenen Personalkosten in Höhe von 241.392,56 € für drei Vollzeitstellen für ausreichend. Danach ergebe sich abzüglich der oben genannten Leistungen des Kreises und der Jugendämter Coesfeld und Dülmen ein Differenzbetrag in Höhe von 41.233,56 €.

 

Aufgrund einer weiteren Nachfrage hat frauen e.V. mit Mail vom 22.10.2024 weitere Angaben zu den Personalaufwendungen 2024 mitgeteilt. Nach den vorgelegten Daten ergibt sich für 2024 ein Personalaufwand in Höhe von 234.080 €. Die Berechnung ist plausibel. Eine Mitarbeiterin ist in der Entgeltgruppe 11, die anderen Mitarbeiterinnen in Entgeltgruppe 10 eingruppiert. Insofern ist auch der prognostizierte Personalaufwand für das Jahr 2025 – vorbehaltlich etwaiger Änderungen in der personellen Besetzung – nachvollziehbar.

 

Die letzte hier vorliegende Finanzierungsübersicht aus dem Jahr 2023 weist als Gesamtergebnis für frauen e.V unter Berücksichtigung von Sach- und Betriebsausgaben und sonstigen Einnahmen ein Defizit von 8.007,36 € aus. Ein Finanzierungsplan für das Jahr 2024 (Hochrechnung) sowie eine Prognose für das Jahr 2025 in Form einer Gesamtübersicht wurde von frauen e.V. erbeten, aber mit Hinweis auf die starken Schwankungen bei den sonstigen Einnahmen nur unvollständig vorgelegt.  Mit Mail vom 17.10.2024 wurde von frauen e.V. eine Übersicht über die sonstigen Einnahmen im Jahr 2024 übermittelt, wobei nach den Ausführungen von frauen e.V. „diese nicht als abschließend betrachtet werden kann“ (Zitat frauen e.V.). Nach der Erklärung wurden im Jahr 2024 bislang 20.073,73 € als Eigenmittel zur Finanzierung der Restmittel der Personalkosten akquiriert. Diese Summe setzt sich lt frauen e.V. zusammen aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen, Bußgelder, durch frauen e.V. initiierte Veranstaltungen. Aufgrund einer nochmaligen Anfrage hat frauen e.V. eine aktualisierte Finanzierungsübersicht für das Jahr 2024 vorgelegt (s. Anlage 3). Als Jahresergebnis wurden in dieser Anlage die bisher erzielten Einnahmen eingetragen.

 

Zum Punkt Sonstige Einnahmen wurden keine Angaben gemacht. Hier müssten  aber u.a. Erlöse aus dem Projekt „Mehrwert“, finanziert ua. vom Jugendamt des Kreises Coesfeld, ausgewiesen werden. Diese betragen seitens des Kreises Coesfeld bisher etwa 12.000 € im Jahr 2024, weitere Zahlungen in Höhe von ca. weiteren 12.000 € sollen folgen. Über Zahlungen der Jugendämter Coesfeld und Dülmen liegen hier keine Informationen vor. Eine Hochrechnung der Einnahmen lässt sich aus den Daten von frauen e.V. nicht herleiten.

 

Die im Vordruck zur Finanzierungsübersicht vorgesehenen Punkte bei den Einnahmen „1. Eigenmittel“ und „3. Sonstige Einnahmen“ wurden für das Jahr 2025 nicht ausgefüllt (s. Anlage 4).

 

Ohne weitere Angaben von frauen e.V. kann von die Höhe der sonstigen Einnahmen nicht sachgerecht geschätzt werden.

Hier liegen daher keine nachvollziehbaren Daten vor, wie hoch das von frauen e.V. erwartete Defizit tatsächlich ausfällt bzw. ob es überhaupt einzutreten droht. Das Gesamt-Defizit des Jahres 2023 war mit ca. 8.000 € erheblich geringer als die nun beantragte Förderung, da im Jahr 2023 die Eigenmittel die nicht durch die Landesförderung gedeckten Sach- und Betriebsausgaben um ca. 25.000 € überstiegen und sonstige Einnahmen (Kommunal/Land) in Höhe von 15.606,70 € erzielt wurden.

 

Die gewünschte Zusage für eine vollständige Kostenübernahme der nicht gedeckten Personalaufwendungen entspricht nicht der in vergleichbaren Fällen üblichen Praxis.

Die allgemeine Förderung der Frauenberatungsstellen ist Aufgabe des Landes, die diese auch durch den Zuwendungsbescheid des LWL vom 04.12.2023 wahrgenommen hat. Ergänzende Leistungen des Kreises als Ausfallbürge sind in derartigen Fällen eher die Ausnahme.

 

Die Forderung, das bei einer prospektiven Zuwendung vom Zuwendungsempfänger ein Eigenanteil erbracht werden soll, ist ein übliches und auch beim Kreis Coesfeld praktiziertes Verfahren, Die Forderung eines Eigenanteils führt dazu, dass den wirtschaftlich Handelnden finanzielle Mit-Verantwortung für Ihr Handeln übertragen wird und insofern dazu anhält, die Aufgabenwahrnehmung im Sinne einer sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel wirtschaftlich und sparsam vorzunehmen. Über eine Verringerung des zu fordernden Eigenanteils an den Personalaufwendungen hätte das Land NRW im Rahmen seiner Förderung zu entscheiden.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

1.       Alternative

 

Dem Verein frauen e.V., Gartenstraße 12, 48653 Coesfeld, wird für das Jahr 2025 eine Zuwendung in Höhe von             € für den Betrieb einer Anlauf- und Beratungsstelle für Frauen und Mädchen und einer Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt im Kreis Coesfeld gewährt.

 

Der Zuwendungsbetrag orientiert sich an der Differenz zwischen den von frauen e.V. prognostizierten Personalkosten für das Jahr 2025 und den vom LWL, Kreisjugendämtern und Kreis Coesfeld, 02 Gleichstellung, bewilligten Zuwendungen für Personalaufwand.

Eine mögliche Berechnung: Der Förderbetrag des Landes wird von 85 v.H. durch den Kreis auf 100 v.H. der maßgeblichen Berechnungsgrundlage aufgestockt. Abzgl. der exkludierten Zuwendungen (14.798 €) ergibt sich ein Betrag in Höhe von 27.912 € für das Jahr 2025.

 

Im Haushaltsplan des Kreises Coesfeld für das Jahr 2025 wird ein entsprechender Betrag veranschlagt.

 

2.       Alternative

Dem Verein frauen e.V., Gartenstraße 12, 48653 Coesfeld, wird ab dem Jahr 2025 bis zum 31.12.2027 (Ablauf des Förderbescheides des LWL vom 04.12.2023) eine weitere Zuwendung gewährt.  Der Zuwendungsbetrag orientiert sich an der Differenz zwischen den von frauen e.V. prognostizierten Personalkosten für das jeweilige Jahr und den vom LWL, Kreisjugendämtern und Kreis Coesfeld, 02 Gleichstellung, bewilligten Zuwendungen für Personalaufwand.

 

Der Förderbetrag des Landes wird von 85 v.H. durch den Kreis auf 100 v.H. der maßgeblichen Berechnungsgrundlage aufgestockt; vom Differenzbetrag werden die Leistungen der Jugendämter und der Gleichstellung in Abzug gebracht.

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Sofern eine Zuwendung für frauen e.V. bewilligt wird, sind Mittel in entsprechender Höhe im Haushaltsplan des Kreises zu veranschlagen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Für eine Entscheidung über eine freiwillige Leistung und eine Bereitstellung der Mittel im Haushaltsplan des Jahres 2025 ist der Kreistag gem. § 26 Abs. 1 Buchstabe g der Kreisordnung zuständig.